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Autor Thema: Restschuldbefreiung erteilt und Gläubiger melden sich  (Gelesen 5324 mal)

Spunk

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Hallo mir wurde vor knapp einem Jahr die Restschulbefreiung erteilt, jetzt kam vor ca .
zwei Wochen ein schreiben von einem Anwalt der angeblich ein Inkassounternehmen vertritt die wiederum eine Forderung von einem Warenhaus eintreiben möchte ca. 400 Euro,
dem Anwalt habe ich einem Brief geschrieben in dem ich eine Fordrungsaufstellung verlangt habe .
Heute kam dann ein Brief vom Inkassounternehmen in dem steht :

Die hiesige Forderung resultiert aus einer Warensendung aus dem Jahr 1997 , die im Vollstreckungsbescheid des Amtsgericht Nürnberg am 23.10 1997 tituliert wurde.
Die Übersendung einer Kopie des Tietels ist zur Zeit nicht möglich da uns die erforderlichen Handakten noch nicht vorliegen .

Bereits weisen wir drauf hin,dass, sollte eine entsprechende Vereinbarung zur Tilgung der Forderung nicht geschlossen werden , wir bereits jetzt beauftragt sind , Zwangsvollstreckungsmaßnahmen gegen sie einzuleiten .



Was soll ich jetzt machen ???
Ich weiss zwar nicht ob die Teilgenommen haben, aber die Forderung ist aus der Zeit vor dem Verfahren .

Gibt es da irgendwelche betimmte schreiben mit den ich jetzt antworten muss ????
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Fallera

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Re: Restschuldbefreiung erteilt und Gläubiger melden sich
« Antwort #1 am: 14. Juli 2010, 20:17:05 »

§ 301 INSO
Wirkung der Restschuldbefreiung

(1) Wird die Restschuldbefreiung erteilt, so wirkt sie gegen alle Insolvenzgläubiger. Dies gilt auch für Gläubiger, die ihre Forderungen nicht angemeldet haben.

Bez. des titels bin ich der Meinung, dass dieser bestehen bleibt, jedoch nicht vollstreckt werden darf.
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Kurt Cobain
 

doktor mabuse

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Re: Restschuldbefreiung erteilt und Gläubiger melden sich
« Antwort #2 am: 14. Juli 2010, 22:18:30 »

Hallo Fallera

diesen schönen Satz kennen wahrscheinlich viele, aber ist es tatsächlich so, wie in diesem Fall, daß Gläubiger die NICHT auf der Gläubigerliste stehen (und somit auch nicht angegeben sind) auch von der RSB erfasst sind?
Ich war der Meinung, das gilt nur für die gelisteten Gläubiger, die nichts anmelden.
Das würde ja bedeuten, daß ev. in Vergessenheit geratene Gläubiger, auch erfasst sind?
Ist es nicht meine Aufgabe im Insolvenantrag ALLE Gläubiger gewissenhaft zu benennen?

Es wäre schön, wenn es so wäre, halt uns auf dem Laufenden,

Gruß,
Doktor Mabuse



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deagle

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Re: Restschuldbefreiung erteilt und Gläubiger melden sich
« Antwort #3 am: 14. Juli 2010, 23:21:51 »

Der Fallera weiß schon was er schreibt  :thumbup:

Die RSB gilt gegen ALLE Gläubiger deren Forderungen VOR Insolvenzeröffnung bestanden haben, egal ob angegeben, angemeldet oder nicht
(einzige Ausnahme arglistiges verschweigen eines Gläubigers... wäre aber für den Gläubiger auch nicht so einfach...)

Jeder Gläubiger hat schließlich sieben Jahre Zeit sich über seinen Schuldner zu informieren um daraus nen Versagungsantrag zu generieren...

Wer nicht kommt zur rechten Zeit....
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doktor mabuse

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Re: Restschuldbefreiung erteilt und Gläubiger melden sich
« Antwort #4 am: 15. Juli 2010, 08:02:36 »

Danke,

das war mir so auch noch nicht ganz klar.
Klingt Logisch, aber Insolvenz und Logik passen ja nicht immer zusammen...

Gruß,
Doktor Mabuse
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lucca_m

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Re: Restschuldbefreiung erteilt und Gläubiger melden sich
« Antwort #5 am: 15. Juli 2010, 14:20:28 »

Woher kommen wieder diese 7 Jahre?

Und ob Insolvenz und Logik zusammenpassen. Mit etwas Mühe...
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Spunk

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Re: Restschuldbefreiung erteilt und Gläubiger melden sich
« Antwort #6 am: 10. August 2010, 20:44:29 »

Hallo , ja und was soll ich denen jetzt schreiben ????

Mit einem nö ich zahl nicht , weil ihr habt pech gehabt komm ich wohl da nicht weiter  :biggrin:

Aber bis jetzt geben sie ruhe die vom inkasso ...............

gibt es für sowas vordrucke oder hat jeman sowas schonmal geschrieben , habe angst das ich was falsches schreibe ..........

irgendwie kann ich denm frieden der RSB noch nicht so richtig trauen weiss auch nicht warum  :?
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paps

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Re: Restschuldbefreiung erteilt und Gläubiger melden sich
« Antwort #7 am: 10. August 2010, 21:13:17 »

Sie können doch dem Inkassofuzzi schreiben, dass er sich wegen der Erteilung der RSB am... Aktenzeichen..., Insolvenzgericht...den Titel sonst wohin schieben kann, da die Forderung uneinbringlich ist.

Sollte die Akte noch immer nicht vorliegen, bräuchte man auch nicht weiter zu suchen.

Selbstverständlich können Sie das Schreiben auch anders formulieren.
Der Sinn bleibt aber der Gleiche.  :whistle:
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MfG Paps (der jetzt in BW lebt)

Paps arbeitet hauptberuflich für die Debeka-Versicherungen Bausparkasse
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