"

Schulden und Insolvenz Hilfe Forum

Bitte logg dich ein oder registriere dich.

Einloggen mit Benutzername, Passwort und Sitzungslänge
Erweiterte Suche  

Neuigkeiten:

Hinweis zur Suchfunktion:
Unser Forum bildet mit der Vielzahl der Beiträge seiner Teilnehmer eine umfangreiche Wissensdatenbank zum Thema "Schulden & Co.". Nutzen Sie daher die Suchfunktion (nur für registrierte Mitglieder), um festzustellen, ob Ihr Problem schon mal besprochen und gelöst wurde. Das ist oftmals der schnellste und effektivste Ansatz, um zu einer Lösung zu gelangen. Die erweiterten Suchoptionen bieten die Möglichkeit, Suchbegriffe zu verknüpfen oder gezielt nur bestimmte Bereiche zu durchsuchen.

Autor Thema: tochter auf lohnsteuerkarte und deswegen als unterhaltsberechtigt abgerechnet  (Gelesen 2224 mal)

Momo72


hallo

vor kurzem habe ich schon einem hier geschrieben weil wir das gefühl hatten das für diesen monat zuwenig an den TH überwiesen wurde http://www.pleite-was-nun.info/Forum-top-brauchen-hilfe-wegen-lohnabrechnung-9925.html

nun hat mein mann nochmal in der lohnbuchhaltung angerufen und die haben das nochmal durchgesehen und dann gemeint das wäre alles so richtig. sie haben das damit begründet das nicht mehr abgeführt wurde an den TH weil mein mann ein halbes kind auf seiner steuerkarte hat.

dieses kind ist aber meine tochter aus erster ehe. sie steht bei ihm auf der lohnsteuerkarte seit wir beide verheiratet sind (also schon seit 2005). aber ist das denn richtig das die nur deswegen sie als unterhalsberechtigte person mitrechnen können. meine tochter hat in der sache nichts mit meinem mann zu tun. dummerweise hat mein mann jetzt am tele nicht gesagt das die tochter nicht seine ist  :fuchsteufelswild:
oder ist das rechtlich so das wenn auf der steuerkarte ein kind mit drauf steht das anders berechnet wird? ich bin sehr verunsichert jetzt und hoffe auf antwort

lg
momo
Gespeichert
 

Brainscan7

  • Newbie
  • *
  • Karma: 0
  • Offline Offline
  • Beiträge: 10

Hallo,

kann nur aus eigener Erfahrung sprechen, da es bei mir ähnlich ist. Mein Frau hat auch zwei Kinder aus einer früheren Beziehung mit in die Ehe gebracht. Für die der leiblich Vater allerdings noch nie Unterhalt bezahlt hat (trage also die Kinder mit). Laut dem Insolvenzberater von dem ich die Insolvenz machen lassen habe, ist dass dann in Ordnung wenn die Kinder auf der Gehaltsabrechnung stehen. Das begründet sich allerdings auch dadurch, dass ja nachweislich niemals Unterhalt vom Vater gezahlt wurde.

Bei mir werden alle Kinder als Unterhaltspflichtig mit angerechnet (Insolvenzverwalter hat allerdings auch nicht danach gefragt  :whistle:).

Gespeichert
 

Momo72


hm.. meine tochter bekommt ja unterhalt von ihrem vater (sie ist schon 18 also bekommt sie das geld nicht ich). ich dachte immer unterpflichtig ist ein kind nur dann wenn es das eigene oder adoptiert ist. ich mein wäre ja schön wenn wir das geld jetzt behalten dürfen, aber es nützt uns ja nicht wenn es irgendwann mal rauskommt und dann können wir alles wieder nachzahlen  :gruebel:
Gespeichert
 

Feuerwald

  • Moderator
  • weiß was
  • *****
  • Karma: 13
  • Offline Offline
  • Beiträge: 3181

... was auf der Steuerkarte steht ist nicht relevant. Ich vermute die Lohnbuchhaltung macht einen Fehler.

 
Gespeichert
- <a href="https://www.sido.org">Schuldnerberatung für Selbständige - Bundesverband Selbständige – sido! e.V.</a>

- <a href="https://www.sido.org/informationen/insolvenz.pdf">Ratgeber Insolvenz für Selbständige – Regelinsolvenz- Unternehmensinsolvenz</a><br>
 

Momo72


hab ich auch schon zu meinem mann gesagt er soll da nochmal anrufen. kann ja sein das die einfach davon ausgehen wenn da ein halbes kind auf der lohnsteuerkarte steht das er ein kind hat und somit eine unterhaltsberechtigte person
Gespeichert
 
 

Privatinsolvenz - Insolvenz - Schulden - Webseitenschutz