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Autor Thema: Privatinsolvenzverfahren-Steuererklärung  (Gelesen 2044 mal)

bibiana

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Privatinsolvenzverfahren-Steuererklärung
« am: 30. März 2007, 16:07:25 »

Dankeschön für prompte Antwort, nein Mann habe ich nicht auch noch, jedenfalls nicht was die Steuer angeht.
Zum Satz die Masse ist voll anzrechnen-heißt das ich den Betrag aufs Lohneinkommen komplett anrechnen muß und dann nach Tabelle gehe ?

Nochwas. Der  TH möchte meine Kontoverbindung wissen !
Ich habe aber mein Geld über meinen Vater laufen, weil mich keine Bank mehr annimmt. Kann mein Vater in Schwierigkeiten durch mich kommen ? [addsig]
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Feuerwald

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Privatinsolvenzverfahren-Steuererklärung
« Antwort #1 am: 30. März 2007, 16:52:41 »

Zum Satz die Masse ist voll anzrechnen-heißt das ich den Betrag aufs Lohneinkommen komplett anrechnen muß und dann nach Tabelle gehe ?

-> nein, d.h. die Steuererstattung ist völlig lösgelöst von dem Arbeitseinkommen massezugehörig und dann den Treuhänder gänzlich herauszugeben. Ihr Arbveitseinkommen unterliegt wie gewöhnlich der Pfändung (Tabelle).
   
Nochwas. Der TH möchte meine Kontoverbindung wissen !  Ich habe aber mein Geld über meinen Vater laufen, weil mich keine Bank mehr annimmt. Kann mein Vater in Schwierigkeiten durch mich kommen ?

->  Versuchen Sie  für die Zukunft ein Konto bei  einer einzurichten.  Zugriff aufs Konto Ihres Vater hat der TH nicht.

MfG
Feuerwald
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Tomberg2

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Privatinsolvenzverfahren-Steuererklärung
« Antwort #2 am: 31. März 2007, 12:07:23 »

Solange Zuflüsse über das väterliche Konto \"bekannt\" gegeben werden, geht das in Ordnung, dh. es kann Ihnen zugerechnet werden. Es gilt das Zuflussprinzip: wenn Ihrem Vater  Geld zufliesst (... in seinen Verfügungsbereich gelangt) ist das nicht automatisch Ihnen zugeflossen.[addsig]
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