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Autor Thema: Nach Prüftermin ..  (Gelesen 1631 mal)

Pippalu

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Nach Prüftermin ..
« am: 19. September 2011, 10:50:47 »

Hallo, ich habe eine Frage, bei mir ist der Prüftermin jetzt seit 2 Wochen verstichen.
Mir wurde gesagt das noch ein weiterer Schriftwechsel mit den Gläubigern durchgeführt wird zwecks anmeldungen in der Tabelle.
Was könnte das jetzt sein und wie lange kann sich das jett bis zum Shclusstermin hinziehen?
Gibt es einen festen Zeitpunkt bis wann der Schusstermin stehen muss?
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Fallera

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Re: Nach Prüftermin ..
« Antwort #1 am: 19. September 2011, 11:25:23 »

Gibt es einen festen Zeitpunkt bis wann der Schusstermin stehen muss?

Rein theoretisch könnten auch die 6 Jahre verstreichen, ohne das der Schlusstermin stattgefunden hat.
Somit würde natürlich auch die WVP entfallen.
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Pippalu

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Re: Nach Prüftermin ..
« Antwort #2 am: 19. September 2011, 11:30:09 »

Ok, gibt es Gründe dafür warum das sich so lange hinziehen kann?

Müsste ich nciht ein Schreiben bekommen haben, das nach dem Prüftermin noch weitere verhandlungen stattfinden?
Ich frage mich was jetzt der Treuhänder noch nach dem Prüftermin schreiben muss.

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horst69

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Re: Nach Prüftermin ..
« Antwort #3 am: 22. September 2011, 18:41:36 »

Hallo !

Es ist gut möglich, das zwischen Prüftermin und Schlußtermin noch über 6 Monate vergehen.

Bei mir war es so, das nach dem Prüftermin alles geklärt war, ich aber trotzdem erst anfang Oktober den Schlußtermin habe. Ich war 1,5 Jahre im laufenden Verfahren, obwohl der Sachverhalt klar war.

Warum das so ist/war kann ich nicht sagen !?

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