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Autor Thema: Pfänbaren Anteil des Gehalts selbst an TH abführen möglich?  (Gelesen 2085 mal)

Tacman1969

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Hallo Forum,

zu meiner Frage.

Ist es möglich den pfändbaren Anteil des Gehaltes selbst an den Treuhänder abzuführen?
Also ich meine konkret, dass ich in der Vergangenheit erhebliche Probleme bei der Jobsuche oder mit der Bekanntgabe des Umstandes der Privatinsolvenz hatte und deshalb gern selbst den pfändbaren Anteil an den TH abführen möchte, OHNE den potenziellen neuen AG darüber in Kenntnis zu setzen, dass meine Wohlverhaltensphase noch zwei Jahre läuft.

Gibt es z.B. die Möglichkeit, dass ein privater Gläubiger an Stelle des AG die Drittschuldnererklärung unterzeichnet und somit für mich bürgt?
Habe immer ein prima Verhältnis zu meinem TH gehabt, würde aber bevor ich ihn anschreibe, gern Eure Meinung dazu wissen.

Der Betrag des pfändbaren Einkommens lässt sich ja ohne weiteres anhand der Pfändungstabelle und der Lohnabrechnung errechnen und entsprechend abführen.
Die Abrechnung erhält der TH ja sowieso!

Vielen Dank für potenzielle Antworten...

Gruß
Thomas

Thomas
« Letzte Änderung: 19. November 2010, 08:22:43 von Tacman1969 »
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Fallera

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Re: Pfänbaren Anteil des Gehalts selbst an TH abführen möglich?
« Antwort #1 am: 19. November 2010, 07:54:22 »

Es gibt die Möglichkeit, den pfändbaren Teil selbst an den TH abzuführen. Sprechen sie mit Ihrem TH über die Vorgehensweise!
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Tacman1969

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Re: Pfänbaren Anteil des Gehalts selbst an TH abführen möglich?
« Antwort #2 am: 19. November 2010, 08:13:39 »

Das klingt ja schon einmal sehr gut!
Werde meinen TH mal anschreiben, der ist wie bereits gesagt: "recht umgänglich"

Ergebnis werde ich gern posten.
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