"

Schulden und Insolvenz Hilfe Forum

Bitte logg dich ein oder registriere dich.

Einloggen mit Benutzername, Passwort und Sitzungslänge
Erweiterte Suche  

Neuigkeiten:

Herzlich Willkommen im neuen Board!
Der Redaktion des Forums, bzw. den Moderatoren ist es per Gesetz untersagt, individuellen Rechtsrat zu erteilen. Das Forum dient dem allgemeinen Erfahrungsaustausch der Nutzer und der Vermittlung allgemein gehaltener Informationen. Deshalb unser Rat: wendet Euch zwecks Rechtsberatung immer an eine Schuldnerberatungsstelle, einen Rechtsanwalt oder die Rechtsberatungsstellen beim zuständigen Amtsgericht.
Das Recht der Teilnehmer untereinander, gegenseitig Mitteilungen über ihre jeweilige Meinung zu machen, bleibt davon unberührt und stellt auch keine Rechtsberatung dar!
Und nicht vergessen: auch hier gibt es Forenregeln, die es zu beachten gilt!

Autor Thema: Frage zur PI in 3 Jahren  (Gelesen 2510 mal)

Sweetshark

  • Newbie
  • *
  • Karma: 0
  • Offline Offline
  • Beiträge: 24
Frage zur PI in 3 Jahren
« am: 23. Mai 2016, 09:19:32 »

Mein Mann und ich müssten getrennt PI anmelden. Jeder haftet nur dafür, wofür er unterschrieben hat.

Es gibt neben getrennten Schulden (wo nur einer unterschrieben hat) auch gemeinsame Schulden, wo ich jeweils der 2. Kreditnehmer bin und somit auch für die Gesamtsumme hafte.

Wenn man die RSB in 3 Jahren anstrebt, müssen ja 35 % der Schulden plus TH plus Gerichtskosten bezahlt sein.

Wie ist das denn bei den gemeinsamen Krediten? Muss bei diesen Krediten jeder die 35 % gezahlt haben? Dann würden diese Gläubiger ja 70% bekommen?

Und was ist mit der RSB bei gemeinsamen Krediten? Also wenn ich z.B. nach 3 Jahren durch wäre, mein Mann aber nicht? Läuft es bei ihm dann einfach weiter und nur ich wäre aus den gemeinsamen Krediten raus?

Und wie ist das bei den TH-Kosten? Der TH bekommt 40% der Insolvenzmasse.

Es gibt bei zwei PI ja auch zwei Insolvenzmassen. Aber wir haben (noch) ein gemeinsames Konto und vor allem eine gemeinsame Wohnungseinrichtung?

Wie ist das, wenn er Bargeld von uns pfänden würde? Oder Gegenstände hier im Haus? Wie wird bestimmt, zu welcher Insolvenzmasse es gehört?

Vielen Dank schonmal!
Gespeichert
 

Feuerwald

  • Moderator
  • weiß was
  • *****
  • Karma: 13
  • Offline Offline
  • Beiträge: 3181
Re: Frage zur PI in 3 Jahren
« Antwort #1 am: 23. Mai 2016, 17:12:05 »

Wie ist das denn bei den gemeinsamen Krediten? Muss bei diesen Krediten jeder die 35 % gezahlt haben? Dann würden diese Gläubiger ja 70% bekommen?

-> So ist es, da Sie beide als Gesamtschuldner haften, also jeder für sich zu erfüllen hat.


Läuft es bei ihm dann einfach weiter und nur ich wäre aus den gemeinsamen Krediten raus?

-> genauso ist es.


Es gibt bei zwei PI ja auch zwei Insolvenzmassen. Aber wir haben (noch) ein gemeinsames Konto und vor allem eine gemeinsame Wohnungseinrichtung?

-> ein gemeinsames Konto in der Insolvenz nicht wirklich zu empfehlen, da es für gemeinsame Konten keinen Pfändungsschutz nach § 850k ZPO gibt. Daher sollte man die Konten vor Eröffnung trennen.


Wie ist das, wenn er Bargeld von uns pfänden würde?

-> Haben Sie denn tatsächlich "Bargeld-Vorräte" in der Tasche?


Oder Gegenstände hier im Haus?

-> Gewöhnlicher Hausrat ist allg. unpfändbar, hier droht in der Regel nichts.


Gespeichert
- <a href="https://www.sido.org">Schuldnerberatung für Selbständige - Bundesverband Selbständige – sido! e.V.</a>

- <a href="https://www.sido.org/informationen/insolvenz.pdf">Ratgeber Insolvenz für Selbständige – Regelinsolvenz- Unternehmensinsolvenz</a><br>
 

Sannypless

  • Jungspund
  • ***
  • Karma: 0
  • Offline Offline
  • Beiträge: 57
Re: Frage zur PI in 3 Jahren
« Antwort #2 am: 05. Juli 2016, 07:58:27 »

Kann denn jeder 35% von der Gesamtsumme der Insolvenzmasse bezahlen?
Gespeichert
 
 

Privatinsolvenz - Insolvenz - Schulden - Webseitenschutz