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Autor Thema: Schriftliche Forderung der Gläubiger  (Gelesen 2114 mal)

hilberta

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Schriftliche Forderung der Gläubiger
« am: 08. Januar 2010, 16:29:33 »

Hallo zusammen,
habe da mal eine Frage: Meine Inso ist seit dem August eröffnet. Nun steht am 26.01. eine schriftliche Überprüfung an, d.h. die Gläubiger müssen bis dahin ihre Forderungen schriftlich abgegeben haben.
Nun hat mir eine Freundin ein Darlehen gewährt, vor der Insolvenzeröffnung. Das wurde auch davor zurückbezahlt. Aber bei Gläubigeraufnahme stand sie dort in der Liste.
Meines Wissens ist sie auch vom TH bezüglich des Darlehens angeschrieben worden,  ob noch eine Forderung besteht. Sie hat sich dort aber nie gemeldet. Muss sie sich jetzt noch melden, dass sie keine Forderungen mehr an mich hat oder ist es auch in Ordnung, wenn sie sich gar nicht bei dem Treuhänder meldet.
Wir haben zwar keinen Kontakt mehr, aber ich möchte auch nicht, dass sie Schwierigkeiten bekommt, wenn sie die schriftliche Meldung versäumt.
Danke für eine Antwort. 
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hilberta

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Re: Schriftliche Forderung der Gläubiger
« Antwort #1 am: 08. Januar 2010, 16:32:24 »

Sorry, hab noch was vergessen: in den Insovenzbekanntmachungen steht noch sinngemäß: wer es unterläßt............haftet für den daraus entstandenen Schaden.
Wie geschrieben, ich habe keinen Kontakt mehr zu der Freundin, die Forderung besteht nicht mehr.
Danke.
Hilberta
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Feuerwald

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Re: Schriftliche Forderung der Gläubiger
« Antwort #2 am: 08. Januar 2010, 16:34:35 »

Insolvenzgläubiger müssen ihre Forderung nicht zur Tabelle anmelden. Das bleibt denen überlassen.
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hilberta

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Re: Schriftliche Forderung der Gläubiger
« Antwort #3 am: 08. Januar 2010, 21:34:57 »

Hier die Frage von mir nochmal anders formuliert:
Muss meine Bekannte dem Gericht oder dem Treuhänder mitteilen, dass sie keine Forderungen mehr mir gegenüber hat oder bekommt sie Schwierigkeiten, wenn sie dies nicht angibt. Sie ist ja dazu von meinem TH angeschrieben worden.
Vielleicht ist das verständlicher??
Hilberta
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paps

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Re: Schriftliche Forderung der Gläubiger
« Antwort #4 am: 09. Januar 2010, 22:33:08 »

Insolvenzgläubiger müssen ihre Forderung nicht zur Tabelle anmelden. Das bleibt denen überlassen.


Was ist daran unverständlich?
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hilberta

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Re: Schriftliche Forderung der Gläubiger
« Antwort #5 am: 09. Januar 2010, 22:45:47 »

Also wird sie sich nicht auf das Schreiben des TH melden und bekommt auch keine Schwierigkeiten beim Amtsgericht, wenn sie nicht bekannt gibt, dass keine Forderungen mehr an mich bestehen, richtig????????
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paps

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Re: Schriftliche Forderung der Gläubiger
« Antwort #6 am: 09. Januar 2010, 22:50:14 »

Wenn sie sich nicht meldet, gibt es keine Tabellenforderung.
Die anderen GL erhalten dann möglicher Weise mehr.

Aber verkneifen Sie sich jede Zahlung an die Bekannte.
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