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Autor Thema: RSB geplatzt, Vollstreckbarer Titel  (Gelesen 2757 mal)

baldininso

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RSB geplatzt, Vollstreckbarer Titel
« am: 04. Januar 2010, 09:15:19 »

Weiß jemand, was es im einzelnen bedeutet, wenn jemand einen Vollstreckbaren Titel gegen mich hat, wenn die RSB geplatzt ist?

baldininso
« Letzte Änderung: 04. Januar 2010, 09:19:58 von baldininso »
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Feuerwald

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Re: RSB geplatzt, Vollstreckbarer Titel
« Antwort #1 am: 04. Januar 2010, 09:24:45 »

das er daraus die Zwangsvollstreckung (bspw. Lohn-/Kontopfändung) betreiben kann.
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baldininso

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Re: RSB geplatzt, Vollstreckbarer Titel
« Antwort #2 am: 04. Januar 2010, 09:28:41 »

Kontopfändung bedeutdet das, dass derjenige das ganze Guthaben darauf pfänden kann? Alles, was man so für Nahrungsmittel und den Lebensunterhalt braucht?

oder bezieht sich das auf Extrakonten?

Lohnpfändung hört doch eigentlich bei der Pfändungsgrenze auf, oder?

baldininso
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Feuerwald

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Re: RSB geplatzt, Vollstreckbarer Titel
« Antwort #3 am: 04. Januar 2010, 09:54:50 »

Kontopfändung bedeutdet das, dass derjenige das ganze Guthaben darauf pfänden kann? Alles, was man so für Nahrungsmittel und den Lebensunterhalt braucht?

-> nein, man muss aber einen Freigabeantrag (§ 850k ZPO) beim Amtsgericht stellen, damit nicht da ganze Guthaben gepfändet wird.


Lohnpfändung hört doch eigentlich bei der Pfändungsgrenze auf, oder?

-> ja, der Arbeitgeber berechnet was pfändbar ist und was auszuzahlen ist.
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baldininso

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Re: RSB geplatzt, Vollstreckbarer Titel
« Antwort #4 am: 04. Januar 2010, 11:36:36 »

Aber ist es denn nicht eigentlich quatsch, wenn es sich beim dem Lohnkonto um das gleiche Konto handelt, das der Gläubiger zu pfänden beabsichtigt,
da das Lohnkonto ja schon nach Pfändungstabelle abgerechnet wurde?

baldininso
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baldininso

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Re: RSB geplatzt, Vollstreckbarer Titel
« Antwort #5 am: 04. Januar 2010, 11:41:08 »

Ich meine, ich kann ja nicht gleich das ganze Geld, was unter der Grenze liegt vom Konto holen und
dann persönlich zum Mieter,Telekom,Yello, etc bringen - nur weil eventuell noch jemand das Konto
pfänden will. Das wäre ja totaler Vollzug

baldininso
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Feuerwald

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Re: RSB geplatzt, Vollstreckbarer Titel
« Antwort #6 am: 04. Januar 2010, 12:46:48 »

Lohnpfändung beim Arbeitgeber -> der Arbeitgeber berechnet den unpfändbaren Betrag und überweist auf das Konto des Arbeitnehmers.

Kontopfänung bei der Bank -> der Schuldner muss einen Freigabeantrag stellen (§ 850k ZPO, Frist 14 Tage nach Eingang der Pfändung), sonst ist auch der unpfändbare Lohnanteil verloren.

Das ist die übliche Praxis im Deutschen Vollstreckungszirkus.

 
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baldininso

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Re: RSB geplatzt, Vollstreckbarer Titel
« Antwort #7 am: 04. Januar 2010, 13:47:52 »

Bei wem stelle ich diesen Antrag? Bei der Bank oder bei dem Gericht, und wenn ja, bei welchem Gericht?

baldininso
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Feuerwald

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Re: RSB geplatzt, Vollstreckbarer Titel
« Antwort #8 am: 04. Januar 2010, 14:32:26 »

bei welchem Gericht?

- i.d.R. beim örtlichen Amtsgericht. Das geht aber erst, wenn eine Pfändung vorliegt.
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Leopold Bloom

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Re: RSB geplatzt, Vollstreckbarer Titel
« Antwort #9 am: 06. Januar 2010, 13:40:57 »

Ich meine, ich kann ja nicht gleich das ganze Geld, was unter der Grenze liegt vom Konto holen und
dann persönlich zum Mieter,Telekom,Yello, etc bringen - nur weil eventuell noch jemand das Konto
pfänden will. Das wäre ja totaler Vollzug

baldininso

Wieso bittest du nicht eine(n) unbeschuldenene(n) Bekannte(n), ein (2.)Konto zu eröffnen auf Guthabenbasis?
Er/Sie könnte dir dann ja die Karte geben und die PIN.
Wichtig ist, dass du nirgendwo schriftlich auftauchst, weder als Inhaber  noch als Verfügungsberechtigter.

Du könntest ja dann deinen AG bitten, Zahlungen auf dieses Konto zu tätigen.

Und schon sind deine Befürchtugen gegenstandslos.
(PS: Dies ist keine Rechtsberatung, sondern Lebenserfahrung)

Gruß Leopold Bloom
« Letzte Änderung: 06. Januar 2010, 13:43:02 von Leopold Bloom »
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lucca_m

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Re: RSB geplatzt, Vollstreckbarer Titel
« Antwort #10 am: 06. Januar 2010, 18:40:59 »

"Und schon sind deine Befürchtugen gegenstandslos."
Nein, sind sie nicht. Werden eher potenziert.

(PS: Dies ist keine Rechtsberatung, sondern Lebenserfahrung)
Na, dann haben Sie noch nicht genug Lebenserfahrung.

Ein Girokonto darf ausdrücklich nur im eigenen Namen geführt werden. Die Nutzung Dritter läßt Geldwäsche vermuten....
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