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Schulden und Insolvenz Hilfe Forum

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Autor Thema: TH will Wohnung sehen  (Gelesen 8960 mal)

KarlPaul

Re: TH will Wohnung sehen
« Antwort #20 am: 13. Januar 2014, 20:54:03 »

Während des IV hat jemand das MietsHaus in dem ich damals wohnte, fotografiert.
Erfuhr das im Nachhinein durch das Gutachten zum IV.
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Prinz Eisenherz

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Re: TH will Wohnung sehen
« Antwort #21 am: 13. Januar 2014, 21:50:20 »

Nun hat zwar nicht viel mit der Eingangsfrage zu tun aber ich gebe Karl Paul da recht, die ganzen Gesetze sind doch irgendwie mit verlaub nicht zu verstehen.

Was das hier betrifft so war ich mal wegen meines Einkommenssteuerbescheids beim TH um ihm zu fragen ob ich gegenüber dem Finanzamt was zu beachten hätte.
Ein paar Tage vorher habe ich ihm die Zahlungsaufforderung bzw seinem Büro zukommen lassen.
Zwei Tage danach habe ich in der Kanzlei angerufen und gefragt ob ich die Steuerschuld von mir aus ohne wissen des TH ans Finanzamt überweisen könne.
Zu der Zeit befand ich mich noch nicht in der WVP
Das wurde verneint und ich aufgefordert dorthin zu kommen.
Ich fuhr also mit der Bahn auf meine Kosten 40 Km hin und später wieder zurück.
Als ich nun da saß wurde mein Aktenortner herausgeholt.
Erst im Vorraum wurde dann TH über den Grund meines Erscheinens in Kenntniss gebracht.
Ich wurde nun zum Gespräch gebeten.
Mir wurde dann von ihm die Zahlen die auf der Steuererklärung vorhanden waren vorgelesen.
Der war nicht darüber im Bilde was ich eigentlich von ihm wollte.
Ich Unterbrach ihm im Gespräch und ließ verlauten ob er wisse woher diese Zahlungsaufforderung stamme.
Er meinte dann wohl vom Finanzamt.
Ich habe ihm dann in Kenntniss gesetzt,dass ich Zahlen kenne und ich ihm dies zugesendet habe.
Er meinte dann wohl was ich dann von ihm wolle.
Ich habe ihm dann darüber Informiert,dass ich habe wissen wollen ob ich das Geld ohne sein wissen ans Finanzamt überweisen kann.
Dann wurde mir gesagt, dass ich ja vorher keine Steuerschulden hatte und das FA auch nicht auf meiner Gläubigerliste stehe und damit selbstverständlich wäre meine Steuern zu zahlen.
Das aber hätte man mir aber auch am tel sagen können.

Andererseits bin ich froh, dass bei mir alles so ruhig abläuft.
Schreiben von mir oder anders woher Wandern wahrscheinlich in mein em Aktebnordner jeweils auf die letzte Seite und werden dann ins Archiv gebracht.
Ich denke der TH ist immer gut, der einem am Anfang aufklärt und den man vielleicht noch mal am Ende der Inso sieht.
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Prinz Eisenherz

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Re: TH will Wohnung sehen
« Antwort #22 am: 13. Januar 2014, 22:14:14 »

Ach und im übrigen hätte ich es als so schlimm empfunden, wenn der TH oder sonst wer kommt um sich mal ein Bild zu machen.

Ich hatte ja außer meine Schulden nichts zu verbergen und alles was ich hatte war nicht pfändbar.
Nun gebe ich aber auch zu, dass ich nur drei Gläubiger hatte.
Einer war mein Lohnsteuerberater vom Lohnsteuerhilfeverein und zwei Banken.
Bei mir ist auch kein Gerichtsvollzieher gewesen.
Einzig die Dame vom Inkasobüro die den Auftrag hatte mein Auto zu Pfänden war bei mir.
Da das Auto auch sehr viel Probleme machte war ich am Ende froh als es weg war.
Im übrigen haben wir beide uns sehr Nett unterhalten.
Sie hat sich beim mir bei einer Tasse Kaffee richtig wohlgefühlt und hat mir auch noch einige Tips gegeben.
Es macht doch am Ende doch keinen Sinn sich gegen etwas zu streuben was dann doch nicht veränderbar ist.
Ich bin ja dann am Ende auch völlig bewusst in die Inso gegangen.
Klar hab ich im Vorfeld nochmal versucht das ganze abzuwenden aber wenn es dann nicht klappt was will man dann noch machen.
Besser ein Ende mit schrecken, als ein Schrecken ohne ende.

Im Grunde ist mir der ganze § Müll eigentlich schnuppe.
Schnuppe ist mir allerdings nicht, dass soviele darunter zu leiden haben.

Gruß


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Sannypless

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Re: TH will Wohnung sehen
« Antwort #23 am: 07. Februar 2014, 15:33:43 »

...

und weiter geht es mit dem stress des Treuhänders :fuchsteufelswild:

Der Treuhänder beharrt weiterhin darauf alle Wohnräume der gesamte Familie zu betrachten.
Er könnte ja irgendwo Millionen versteckt haben oder Gemälde aufgehängt haben.

Selbst Telefonische Hinweise meines Bruders dass wir gemeinsam unter einem Dach wohnen und bis auf das Schlafzimmer alles gemeinsam teilen,
wurde vom TH ignoriert.... es hies...der Treuhänder wird bezüglich der Situation in Kenntniss gesetzt.

Interessiert hat es Ihn nicht, der Treuhänder stand gerade eben vor der Tür.
Er hat sich mit meinem Bruder angelegt. Er Treuhänder kam mit den Worten , das Gericht wünscht die Hausbesichtigung.
Gerichtsbeschluss hatte er keinen. Solang wird es uns doch zu bunt.

Werden jetzt wohl doch schriftliche Beschwerde einreichen, denn der Treuhänder hat weder in Privaträumen meines Bruders noch meinen Eltern was zu suchen.....  :fuchsteufelswild: :fuchsteufelswild: :fuchsteufelswild: :fuchsteufelswild:
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Prinz Eisenherz

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Re: TH will Wohnung sehen
« Antwort #24 am: 07. Februar 2014, 23:01:32 »

Ob recht oder nicht, da stehe ich ganz auf deiner Seite. Überhaupt wird man derzeit das Gefühl nicht los, dass sich die Menschenrechte auf dem absteigenden Ast befinden.
Aber aller Anstand bleibt zunehmend auf der Strecke.
Ja oft habe auch ich den Eindruck manche nutzen ihr Amt schamlos aus missverstehen es aber auch.
Ja wenn wirklich auf Irgendetwas hindeute oder der Vadacht eine astraftat besteht und die rechmäßigkeit eingehalten wird ist das ok aber hier ?
Hier stellt man sich so an und auf der anderen seite dürfen so Promis sich alles erlauben.
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Sannypless

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Re: TH will Wohnung sehen
« Antwort #25 am: 08. Februar 2014, 08:29:38 »



momentan habe ich auch so das gefühl, dass man als schuldner das grosse los als schwerverbrecher gezogen hat,
schriftliche verweise sowie fernmüdliche anweisungen - weis gott wie oft- haben nichts genützt,
dem treuhänder ist es salopp gesagt scheiss egal, wieviele leute in dem haus wohnen, der schuldner wohnt mit in dem haus und er hat das recht weil das gericht ihn schickt und er darf alles auf den kopf stellen.

solangsam frag ich mich echt wo wir heute denn sind....
wir sind gespannt wie das affentheater weitergeht , manche TH/IV nehmen sich das recht wohl bis zum letzten raus sich alles zu erlauben zu dürfen.

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Prinz Eisenherz

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Re: TH will Wohnung sehen
« Antwort #26 am: 08. Februar 2014, 09:22:35 »

Ja leider mein Lieber Freund und dies ist sehr sehr Traurig und du hast recht eigentlich alles nicht hinnehmbar.
eigentlich müsste es mal wirklich hier in Deutschland einen Massenprotest gegen diese Umsetzung vieler dieser Oligarchen geben wie es in anderen Ländern der Fall ist.
Leider ist aber auch noch so, dass viele kleine Bürger in den Unterschiedlichsten Problemfeldern der Gesetzgebung & Gerichtsbarkeit sehr serhr viele Probleme mit dem Gerechtigkeitsgefühl haben Ungerecht behandelt zu werden.Manchmal sogar gegen die Menschengerechtigkeit.Nun gibt es im Internet auch andere Foren ZB. die sich mit Scheidungen Trennungdschmerz dahingehend befassen. Da gibt es genauso Menschen die damit nicht klar kommen und Fragen stellen ob jemand anderer Tips gegen dieses & jenes Problem haben oder wie man sich verhalten soll oder sich Wehren kann.
Leider stelle ich aber schon lange fest, dass Gesetze unheimlich engmaschich in den verschiedensten Themenfeldern so gestrickt sind. Nun bin ich da nicht nur Insolvent sondern auch gleichzeitig dauerhaft getrennt lebend. nun möchte ich hier nicht meine ganze Geschichte zum besten geben sondern nur soviel Sagen, dass ich die Tage wieder mal bei einem FAM ANWALT war um mich beraten zu lassen um dass Thema Scheidung. Nun ist es so, dass wenn bei mir meine Frau dann dies jetz durchzieht werde ich jetz als Rentner bedingt durch diesen seit 2009 geänderten Gesetz zum Versorgungsausgleich aber auch der vielen hin & her um das Scheidungsrecht mit vielen kleinerern und Größeren Verordnungs & Gesetzesänderungen Obdachlos. Klar nachdem dieser Anwalt meine ganze Problematik erkannt hatte meinte er wohl, dass er diese Falchberatungen die ich früher bei anderen Anwälten so erfahren habe nicht Nachvollziehen können und mein Problem so Komplex sich darstelle dass er im Rahmen der Scheidungsgesetze heute keine Lösung für mich hätte.Es sagte auch so einen Fall hätter noch nie auf den Tisch gehabt kenner er aus den Gerichten in seiner ganzen Berufspraxis nicht. Ja nun habe ich meine Problematik in einem anderen Forum dargelegt in einer ausführlichkeit die seines gleichen sucht. Das kommische dabei allerdings ist, viele verstehen es nicht, weil Sie es zum eine Mühe macht alles zu lesen oder aus anderen Gründen. Die reaktionen sind durchaus auch so, dass es nach einigen hin und her in Vorwürfen an mich teilweise nahe an Häme oder vieles andere grenzt.Ja wenn man dann bei einem anderen der auch ein Problem hat etwas dazu schreibt und nennt dann ein Beispiel aus seinem eigenen Fall schimpft man rum dass man Ihnen auf den Nerv geht und man möge doch in seiner eigenen Robrik schreiben. Ja man bekommt sogar gesagt, dass man sich wie hier mit der Rechtlich Gesetzlichen Seite und deren Thematig auseinandersetz dies nicht gefragt ist sonder eher Trost und Mitleid was gleiche Personen aber dann bezogen auf meinen Fall selber nicht an den tag legen. Das Ende vom Lied ist aber, dass niemand hier in Deutschland einen Ausweg in Betracht ziehen kann. Darum wird auch sooft gesagt und Geschrieben, wir können es nicht Ändern.

Ich für meinen Teil Hasse dies klar.
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waldi

Re: TH will Wohnung sehen
« Antwort #27 am: 08. Februar 2014, 10:56:04 »

Treuhänder kam mit den Worten, das Gericht wünscht die Hausbesichtigung.
Schon mal bei Gericht nachgefragt, womit diese Hausbesichtigung begründet wird?
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Prinz Eisenherz

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Re: TH will Wohnung sehen
« Antwort #28 am: 08. Februar 2014, 11:12:07 »

Aber eine antwort hast du bisher aber noch nicht bekommen. oder ?
Nach meiner Meinung sollte man TH wenn sich dann herausstellen sollte, dass diese Ungerechtfertiger weise dieses amt dann so missverstehen, dann die Lizenz entziehen.
Aber was nützen meine tröstende Worte, wenn es dann doch nicht so ist.  :gruebel:
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Sannypless

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Re: TH will Wohnung sehen
« Antwort #29 am: 10. Februar 2014, 16:33:50 »



nein, wir haben noch nicht im Amtsgericht nachgefrat womit die Hausbesichtigung begründet ist.

Der Hinweis warum der TH ungerechtiger Weise Wohnräume von Dritten besichtigen will ist sehr interessant um dafür zu sorgen die Lizenz zu entziehen.

Ich werde mich morgen persönlich nochmal um das Amtsgericht kümmern, solangsam geht mir der TH tierisch aber sicher auf den Zeiger.
Als Schuldner ist man zwar der Obliegenheit verpflichtet zu allem beizutragen, aber wenn dritte Personen aber dadurch mit durch den Kakao gezogen werden entzieht mir jeglicher Kenntniss, zumal ich auch noch im § Dschungel nicht fündig geworden bin, was die Hausdurchsuchung bei Dritten für einen Sinn haben sollte.

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tomwr

Re: TH will Wohnung sehen
« Antwort #30 am: 11. Februar 2014, 00:17:21 »

Nicht fragen - machen.

Brief ans Insolvenzgericht, Situation beschreiben, insbesondere dass der TH zu fremden Räumen Zutritt beansprucht hat (die nicht zur Wohnung des Schuldners gehören), Vorliegern einer Straftat (Hausfriedensbruch §123 StGB), Zeugen benennen, Aufsichtsmassnahmen nach §58 InsO anregen und auch die Entlassung des TH nach §59 InsO anregen.

Das hinterläßt Wirkung, garantiert. Auch für künftige Mandate.

Hättest Du schon längst machen können, ist doch schon fast 8 Wochen her, dass wir das hier diskutiert haben.
Es gibt nichts Gutes, außer man tut es - oder - Reden ist Silber, Handeln ist Gold.


Einige weitere Ausführungen:

Der TH ist in der Regel nur zum Betreten der Wohnung berechtigt (und auch nur in den Räumen des Schuldners) soweit es im Eröffnungsbeschluss steht. In der Regel steht da bei Selbständigen, dass der TH zum Betreten der Geschäfträume ermächtigt wird - das ist ein himmelweiter Unterschied. Es sei denn, man arbeitet selbständig von zu Hause - dann sind Wohnräume gleich zu setzen mit Geschäftsräumen. §148 Abs.2 InsO berechtigt zur Übernahme der Insolvenzmasse - das ist mit dem Eröffnungsbeschluss durchzusetzen aber nur soweit im Vermögensverzeichnis entsprechende Massegegenstände im privaten Vermögen oder in privaten Räumen untergebracht sind.

Schon gar nicht berechtigt der Beschluss zum Durchsuchen der Wohnung - zwischen Betreten und zielgerichtetem Suchen z.B. nach Sachen, die der Schuldner nicht freiwillig herausgeben will, besteht ein himmelweiter Unterschied. Nach gängiger Rechtsauffassung ist dazu zumindest ein gescheiterter Vollstreckungsversuch UND eine richterliche Dursuchungsanordnung nach §758s Abs.2 ZPO erforderlich.

Zu guter Letzt würde ich als Bruder Anzeige bei der zuständigen Staatsanwaltschaft gegen den TH stellen wegen unbefugtem Betreten seiner Wohnung gegen seinem Willen und Ausübung einer Straftat nach §123 StGB.

Zitat
§ 123
Hausfriedensbruch

(1) Wer in die Wohnung, in die Geschäftsräume oder in das befriedete Besitztum eines anderen oder in abgeschlossene Räume, welche zum öffentlichen Dienst oder Verkehr bestimmt sind, widerrechtlich eindringt, oder wer, wenn er ohne Befugnis darin verweilt, auf die Aufforderung des Berechtigten sich nicht entfernt, wird mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder mit Geldstrafe bestraft.

(2) Die Tat wird nur auf Antrag verfolgt.

Es ist gut, wenn der TH Feuer aus 2 Richtungen gleichzeitigt bekommt (Insolvenzgericht und Staatsanwaltschaft). Meiner Meinung nach ist der TH als TH nicht mehr tragbar nach so einer Nummer. Das muss aber das Insolvenzgericht entscheiden. Man könnte ggf. auch die Besorgnis der Befangenheit anführen, nur müsste man dann konkrete Anhaltspunkte darlegen (z.B. dass der TH besonders mit einem Gläubiger verbandelt ist).

Aber - machen und nicht nur reden.
Und nie telefonisch - schriftlich beschweren und entsprechende Anträge stellen.
« Letzte Änderung: 11. Februar 2014, 00:37:08 von tomwr »
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