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Autor Thema: steuererstattung  (Gelesen 1874 mal)

kawa7881

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steuererstattung
« am: 15. Juni 2011, 13:04:11 »

Hallo zusammen,

ich hoffe ihr könnt mir weiterhelfen.

Ich befinde mich in der Insolvenz (noch keine Wohlverhaltensphase).
Ich bin verheiratet und meine Frau und ich sind zusammen veranlagt. Wir bekommem nun eine Steuererstattung vom Finanzamt von ca. 1000 euro. Das Finanzamt hat die Berchnung sofort an meinen Insolvenzverwalter weitergeleitet.

Da meine Frau aufgrund der schlechteren Steuerklasse die meisten Steuern gezahlt hat und mit der Insolvenz nichts zu tun hat, möchte ich gerne wissen, ob das Geld aufgeteilt wird oder komplett an den Verwalter geht?
Ich habe keine Steuerschulden beim Finanzamt!

Vielen Dank!!!!!

MFG
kawa7881
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Maurice Garin

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Re: steuererstattung
« Antwort #1 am: 15. Juni 2011, 13:13:56 »

möchte ich gerne wissen, ob das Geld aufgeteilt wird oder komplett an den Verwalter geht?
Ich habe keine Steuerschulden beim Finanzamt!

Für die Aufteilung der Steuererstattung kommt es in der Tat darauf an, für Rechnung welches Ehegatten die Steuervorauszahlungen geleistet wurden.

Da ein Großteil der Steuern von der Frau vorausgezahlt wurde, ist es durchaus wahrscheinlich, dass ihr auch ein Teil der Erstattung zusteht. Soweit das FA - wieder mal - alles an den IV auszahlt, sollte die Frau beim FA einen Abrechnungsbescheid beantragen. Dagegen kann sie dann vorgehen, falls das noch nötig ist.

Falls noch nichts ausgezahlt ist, am besten einfach mal beim FA anrufen.
« Letzte Änderung: 15. Juni 2011, 13:16:12 von Maurice Garin »
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Maurice Garin

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Re: steuererstattung
« Antwort #2 am: 15. Juni 2011, 13:14:22 »

doppelt
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kessi77

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Re: steuererstattung
« Antwort #3 am: 17. Juni 2011, 20:40:31 »

Hallo,

noch ein kleiner Tipp bevor ein Antrag beim Finanzamt gestellt wird. Der sogenannte Antrag auf "Aufteilung der Steuerschuld" wird in der Regel negativ bescheinigt, da die rechtlich Verpflichtung seitens der Finanzverwaltung nur besteht, wenn tatsächlich eine Schuld (beim Finanzamt) besteht.

Es kann leider nur freundlich um eine Berechnung gebeten werden - was dann bestimmt gemacht wird. Ein Bescheid über die Aufteilung wird definitv nicht erteilt. Die Berechnung sieht dann so aus, dass anhand des Einkommens beider Ehegatten ermittelt wird, wieviel Prozent des Einkommens auf Mann und auf Frau entfällt. Dann kann man auch die festgesetzte Steuer anhand dieses Prozentsatzes aufteilen und schauen, wieviel derjenige jeweils vorausgezahlt hat (durch Lohnsteuer, Quellensteuer oder Steuervorauszahlung). Die Aufteilung erfolgt dann auf das ganze Jahr - falls der Insolvenzverwalter eine Aufteilung auf Monate, Wochen oder sogar Tagen wünscht, muss man dann leider selber rechnen oder versuchen, sich mit ihm zu einigen.

LG

Kessi77

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