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Schulden => Das (Verbraucher-) Insolvenzverfahren => Thema gestartet von: wollter001 am 01. April 2023, 14:46:41

Titel: Übergangsregelungen für die Dauer der Privatinsolvenz
Beitrag von: wollter001 am 01. April 2023, 14:46:41
Früher dauerte eine Privatinsolvenz, auch Verbraucherinsolvenz genannt, sechs Jahre. Diese Frist gilt nach wie vor für Verfahren, die vor dem 17. Dezember 2019 beantragt wurden. Danach gelten laut neuem Gesetz von 2020 neue Übergangsregelungen für die Dauer der Privatinsolvenz:
Antrag ab 17. Dezember 2019: 5 Jahre 7 Monate
Antrag ab 17. Januar 2020: 5 Jahre 6 Monate
Antrag ab 17. Februar 2020: 5 Jahre 5 Monate
Antrag ab 17. März 2020: 5 Jahre 4 Monate
Antrag ab 17. April 2020: 5 Jahre 3 Monate
Antrag ab 17. Mai 2020: 5 Jahre 2 Monate
Antrag ab 17. Juni 2020: 5 Jahre 1 Monate
Antrag ab 17. Juli 2020: 5 Jahre 0 Monate
Antrag ab 17. August 2020: 4 Jahre 11 Monate
Antrag ab 17. September bis 30. September 2020: 4 Jahre 10 Monate
Hat man die Privatinsolvenz nach dem 1. Oktober 2020 beantragt, dauert nur drei Jahre. Achtung! Wenn es sich bereits um dein zweites Insolvenzverfahren handelt, dauert es fünf Jahre, bis man schuldenfrei wir                                                                                             

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