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Autor Thema: Pfändung bei Minijob  (Gelesen 2816 mal)

Parvaneh

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Pfändung bei Minijob
« am: 22. Juni 2015, 15:00:21 »

Guten Tag, ich bin neu im Forum und habe eine Frage an die "alteingesessenen". Anfang des Jahres wurde meine Privatinsolvenz eröffnet und nun warte ich auf den Gerichtsbeschluß.
Aus alters- und gesundheitlichen Gründen kann ich nur max. 45 Stunden im Monat arbeiten. Meine Entlohnung liegt je nach Stundenzahl zwischen 250 und 450 Euro, wobei es nie mehr als 450 Euro werden.

Nun zu meinen Problem. Habe heute meine Kontoauszüge (P-Konto) abgeholt und da hat sich die Insolvenzverwalterin 35,00 Euro abgehoben. Zu dem Zeitpunkt waren auf dem Konto 275,00 Euro, die mitte der Woche abgebucht werden, da ich eine Rechnung begleichen muß. 50,00 Euro waren aus dem Vormonat für Kontoführungsgebühren und für die Abbuchung stehengeblieben.

Ich verstehe das nicht, wieso an mein Konto geht. Ich nahm an, daß bei einem P-Konto nicht gepfändet werden darf, bzw. ist mein Einkommen doch unterhalb jeglicher Pfändungsgrenze.

Für eine Antwort bedanke ich mich. Sorry, sollte es eine "dumme" Frage sein. Ich kenne mich mit Insolvenz nicht aus.
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eidechse

Re: Pfändung bei Minijob
« Antwort #1 am: 22. Juni 2015, 16:14:47 »

Waren die 50,00 € wirklich nur aus dem Vormonat oder hat man bereits aus noch weiter zurückliegenden Monaten Restguthaben "mitgeschleift"? Evtl. lag es daran.
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Parvaneh

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Re: Pfändung bei Minijob
« Antwort #2 am: 22. Juni 2015, 17:27:25 »


 Die waren aus dem Vormonat. Vorher war das Konto durch Abbuchungen immer auf 0 oder die Kontoführungsgebühren waren noch drauf.
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eidechse

Re: Pfändung bei Minijob
« Antwort #3 am: 23. Juni 2015, 18:30:30 »

Wenn das Konto vorher immer auf Null war, dann kann es kein "angespartes" Guthaben gewesen sein.

Allerdings veranlasst nicht der IV die Abbuchung. Das ist die Bank selbst. Der IV informiert die Bank nur über das Insolvenzverfahren und die Bank muss dann automatisch die pfändbaren Beträge an den IV auskehren. Von daher bitte die Bank befragen, wieso der Pfandbetrag von 35,00 € ausgekehrt wurde.
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kingtiger

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Re: Pfändung bei Minijob
« Antwort #4 am: 27. Juni 2015, 14:35:31 »

Da habe ich eine dumme Frage zu weil ich das immer noch nicht begriffen habe...

es heisst ja auch, immer zuerst das "alte" Geld verbrauchen weil man nur einmal übertragen kann...

Aber wie um Himmels willen kann man das unterscheiden...die Taler auf dem Konto sind doch nicht markiert :mad2:

Wie verbrauche ich altes Geld und wie neues Geld...oder denke ich einfach zu kompliziert (oder zu dumm)?
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