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Schulden und Insolvenz Hilfe Forum

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Autor Thema: Privatinsolvenz Sozialhilfe Nachlaß: fondsgebundenen Rentenversicherung  (Gelesen 5686 mal)

buju

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Privatinsolvenz: Wohlverhaltensperiode, dauerhaft erwerbsunfähig, Sozialhilfe nach SGB XII plus Zuschlag wegen Schwerbehinderung 70% G (gehbehindert)

Meine Mutter ist vor kurzem gestorben und hat mir eine fondsgebundene Rentenversicherung hinterlassen. Nun hat sich der Betreuer und Nachlaßpfleger meiner Mutter gemeldet und wollte von mir meine Adresse für die Versicherungsgesellscht. Den Betrag und was die Versicherungsgesellschaft genau von mir will weiß ich noch nicht, sie hat sich noch nicht gemeldet. Laut Aussage meiner Schwägerin geht es wohl um die 2.500 €. Die Beerdigungskosten wurden von meinem Bruder und meiner Schwägerin komplett übernommen, ca. 5.000 - 6.000 €. Seitdem ist unser Verhältnis ziemlich angekratzt da sie wegen meiner finanziell angespannten Situation alles übernehmen mussten. Ich würde mich gerne aus dem Erlös der Rentenversicherung an den Beerdigungskosten beteiligen, einerseits um den Familienfrieden wieder herzustellen und andererseits aus Anstand, denn es war ja auch meine Mutter und ich bin, laut Internetrecherche, auch bestattungskostenpflichtig.
Jetzt meine Fragen:
1. Wie verhalte ich mich dem Sozialhilfeträger / der Stadt gegenüber?
2. Wie verhalte ich mich der Insolvenzverwalterin gegenüber?
3. Darf ich das Geld aus der Versicherung überhaupt für die anteiligen Beerdigungskosten verwenden?
Ich möchte nicht in einen Sozialhilfe- / Insolvenzbetrug hereinschlidern und bräuchte dringend Hilfe wie ich mich in dieser Situation richtig verhalte.
Schon mal vielen Dank für die hoffentlich klärenden Antworten.
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Der_Alte

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In der Wohlverhaltensphase ist der hälftige Wert des Erbes an den Treuhänder herauszugeben. Das Erbe ist zunächst um die Kosten, die aus der Erbannahme bestehen, zu kürzen.
Der sich schließlich ergebende Wert des Erbes ist dann hälftig an den Treuhänder abzuführen. Das gilt auch, wnn Sozialhilfe bezogen wird. Die Sozialhilfe kann nur anrechnen auf solche Einkünfte, die auch tatsächlich real sind. Da die Abführungspflicht des hälftigen Wertes des Erbes eine gesetzliche Pflicht ist, kann auch nur der tatsächliche Restwert bei der Sozialhilfe mindernd berücksichtigt werden.
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buju

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Vielen Dank für die Antwort.
Verstehe ich das richtig:
Die Beerdigungskosten werden NICHT berücksichtigt, d.h. ich muss den Betrag den ich von der Versicherungsgesellschaft erhalte halbieren: die eine Hälfte an die Treuhändlerin überweisen und die andere Hälfte zur Bestreitung des Lebensunterhalts verwenden und wenn dieser verbraucht ist, mich erneut beim Amt melden und komplett neu Sozialhilfe nach SGB XII beantragen?
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Der_Alte

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Doch, die Beerdigungskosten sind ja mit dem Erbfall verbunden, als mit dem Wert des Erbes anteilig zu verrechnen.
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buju

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Danke, das beruhigt mich.
Dann kann ich die Hälfte die übrig bleibt meinem Bruder und meiner Schwägerin zum Ausgleich der Beerdigungskosten überweisen.
Das wird die sicherlich erfreuen, denn davon wissen sie noch nichts ... und der Familienfrieden zerbricht / stört auch nicht am Geld.
nochals ein dickes DANKESCHÖN !!!
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Der_Alte

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Das ist eine falsche Rechnung.

Von dem Wert des Erbes sind erst einmal die Beerdigungskosten (anteilig) zu zahlen. Dann wird der verbleibende Rest durch zwei geteilt. Eine Hälfte erhält der Treuhänder, die andere verbraucht man selbst. Ob sich das bei der Sozialhilfe auswirkt, muss man sehen, denn man hat ja auch ein Schonvermögen, dass man nicht antasten muss.
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buju

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Wie hoch ist denn das Schonvermögen?

Ich werde mich also zuerst einmal beim Sozialamt / der Stadt nach eintreffen des Geldes auf meinem Konto melden.
Gut wäre es, wenn ich VOR diesem Termin schon die genaue Vorgehensweise wüsste. Ich schreibe Dir mal auf wie ich es bis jetzt verstanden habe:
Zuerst werden die Beerdigungskosten hälftig zwischen mir und meinem Bruder und meiner Schwägerin geteilt. Das wären voraussichtlich 2.500 €.
Der jetzt verbleibende Rest wird wieder geteilt: eine Hälfte Insolvenzverwalterin, zweite Hälfte Schonvermögen / verbrauchen. Richtig so?
Wie weise ich denn dem Sozialamt nach wie hoch die Beerdigungskosten waren sowie der Zahlung an Bruder und Schwägerin?
Reicht da eine Copie der Rechnung des Bestatters und ggf. weitere Rechnungen in Copie sowie einer Copie des Kontoauszugs mit der Zahlung an meinen Bruder und meiner Schwägerin aus?

Wäre super wenn Du mir abschließend noch einaml helfen könntes. DANKE !!!!
« Letzte Änderung: 04. August 2014, 13:56:14 von buju »
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waldi


Wie hoch ist denn das Schonvermögen?
Schonvermögen wäre es, wenn der Erbfall vor Eintritt der Hilfebedürftigkeit angefallen wäre.
So allerdings ist es Einkommen, welches zum Lebensunterhalt einzusetzen ist.
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buju

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angenommen ich erbe aus der Versicherung 5.000 € ... abzüglich anteilige Beerdigungskosten 2.500 € ... nun wieder Hälftig 1.250 € IV ... die verbleibende Hälfte von 1.250 € muss ich für den Lebensunterhalt aufwenden ... kann ich aus diesem 'Rest' Schonvermögen bilden? ... wenn ja wieviel? DANKE & Gruß
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waldi


Nee - steht doch schon in meinem Beitrag, siehe oben.
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buju

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Ok, jetzt habe ich es kapiert.
Dürfte ich mir denn einen neuen PC kaufen? Mein jetziger hat ca. 5/6 Jahre auf dem Buckel und zickt rum. Habe mich bei hardwareversand.de mal umgeschaut und der neue PC würde mit Betriebssystem ca. 1.050 € kosten.
Oder muss ich mit dem verbliebenen Geld auf Sozialhilfeniveau leben bis das Geld aufgebraucht ist?
Danke & Gruß
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waldi


Das wäre wohl mit der Hilfeleistungsstelle abzuklären.

Wobei - ich habe mir grad' letzten Monat als Ersatz für meinen Uralt-Rechner vom örtlichen Händler einen Gebrauchtcomputer geholt, komplett eingerichtet, und geht ab wie Schmitz' Katze. Für 95,-€uro. Allerdings ohne Display, das hatte ich ja noch.

Wenn ein Hilfeleistungsempfänger mit einem Gerät für tausend €uro liebäugelt - naja, des Menschen Wille ist sein Himmelreich.

Allerdings frage ich mich bei solchem Ansinnen manchmal wirklich nach dem Zusammenhang zwischen Auftauchen in einem Schuldner-Forum und einem solchen Anspruchsdenken, pardon.
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buju

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Naja, der neue Rechner sollte schon aktuell & flott sein und auch für die nächsten 6/7 Jahre halten. Ich benötige nämlich auch ein neues BS (windows 7) ... jetzt habe ich noch XP und das wird bekanntermaßen nicht mehr supported und ist somit mehr als unsicher ... kein gutes Gefühl damit noch unterwegs sein zu müssen. Gruß 
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Insokalle



Zitat
und hat mir eine fondsgebundene Rentenversicherung hinterlassen.

Verstehe ich so noch nicht. Bitte um etwas Erklärung.

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buju

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und ich verstehe die Anmerkung nicht ... was genau möchtest Du erklärt bekommen?
was eine fondsgebundene Rentenversicherung ist?
« Letzte Änderung: 09. August 2014, 17:57:21 von buju »
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Insokalle


Nein!

und hat mir eine fondsgebundene Rentenversicherung hinterlassen.

Wieso haben (nur?) Sie die Versicherung?
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buju

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weil ich als 'versicherte Person' im Versicherungsschein eingetragen bin; Versicherungsnehmer war meine Ma.
« Letzte Änderung: 09. August 2014, 21:37:34 von buju »
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Insokalle


Das kann nicht alles sein. Die versicherte Leistung wird ausbezahlt, wenn die versicherte Person stirbt. Entweder sind also in Ihrem Fall mehrere Personen versichert oder – was ich für wahrscheinlicher halte – Sie verwechseln es mit der Bezugsberechtigung. Wie ist es denn nun?

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buju

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es ist schon so wie ich schrieb. bezugsberechtigt im Todesfall (meiner einer) wäre meine Ma gewesen;
ich verstehe auch nicht weshalb Sie hier so intensiv nachbohren ... ich habe mir das doch nicht ausgedacht ... der Versichrungsschein ist so ausgefüllt wie ich Ihnen das in der letzten Antwort schon geschrieben habe ... es gibt keine weitere Bezugsberechtigte ... das Ende wäre übrigens erst am 01.10.2025, falls ich die Beiträge weiterzahlen würde ... das kann und will ich mir nicht leisten ... deshalb soll diese Versicherung aufgelöst werden ... zur Auszahlung gebracht werden. Gruß
« Letzte Änderung: 10. August 2014, 15:32:28 von buju »
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eidechse


Wenn das wirklich so ist wie beschrieben, dann wäre die Versicherung eine Nachlassverbindlichkeit und der Vertrag müsste erstmal weiter geführt werden. Ich weiß, dass einige Versicherungsgesellschaften dann auch anbieten, die Versicherung auf die versicherte Person zu übertragen.

Dann müsste man aber noch mal ganz genau hingucken, ob es überhaupt Vermögen ist, das von Todes wegen erworben wurde.

Sind Sie denn Erbe der Mutter geworden? Dann müsste der gesamte Nachlass in die Bewertung mit allen Nachlassverbindlichkeiten einfließen.
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