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Autor Thema: Privatinsolvenz und Auto kaputt - Insolvenzverwalter informieren oder nicht?  (Gelesen 3454 mal)

Mirabell

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Hallo,

ich bin gerad etwas verzweifelt, da mein Pkw einen Getriebeschaden hat.
Das Insolvenzverfahren wurde im letzten Jahr (September 2010) eröffnet.
Mein Kfz wurde mit einem Wert von 2.894,00 € von einem Gutachter des
Insolvenzverwalters geschätzt und floß mit in die Insolvenzmasse.
Das heißt, dass ich monatlich 42,00 € an die Gerichts- /Insolvenzkasse
einzahlen muss, um den Vermögenswert meines Kfz´s abzuzahlen.

Nun ist mein Pkw aber futsch und ich weiß nicht wie ich mich verhalten darf.
Kann man das Fahrzeug an die Gerichtskasse irgendwie abgeben und bekommt
dann den geschätzten Vermögenswert erlassen? Darf ich meinen Pkw einfach
in Zahlung geben bzw. verkaufen. Muss ich dann das Geld, was ich vielleicht
noch bekommen würde an die Gerichtskasse abgeben bzw. weiterleiten, da man
ja in der Privatinsolvenz alles was einem irgendwie finanziell zukommen
sofort weitergeben / überweisen MUSS.

Ich habe nun das Angebot mein Pkw an einen Autohändler abzugeben und dafür zum
Tausch ein kleineres, älteres Modell zu bekommen. Ist das denn erlaubt und dürfte
ich das überhaupt?

Vielleicht kann mir hier jemand weiterhelfen. Ich wäre sehr dankbar.

Liebe Grüße

Mirabell
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horst69

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Hallo!

Das klingt irgendwie komisch.

Hat der TH das Fahrzeug freigegeben oder nicht??

Brauchst du das Fahrzeug zwingend für die Arbeit??

Wenn du noch im offenen Insolvenzverfahren bist, wird der eventuelle Verkaufserlös komplett zur Masse gezogen, du solltest dringend mit deinem TH sprechen und eine gemeinsame Lösung finden.
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Mirabell

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Hallo,

ich habe heute mit der Anwältin telefoniert. Leider darf ich keinen Autotausch vornehmen.
Es wird nun vom Insolvenzverwalter ein Gutachter vorbei geschickt, der unser Auto abholt und dann irgendwie
 und irgendwo verkauft. Dann wird diese Summe dem Hinterlegungskonto zugefügt. Das Auto hatte im September 2010 einen geschätzten Wert von 2.894,- € . Dadurch, dass es nun einen Getriebeschaden hat, wird es wohl nur noch ca. 500 - 600,- € wert sein. Nun stehe ich leider ohne ein Auto da und muss wohl zukünftig Fahrrad und Straßenbahn fahren :( Ich leide seit mehreren Jahren unter einer Angsterkrankung/Soziale Phobie, was es mir sehr erschwert mit öffentlichen Verkehrsmitteln zu fahren. Nun bin ich dazu gezwungen und vielleicht ist dies ja auch so eine Art Schicksal ... Ich sehe es nun mit einem lachenden und einem weinenden Auge und ehrlich gesagt, gibt es Schlimmeres auf der Welt, als ohne Pkw dazustehen, oder? Dieser Gedanke hält mich etwas munter.

Liebe Grüße
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horst69

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Wenn du krankheitsbedingt auf das Auto angewiesen bist, hätte es dir der TH meiner Meinung nach nicht wegnehmen dürfen !! Zumal der "Gutachter", der jetzt schon das 2. mal bewertet, wahrscheinlich mehr kostet als die Kiste wert ist !

Das nenne ich mal ganz großen Unfug !
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Insokalle


Generell muss man sagen, dass Themen wie psychische Erkrankungen, körperliche Gebrechen etc vielen betroffenen unangnehm sind. Dennoch macht es Sinn, sie auch bei Schuldnerberatungen anzusprechen, damit die sich eben auch Gedanken machen, ob ein Pkw oder andere Gegenstände pfändbar sind oder nicht und entsprechendes in den Insolvenzantrag reinschreiben.

Die Freigabe aus der Masse zu beanspruchen, ist jetzt zwar spät aber ein Versuch nicht ausgeschlossen. Es kann natürlich sein, dass ärztliche Gutachten benötigt werden, die die Notwendigkeit des Pkw bestätigen.

Vielleicht sprechen Sie auch noch mal mit Ihrer Schuldnerberatung, wie die das sehen, wenn das Thema bisher anscheinend nicht erörtert wurde.
« Letzte Änderung: 24. Mai 2011, 19:19:16 von Insokalle »
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Mirabell

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Ich hatte dieses Thema mit der Schuldnerberaterin bereits erörtert und beim Antrag auch selbst etwas schriftlich mit abgegeben, auch ein Schriftstück meiner behandelnden Verhaltenstherapeutin. Leider führte dies nicht zu dem gewünschten Ergebnis. Ich durfte mein Auto zwar behalten, jedoch wurde der Wert im September 2010 auf 2.894,- € geschätzt (das ist der Wert, den ich selbst über das Internet ermittelt hatte und angab) und diese Summe muss ich nun abzahlen. Nun ist mein Pkw kaputt (Getriebeschaden) und der Sachverständige wird unser Auto abholen und verkaufen. Diese Summe, die wir dafür jetzt noch bekommen, wird mit dem geschätzten Wert von September 2010 verrechnet und ich darf dann diese Summe weiterhin monatlich abzahlen.
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paps

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Das sie das abzahlen müssen, sehe ich anders.
Da der Th den Wagen noch nicht aus der Masse freigegeben hatte, gehört er bis zur vollständigen Auslösung zur Masse.
Wurde nichts anderes vereinbart, ist es dass Problem des TH, dass nun der mögliche Wert durch den Schaden gefallen ist.
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MfG Paps (der jetzt in BW lebt)

Paps arbeitet hauptberuflich für die Debeka-Versicherungen Bausparkasse
 (http://www.cosgan.de/images/more/schilder/041.gif)
 
 

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