"

Schulden und Insolvenz Hilfe Forum

Bitte logg dich ein oder registriere dich.

Einloggen mit Benutzername, Passwort und Sitzungslänge
Erweiterte Suche  

Neuigkeiten:

Hinweis zum Einstellen neuer Themen:
bitte wählt eine aussagekräftige Überschrift! Titel wie "Bitte helft mir!", "Ich habe Schulden!", "WICHTIG!", "Was meint Ihr?" o. ä. werden erfahrungsgemäß seltener beachtet / aufgerufen und sind nicht erwünscht. Ebenfalls nicht erwünscht sind Überschriften, die ausschließlich neugierig machen sollen und gegenteiligen Inhalt aufweisen. Dies schließt auch den Einsatz von durchgehender Großschreibung in Überschriften ein.

Autor Thema: Mietkaution bei Regelinsolvenz  (Gelesen 1823 mal)

sammydeluxe

  • Grünschnabel
  • **
  • Karma: 0
  • Offline Offline
  • Beiträge: 35
Mietkaution bei Regelinsolvenz
« am: 31. März 2011, 13:17:29 »

Hi, ich habe die Regelinsolvenz beantragt und sie ist bereits eröffnet. Heute war der Insolvenzverwalter bei mir zuhause und hat mit mir alles wichtige durchgesprochen. Als es um unser Haus ging, habe ich ihm den Mietvertrag vorgelegt und ihm erklärt, das ich insgesamt 900 Euro Kaution zu zahlen hätte. Im letzten Monat habe ich dem Vermieter nach vorheriger Absprache die erste Rate a 150 Euro gezahlt. So soll ich jetzt die Kaution abzahlen. Der Insoverwalter wollte sich aber jetzt erstmal schlau machen, ob ich dies überhaupt darf. Denn dies sind eigentlich auch Schulden meinte er.

Habt ihr da irgendwelche Erfahrungen ? Ich bin ALG II Empfänger, aber der Umzug wurde nicht bewilligt. Auch ein Fehler, denn die qm - Angabe des Vermieters ist falsch. Ich habe die Wohnfläche nachgemessen und komme auf stolze 150 statt 110qm. Und so wäre die Größe des Hauses für 7 Personen absolut in Ordnung. Weiter will er den Vemieter über unsere Insolvenz informieren. Muss er dies wirklich, denn der Vermieter wohnt direkt neben uns und das wäre echt unangenehm.....

Vielen Dank für eure Hilfe.

Gruss
Gespeichert
 

tomwr

Re: Mietkaution bei Regelinsolvenz
« Antwort #1 am: 31. März 2011, 22:21:15 »

Mag sein dass der Kautionsrückstand auch eine Insolvenzforderung ist.
Der Schuldner darf aber auch Insolvenzgläubiger aus dem unpfändbaren Einkommen zahlen, auch während des Insolvenzverfahrens (nicht nur in der WVP).

http://www.anwalt.de/rechtstipps/darf-schuldner-im-insolvenzverfahren-vom-insolvenzfreien-einkommen-einzelne-glaeubiger-befriedigen_007772.html

Das Urteil dazu:
http://www.bag-sb.de/uploads/tx_inhalt/IX_ZR_93-09.PDF

Ggf. den IV auf dieses Urteil hinweisen.


Achja und der muss den Vermieter informieren, weil die Kaution im Falle eines Umzugs während des Verfahrens (zwischen Eröffnung und Aufhebung) zur Insolvenzmasse gehört (sofern nicht vom Vermieter für andere Ansprüche aufgerechnet wird). Die Insolvenz ist ein ganz normales Verfahren und kein "Schandfleck".
Mich hat die Hausverwaltung damals nur angeschrieben und gefragt, ob ich die Wohnung behalten möchte und ob ich die Miete weiterhin bezahlen kann. Der Dreizeiler wurde dann entsprechend beantwortet.  
Gespeichert
 
 

Privatinsolvenz - Insolvenz - Schulden - Webseitenschutz