"

Schulden und Insolvenz Hilfe Forum

Bitte logg dich ein oder registriere dich.

Einloggen mit Benutzername, Passwort und Sitzungslänge
Erweiterte Suche  

Neuigkeiten:

Herzlich Willkommen im neuen Board!
Der Redaktion des Forums, bzw. den Moderatoren ist es per Gesetz untersagt, individuellen Rechtsrat zu erteilen. Das Forum dient dem allgemeinen Erfahrungsaustausch der Nutzer und der Vermittlung allgemein gehaltener Informationen. Deshalb unser Rat: wendet Euch zwecks Rechtsberatung immer an eine Schuldnerberatungsstelle, einen Rechtsanwalt oder die Rechtsberatungsstellen beim zuständigen Amtsgericht.
Das Recht der Teilnehmer untereinander, gegenseitig Mitteilungen über ihre jeweilige Meinung zu machen, bleibt davon unberührt und stellt auch keine Rechtsberatung dar!
Und nicht vergessen: auch hier gibt es Forenregeln, die es zu beachten gilt!

Autor Thema: Pfändung von Gehaltsnachzahlungen  (Gelesen 1638 mal)

heinzi

  • Newbie
  • *
  • Karma: 0
  • Offline Offline
  • Beiträge: 2
Pfändung von Gehaltsnachzahlungen
« am: 07. Oktober 2009, 17:42:48 »

Hallo,
hab folgendes Problem. Ich war 2 jahrelang Provisionsfahrer in einem normalen Arbeitsverhältnis. Vor 2 Monaten wurde ich gekündigt und habe seitdem keine Gehaltszahlungen erhalten, dazu kommen weitere Forderungen, bei welchen mein ehemaliger Arbeitgeber mich um Lohn betrogen hat. Meine Forderungen belaufen sich im fünfstelligen Euro Bereich. Soweit sogut, jetzt mein Problem, ich bin in einem Insolvenzverfahren seit Mai 2006. Was kann einem Alleinverdienenden Familienvater von 2 kleinen Kindern gepfändet werden. In den 2 Arbeitsjahren hatte ich Gehaltsschwankungen von bis zu 1000€ monatlich. Rein von der Logik her hätte ich ja auch dieses Geld in den 2 Jahren sparen können.
Wir mussten außerdem uns ein Darlehen und einen Dispokredit aufnehmen, der Urlaub viel auch ins Wasser, die ARGE will auch noch was abhaben, bleib ich auf den Schulden sitzen?
Die Schuldnerberatung meinte, dass mir alles gepfändet wird bzw. müsste ich dies mit dem Insolvenzverwalter ausmachen. Also warum soll ich dann einen für mich dummen Prozess führen, der mich ein haufen Nerven kosten wird?

Danke schonmal für die Antworten
Gespeichert
 

rookie

  • Gast
Re: Pfändung von Gehaltsnachzahlungen
« Antwort #1 am: 07. Oktober 2009, 18:47:24 »

Wenn dein Ex-Chef Dir das Geld schuldet würde ich mal einen RA konsultieren und das einklagen...irgendwie musst Du ja zu dem Geld kommen.

Bestimmt wissen die Mod*s dazu mehr...
Gespeichert
 

heinzi

  • Newbie
  • *
  • Karma: 0
  • Offline Offline
  • Beiträge: 2
Re: Pfändung von Gehaltsnachzahlungen
« Antwort #2 am: 07. Oktober 2009, 18:52:30 »

Danke erstmal, Gerichtstermin ist am 19.10.2009.
Gespeichert
 

paps

  • weiß was
  • *****
  • Karma: 14
  • Offline Offline
  • Beiträge: 6471
Re: Pfändung von Gehaltsnachzahlungen
« Antwort #3 am: 08. Oktober 2009, 19:10:04 »

Sie sollten einen Freigabeantrag an das Gericht stellen, damit die Nachzahlung  teilweise freigesteltl wird.
Insbesondere unter dem gesichtspunkt Dispo und ARGE.

Sollte wieder erwarten das Insolvenzverfahren noch nicht aufgehoben sein, wäre der IV/Th für die Prozessführung verantwortlich.
Gespeichert
MfG Paps (der jetzt in BW lebt)

Paps arbeitet hauptberuflich für die Debeka-Versicherungen Bausparkasse
 (http://www.cosgan.de/images/more/schilder/041.gif)
 
 

Privatinsolvenz - Insolvenz - Schulden - Webseitenschutz