Schulden und Insolvenz Hilfe Forum

Schulden => Das (Verbraucher-) Insolvenzverfahren => Thema gestartet von: Fergioulicious am 21. Januar 2022, 19:49:10

Titel: P-Konto trotz Pfändung aufgelöst, was nun?
Beitrag von: Fergioulicious am 21. Januar 2022, 19:49:10
Hallo,

Wir haben noch folgendes Problem:

Mein Mann hat im September 2021 Privatinsolvenz angemeldet. Sein IV schrieb dann, dass die Führung eines P-Kontos nicht mehr nötig sei. Daraufhin hat er das Konto umgewandelt. Die Bank hat dem auch zugestimmt, obwohl Pfändungen (zwei) auf dem Konto lagen.

Kurz darauf ging das Gehalt meines Mannes ein, welches bereits beim Arbeitgeber bis zur Pfändungsfreigrenze einbehalten wird. Die Bank hat mit Eingang des Geldes die Auszahlung verweigert. Auf Nachfrage hieß es, dass mein Mann sein Konto eben nicht hätte umwandeln sollen. Es liegen Pfändungen vor, weshalb eine Auszahlung nicht erfolgt. Er könne zwar wieder umwandeln, die Gläubiger müssten allerdings die Pfändung löschen oder ruhend stellen, sonst würde weiterhin nicht ausbezahlt werden.

Der IV hat die Gläubiger auch angeschrieben, allerdings hat nur einer der beiden bisher ruhend gestellt. Vom zweiten Gläubiger kommt keinerlei Reaktion.

Seit zwei Monaten fehlt quasi ein ganzes Monatsgehalt. Welche Möglichkeiten hat mein Mann? Muss er klagen?

Danke vorab für eure Antworten.

VG Fergie
Titel: Antw:P-Konto trotz Pfändung aufgelöst, was nun?
Beitrag von: Housefrau am 10. Februar 2023, 10:12:59
Hallo Fergie,

wie ist denn die Lage bei euch aktuell? Das ist natürlich sehr ärgerlich. Ich könnte dir eine kostenlose Rechtsberatung empfehlen, die ich selbst seit Jahren nutze. Wenn die Not ganz groß ist, wäre auch ein Minikredit über jemand anderen eine Möglichkeit. Es darf nur nicht auf das Konto deines Mannes eingehen. Konten im Ausland darf man leider meist erst ab einer sehr großen Summe eröffnen, so dass es für die meisten von uns nicht möglich ist.
Titel: Antw:P-Konto trotz Pfändung aufgelöst, was nun?
Beitrag von: wollter001 am 28. März 2023, 21:07:48
Hallo!!

In dieser Inso Phase muss deshalb auch das Girokonto nicht mehr als P-Konto geführt werden. Doch Vorsicht: Sind auf dem Konto Pfändungen vorhanden, sollte man besser ein neues Girokonto eröffnen in neue Bank auf Guthaben Girokonto führen, und dieses alte Konto schließen

mfg wollter001