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Autor Thema: Krankheitsbedingte Kündigung  (Gelesen 3301 mal)

katzenfrau2

  • Gast
Krankheitsbedingte Kündigung
« am: 13. Februar 2014, 14:01:03 »

So. Jetzt ist das passiert, womit keiner gerechnet hat. Mir wurde heute von der Personalstelle die ordentliche Kündigung
zum 30.09.2014 mitgeteilt. Begründung sind die Fehlzeiten der letzten Jahre...

Abgesehen davon, dass ich alles daran setzen werde, dass das nochmal abgewehrt werden kann (Gleichstellung wg.
40 % Behindrung), frage ich die Wissenden:
Muss ich dem TH den Sachverhalt jetzt schon mitteilen oder kann ich erst das Gleichstellungsverfahren abwarten?

Was ist, wenn ich, falls alles schief geht, mit Abfindung (wurde mir angeboten) gegangen werde? Wie wird die
Zahlung, die dann ja wohl in einer Summe kommen würde, bei der Pfändung angerechnet?

Das ist um Moment alles, was ich denken kann. Wahrscheinlich fallen mir später noch Fragen ein...

Gruß
cat
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Re: Krankheitsbedingte Kündigung
« Antwort #1 am: 13. Februar 2014, 16:51:28 »

Ich an Ihrer Stelle würde den TH schon über die Lage informieren, und das sie noch ein Verfahren anstrengen.

Den die Kündigung ist zunächstmal ausgesprochen und somit wissen sie schon von Ihrem Ende im Unternehmen.
Ihre bemühungen auf Gleichstellung zu wiedersprechen stellen bis zum endgültigen entscheid noch keine Feststellung dar das die Kündigung nicht
vollzogen und damit hinfällig ist dar.

Zum Thema der Pfändung.
Ich glaube dies wird wie ein Gehalt gehandhabt.
Die Pfändungstabelle zeigt wieviel überbleibt und ab welcher Höhe alles, drüber hinaus, an den TH geht.
Hier bin ich mir aber nicht zu 100% sicher.


Dennoch wünsche ich Ihnen viel Glück die Kündigung abwehren zu können!!!
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tomwr

Re: Krankheitsbedingte Kündigung
« Antwort #2 am: 14. Februar 2014, 00:41:41 »

Was ist, wenn ich, falls alles schief geht, mit Abfindung (wurde mir angeboten) gegangen werde? Wie wird die
Zahlung, die dann ja wohl in einer Summe kommen würde, bei der Pfändung angerechnet?
Also es gibt entweder einen Kündigungsschutzprozess oder eine vertragliche Abfindung. Meist endet der Prozess auch mit einer Abfindung aber normalerweise zahlt der AG eine Abfindung freiwillig nur, wenn man im Gegenzug auf eine Kündigungsschutzklage verzichtet. Sollte man sich immer gut überlegen, weil das auch Auswirkungen auf eventuelle Sperrzeiten beim Jobcenter hat.

Den TH sollte man in der Tat informieren, da einige Gerichte mittlerweile auch solche (wichtigen) Informationen unter der Auskunfts- und Mitwirkungspflicht nach §97 InsO sehen - in der WVP ist es sowieso zwingend umgehend TH und Insolvenzgericht über solche Sachen zu informieren.

Was die Abfindung angeht, da kann und sollte man einen Antrag nach §850i stellen, damit ein Teil davon ggf. als pfändungsfrei deklariert wird - sonst würde vermutlich der größte Betrag an den TH gehen. Die Abfindung wird dann über einen angemessenen Zeitraum (meist 3-12 Monate) verteilt und mit anderen Einkünften (z.B. ALG I) zusammengerechnet und der Pfändung unterworfen. Sofern die sonstigen Einkünfte unterhalb der Pfändungsfreigrenze liegen, lohnt sich das auf jeden Fall.
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katzenfrau2

  • Gast
Re: Krankheitsbedingte Kündigung
« Antwort #3 am: 15. Februar 2014, 10:10:50 »

Danke für die bisherigen Tips.

Ich habe jetzt mal überlegt, in Zusammenarbeit mit der Personalvertretung anzubieten, meine Arbeitszeit von 39 Stunden
auf 75 % zu reduzieren. Abgesehen davon, dass ich nicht weiss, ob die Dienststelle sich darauf einlässt, : könnte sich das als schädlich erweisen? Ich würde es ja nicht tun, wenn ich nicht in Not wäre. Aber meiner Meinung nach wäre das logischerweise immer noch einer drohenden Arbeitslosigkeit vorzuziehen.
Erste Priorität hat für mich selbstverständlich weiterhin Vollzeitbeschäftigung.

Liebe Fachmenschen, wie denkt Ihr darüber?

cat
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Re: Krankheitsbedingte Kündigung
« Antwort #4 am: 17. Februar 2014, 13:34:39 »

Die Kürzung auf 75% würde ich auf jedenfall mit dem TH absprechen.
Man kann ihm ja erklären das dies Ihr verusch ist im Ubnternehmen zu bleiben.
Dagegenüber können sie Ihm ja auch itteilen das dies, nehme ich an, mehr Geld für Sie, und Ihn?, bedeutet als die Arbeitslosigkeit.

Meiner erfahrung nach kann man über alles reden. Und je früher sie eine wichtige Person, in diesem fall der TH, für eine solche Entscheidung miteinbeziehen umso mehr Gewissheit haben Sie.

Je weniger Kraft Sie in das Grübeln investieren müssen, wenn sie nicht wissen wie der TH oder das Gericht dazu stehen, jemehr Kraft können sie in den Kampf mit Ihren Arbeitgeber investieren!

Nutzen Sie die Chance und reden mit dem TH, erklären ihm die Situation, Ihre überlegungen und gehen alle Szenarien mit ihm durch.
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Tretgeber
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katzenfrau2

  • Gast
Re: Krankheitsbedingte Kündigung
« Antwort #5 am: 17. Februar 2014, 17:26:25 »

Danke.
Ich habe heute TH und Gericht informiert. Erstmal sehen, was die Gleichstellung ergibt. In dem Zuge würde ich
dann die Reduzierung anbieten, wenn alles schief läuft. Und vorher das mit dem TH klären.
Shit, nach fast 40 Jahren erwartet man sowas nicht unbedingt... :cry:

Gruß
cat
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katzenfrau2

  • Gast
Re: Krankheitsbedingte Kündigung
« Antwort #6 am: 26. Februar 2014, 12:30:13 »

Hallo noch einmal zum gleichen Thema:

Ich werde antrag auf volle Erwerbsminderungsrente stellen. Damit umgehe ich die Kündigung und für den TH bleibt auch
etwas mehr übrig...
Muss ich die Antragstellung schon jetzt Th und/oder Amtsgericht mitteilen? Über die Kündigungsabsicht habe ich beide
per Einschreiben informiert, allerdings keine Rückmeldung erhalten.

Danke für Eure Antworten
cat
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