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Autor Thema: und noch eine doofe frage  (Gelesen 1445 mal)

elga

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und noch eine doofe frage
« am: 06. Mai 2013, 12:52:16 »

hallo,
wir sind aus unserer letzten wohnung mit mietrückstand ausgezogen. wir hofften, dass das mit der kaution verrechnet wird. dem war aber leider nicht so, ganz im gegentei, der eigentümer und die hv behaupteten sogar, vom voreigentümer keine kaution bekommen zu haben.
naja, lange rede.... die hv hat uns einen mahnbescheid geschickt, dem wir ja nicht widersprechen konnten. mit dem titel haben die uns natürlich gleich einen ra auf den hals geschickt und MEIN MANN hat mit ihm eine ratenvereinbarung getroffen.
ich konnte das ja nicht, da ich da schon in der inso war.
natürlich habe ich die forderung der hv gegen mich auch zur tabelle angemeldet.
nun hat mein mann alles bezahlt, die forderung besteht also nicht mehr.
muss ich nun meinen th unterrichten? der vermieter ist ja nun kein inso.gläubiger mehr.
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paps

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Re: und noch eine doofe frage
« Antwort #1 am: 06. Mai 2013, 20:09:28 »

Sie sollten,aber auch den GL trifft die Pflicht zur Informsation an den TH
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MfG Paps (der jetzt in BW lebt)

Paps arbeitet hauptberuflich für die Debeka-Versicherungen Bausparkasse
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elga

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Re: und noch eine doofe frage
« Antwort #2 am: 06. Mai 2013, 20:17:36 »

da mein mann das alles bezahlt hat, ist es doch auch keine gläubigerbevorzugung, oder?
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paps

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Re: und noch eine doofe frage
« Antwort #3 am: 07. Mai 2013, 20:07:07 »

nein, ist es nicht
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