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Autor Thema: Unterhalt  (Gelesen 1562 mal)

Schwesterchen

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Unterhalt
« am: 13. Juni 2009, 06:15:22 »

Hallo meine Lieben,

da bin ich mal wieder, inzwischen steht mir der Kopf echt zum kochen. Inso  Eröffnung ist durch bei meinem Mann, inzwischen haben wir tolle Rückbuchungen gehabt, unter anderem Versicherungen, die wir jetzt brav noch einmal zahlen dürfen. Unter anderem auch Lastschrift Rückbuchungen wo ich was bestellt habe meine Mann aber bezahlt hat. Tolle Wurst.
Nun bekamen wir Post vom TH meine Mannes...wegen Unterhaltspflicht und Pfändung.
Fakten Frau bekommt Erwerbsunfähig Rente 1031,- Euro, 3 Kinder, 2 Leben noch im Haushalt, eine Tochter aussser Haus, hat bis April studiert, meinte aber jetzt doch erst einmal zu unterbrechen und sich mit Jobs (mini) über Wasser halten zu müssen. Wir zahlen Miete für sie und Unterhalt 300 Euro.  Mein Mann verdient Netto 2000,- Euro.
Der TH meint da ich über 1000 Euro einkommen habe, wir es nicht mit angerechnet bei der Pfändungstabelle. Natürlich wollen sie auch das eine Kind nicht mehr mit anrechnen, welche schon außer Haus ist. Diese will aber( so Gott will im Wintersemester weiter studieren) ...meine Frage ist das alles Okay so? Ich meine auch mit der Unterhaltspflicht gegenüber meiner Person?
Ich zum Beispiel bin nicht pfändbar bei mir ist der Mann mit als Unterhaltspflichtige Person dabei.
Ich verstehe das alles nicht mehr und es wächst mir über den Kopf, jeden Tag was Neues kann ja durchaus beleben, aber langsam drehe ich echt durch.

Vielen Dank sagt schon mal Schwesterchen;)
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Feuerwald

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Re: Unterhalt
« Antwort #1 am: 13. Juni 2009, 11:01:59 »


Treuhändertum: Wenn sterbliche Menschen plötzlich Götter spielen.

Zu entscheiden, wer wem unterhaltspflichtig ist, obliegt nach höchstmenschlichem Normalverstand dem Gericht und nicht dem Treuhänder. Alleine schon aus dem Grund, gegen solche Entscheidungen Rechtsmittel einlegen zu können.

Wenn der Treuhänder also meint etwas meinen zu müssen, sollten Sie höflich darum ersuchen, den dafür vorgesehenen Weg zu beschreiben,  sprich der Treuhänder möge das Gericht entscheiden lassen.

Da Sie jedoch eigene existenzsichernde Einkünfte haben, dürfte wohl auch das Gericht zu dem Ergebnis kommen, Sie als unterhaltspflichtige Person nicht oder nur teilweise zu berücksichtigen.

Bzgl. der Kinder - solange eine gesetzliche Unterhaltspflicht besteht und Unterhalt geleistet wird und die Kinder nicht über eigene existenzsichernde Einkünfte verfügen, sind diese m.E. zu berücksichtigen.

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Schwesterchen

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Re: Unterhalt
« Antwort #2 am: 15. Juni 2009, 10:44:06 »

Hallo Feuerwald,

Vielen Dank, ich dachte mir schon fast sowas. Der TH will uns glaube ich echt kaputt spielen, jede Woche eine neue Idee, der Mann.
Gibt es denn dazu einen Gesetzestext für, die Handhabung wegen Unterhalt und Gericht?
Oder sollen wir ihm das einfach so sagen?
Ich bin reichlich genervt, eigenartiger weise hat meine TH noch nicht solche Kapriolen geschossen, von wegen ich muss meinen Mann und Kinder nicht mehr "Unterhalten" .
Viele Dank noch einmal.....Gruss Schwester
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