"

Schulden und Insolvenz Hilfe Forum

Bitte logg dich ein oder registriere dich.

Einloggen mit Benutzername, Passwort und Sitzungslänge
Erweiterte Suche  

Neuigkeiten:

Hinweis zum Zitieren von Beiträgen:
Aus Gründen der Übersichtlichkeit sollte nicht der komplette Beitrag eines Users zitiert werden, sondern lediglich der Teil, auf den man sich bezieht. Die Kombination "@ [Username]" kann beim Zitieren ebenfalls hilfreich sein.

Autor Thema: Unklare Kostenrechnung vom Insolvenzverfahren  (Gelesen 3576 mal)

Hasel

  • Newbie
  • *
  • Karma: 0
  • Offline Offline
  • Beiträge: 20
Unklare Kostenrechnung vom Insolvenzverfahren
« am: 17. April 2015, 19:18:41 »

Ich hoffe ich poste hier richtig, falls nicht bitte verschieben.
Ich bin seit diesen Jahr fertig mit meiner Inso  :juchu:. Mittlerwerweile
habe ich von der Justizstelle eine Kostenrechnung erhalten.Siehe
(http://www.fotos-hochladen.net/uploads/insorechnung1js5yfdbxqc.jpg)
Ich persönlich komme aber auf eine ganz andere Summe.Jetzt hatte ich das Insogericht
angeschrieben und habe von denen eine ganz andere Summe für das gesammte Verfahren
genannt bekommen als von der Justizstelle :shock:
(http://www.fotos-hochladen.net/uploads/insorechnung2cod9yqf0kz.jpg)
Kann mir jemand weiter helfen?
Gespeichert
 

waldi

Re: Unklare Kostenrechnung vom Insolvenzverfahren
« Antwort #1 am: 17. April 2015, 19:43:19 »

In der Kostenrechnung sind halt die Zahlungsflüsse nicht alle aufgeschlüsselt, im Erläuterungsschreiben dagegen ja.

Das Ergebnis unterm Strich (988,54€) bleibt identisch.
Gespeichert
 

Hasel

  • Newbie
  • *
  • Karma: 0
  • Offline Offline
  • Beiträge: 20
Re: Unklare Kostenrechnung vom Insolvenzverfahren
« Antwort #2 am: 17. April 2015, 20:18:46 »

Das mag ja stimmen waldi. Nur kostet die Inso einmal 1960,99€ und einmal 2170,16€ :shock:
Gespeichert
 

waldi

Re: Unklare Kostenrechnung vom Insolvenzverfahren
« Antwort #3 am: 18. April 2015, 09:20:53 »

Nein! Wie könnte man sonst aufs gleiche Endergebnis kommen?
Die Inso kostet exakt 2.170,16€.

In der Kostenrechnung sind der Einfachheit halber die in den Verfahrensabschnitten gezahlten Beträge (3,17 & 206,-) bereits abgezogen. Deshalb hier 1.960,99€. [= Ergebnis von: 2.170,16 minus 3,17 minus 206,oo]

Für mich einzig ungeklärt: Von wem stammt die Zahlungsanzeige über 15€?

PS. Ist schon Stundungsantrag gestellt? Ansonsten dürfte eine Mahnung als nächstes Schreiben folgen.
« Letzte Änderung: 18. April 2015, 09:22:55 von waldi »
Gespeichert
 

Hasel

  • Newbie
  • *
  • Karma: 0
  • Offline Offline
  • Beiträge: 20
Re: Unklare Kostenrechnung vom Insolvenzverfahren
« Antwort #4 am: 18. April 2015, 09:49:11 »

Jetzt habe ich es verstanden. Aber warum schreiben die in der Kostenabrechnung
972,45€ getilgt wenns doch 1166,62 € sind?
Die 15€ habe ich bezahlt ( Gerichtsbeschluß über Zusammrechnung für Rente und Versorgungsausgleich).
Stundungsantrag? Ich hatte da angerufen, von Stundung haben die nichts erzählt. Ich sollte ein
Ratenzahlungsantrag stellen.
Gespeichert
 

Insokalle

Re: Unklare Kostenrechnung vom Insolvenzverfahren
« Antwort #5 am: 18. April 2015, 12:21:13 »

Wenn damals die Verfahrenskosten gestundet wurden, stellen Sie jetzt einen Antrag auf Verlängerung der Stundung.
Gespeichert
 

Hasel

  • Newbie
  • *
  • Karma: 0
  • Offline Offline
  • Beiträge: 20
Re: Unklare Kostenrechnung vom Insolvenzverfahren
« Antwort #6 am: 18. April 2015, 22:25:50 »

Hat jemand ein " Vordruck" für den Stundungsantrag? Wo muß ich ihn hinschicken( Kostenstelle oder Gericht)?
Ich bedanke mich im vorraus :biggrin:
Gespeichert
 

Insokalle

Re: Unklare Kostenrechnung vom Insolvenzverfahren
« Antwort #7 am: 19. April 2015, 11:14:26 »

Der Antrag auf Verlängerung der Stundung geht zu Gericht.
Da die PKH-Regeln gelten, müssen die persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnisse angegeben werden. Oft werden die dazugehörigen Vordrucke verwendet. Sprechen Sie das Insolvenzgericht an, vielleicht gibt Ihnen der Rpfl. weitere Hinweise über den örtlichen Ablauf.
Gespeichert
 

Hasel

  • Newbie
  • *
  • Karma: 0
  • Offline Offline
  • Beiträge: 20
Re: Unklare Kostenrechnung vom Insolvenzverfahren
« Antwort #8 am: 25. April 2015, 14:47:53 »

Ich hatte ja die Kosteneinziehungsstelle um Raatenzahlen gebeten.
Aufgrund dessen das der nächst gelegene Fotokopierer kaputt war, schrieb ich das
die Einkommensnachweise nachgereicht werden. Vorsorglich hatte ich die erste Rate (50€) bereits überwiesen.
Dadurch das ich zwischenzeitig noch krank geworden bin konnte ich die Unterlagen nicht schicken.
Heute lag von denen ein Brief drinn mit bitte meiner Nettoeinkünfte und Zahlungsverpflichtungen inkl. Laufzeiten.
Soweit okay. Aber das Hammer ist das die eine Abtretungserklärung unterschrieben haben wollen :shock:.
Ist sowas normal?
Dabei liegt mein Pfändbarer einteil(wenn die Montaskarte fürs Kind nicht mitgerechnet wird)unter 50€.
Gespeichert
 
 

Privatinsolvenz - Insolvenz - Schulden - Webseitenschutz