Schulden und Insolvenz Hilfe Forum

Schulden => Das (Verbraucher-) Insolvenzverfahren => Thema gestartet von: wollter001 am 01. April 2023, 15:28:46

Titel: Kosten Privatinsolvenz (Vergütung IV + Gerichtskosten) - Beispiel
Beitrag von: wollter001 am 01. April 2023, 15:28:46
Ab Beginn der Abtretungsfrist bis zur Beendigung des Insolvenzverfahrens obliegt es dem Schuldner, eine angemessene Erwerbstätigkeit auszuüben und, wenn er ohne Beschäftigung ist, sich um eine solche zu bemühen und keine zumutbare Tätigkeit abzulehnen § 287b.Diese Erwerbsobliegenheit soll dafür sorgen, dass der Schuldner möglichst viel Einkommen erzielt, um daraus möglichst viele Schulden zu tilgen.

Beispiel: Herr Müller hat 20.000 € Schulden, ist ein zahlungswiliger Schuldner, arbeitet 39 Stunden pro Woche das sind 180 Stunden in Monat, für ein Mindestlohn von 13,00 €, = Brutto Lohn von 2.340,00 €. Für das Jahr 2023 ist ab 01.10.2022 bis 31.12.2023 sind bundesweit mindestens 13,00 € zu zahlen.
Nach Abzug von Lohnsteuer (ohne Kirch.Steuer) + Sozialabgaben (RV,KV,AV,PW),bleibt ein Netto Lohn von 1.663,62 € 
Netto Lohn von 1.663,62 € - 1.339,99 € Netto Existenzminimums = 323,63 € Pfändung

Das eröffnete Insolvenzverfahren wird erst nach 30 Monaten (2,5 Jahr)  aufgehoben.
Danach wird der Schuldner 6 Monate kurzzeitig in der Wohlverhaltensperiode.
Gesamtzahlungen des Schuldners im eröffnen Insolvenzverfahren >> 30 x 323,63 € = 9.708,90 €