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Schulden und Insolvenz Hilfe Forum

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Autor Thema: Verfügung über Insolvenzmasse und berufliche Kosten  (Gelesen 2715 mal)

Berliner1175

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Hallo,

ich bin neu hier im Forum und mir drückt etwas der Schuh. Ich habe folgendes Problem. Vor einigen Tagen informierte mich das IV-Gericht und mein Treuhänder darüber, das der Insolvenzbescheid aufgehoben ist und ich mich nun in der Wohlverhaltensphase befinde. Das ist ja schon mal sehr schön.  :juchu:

Jetzt stehe ich allerdings parallel vor dem Problem, das ich vor einem Job- und Wohunngswechsel von Berlin nach Karlsruhe stehe. Da ich bis vor wenigen Tagen allerdings keine Ersparnisse herstellen konnte, stellt sich ja die Frage nach den ca. 2000 Euro Kosten für Kaution, die in KA übliche Provision und den Umzugskosten. Woher nehmen, wenn nicht stehlen?! Letzteres kommt erstmal nicht in Frage.  :nono:
Jetzt steht in dem Infoschreiben aber, das ich ab sofort wieder die "Verfügung über die Insolvenzmasse" habe, Sparpläne abschließen, Autos kaufen, Versicherungen und Konten eröffnen darf, Steuererstattungen nur noch zur Hälfte abzuführen sind, etc...

Kann ich beruflich bedingte Umzugskosten, aus der bisher angesammelten Insolvenzmasse von meinem Treuhänder abrufen (seit ca. 2,5 Jahren werden monatlich zwischen 330-2600 Euro abgeführt) ? Schließlich darf ich keine neuen Schulden machen. Allerdings wäre der neue Job auch im Sinne der Gläubiger, da sich mein derzeitiges Nettogehalt durchschnittlich fast verdreifacht, unglaublich hohe Sozialleistungen durch den AG gezahlt werden (15. Monatsgehälter etc. ). Es ist fast mit einer vollständigen Begleichung der Insolvenzsumme zu rechnen. Außerdem ist nach Auflösung des jetzigen Arbeitsverhältnisses mit einer Einmalzahlung zu rechnen, welche den benötigten Betrag deutlich übersteigt (Geldwert aus über 90 Tagen Resturlaub und ca. 600 Überstunden.)

Nächste Frage: Muss ich meinen neuen AG immernoch über das IV informieren, oder kann ich dies ab sofort unterlassen?
Nächste Frage: Kann ich ab jetzt meine abzuführenden Beträge selbständig an den TH überweisen?
Nächste Frage: Wird mein neuer Vermieter jetzt immernoch über das IV informiert, oder kann ich diesen Punkt getrost verschweigen? (In der Boniauskunft steht es ja eh drin.)
Nächste Frage: Ab nächstem Jahr muss ich meine Bahncard 100 zunächst selbst bezahlen und dann über die Reisekostenabrechnung abrechnen. Bisher konnte das auf direktem Weg erfolgen. Auch hier steht die Frage, wie ich ohne Schulden machen diese Summe von 3300 Euro auf einen Schlag aufbringen sollte. Somit kommen wir auch hier zu den gleichen Fragen wie beim Umzug.
Zu guter letzt noch eine Frage: Wie verhält es sich mit der abzuführenden Steuer. Im Rahmen meiner Einsatzwechseltätigkeit, zahlt mir mein Arbeitgeber eine nicht pfändbare Auslöse. Nach dem jetzigen Steuerrecht, habe ich aber Anspruch auf eine Verpflegungsmehraufwendung, welche im Querschnitt mit der bereits bezahlten Auslöse zu verrechnen ist. Wenn die Auslöse UND die Verpflegungsmehraufwendung aber unpfändbar ist, die Steuer aber abgeführt wird,..... wie geht das?! Ich versteh das nicht!  :heulen:

Mein Treuhänder ist insoweit top, als das er regelmäßig Infomaterial zu solchen Fragen schickt... aber leider beantwortet er keine direkte Problemfragen. Der neue Job ist so lukrativ, das es fatal wäre diesen aufgrund einer eigentlichen Lapalie nicht annehmen zu können.

Für ein paar allgemeine Informationen zu diesen Punkten, Tipps zu Verhaltensweisen etc. bin ich sehr dankbar.
Vielen Dank im voraus und beste Grüße aus Berlin


Daniel F.
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lucca_m

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Re: Verfügung über Insolvenzmasse und berufliche Kosten
« Antwort #1 am: 19. Mai 2008, 09:52:23 »

Woher haben Sie die Information, keine neuen Schulden machen zu dürfen? Dies ist nicht korrekt. Es gehört nicht zu Ihren Obligenheiten, Schulden zu vermeiden.
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MissTraut

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Re: Verfügung über Insolvenzmasse und berufliche Kosten
« Antwort #2 am: 19. Mai 2008, 20:45:51 »

Hallo ... ich versuch mal die eine oder andere Frage zu beantworten:

Kann ich beruflich bedingte Umzugskosten, aus der bisher angesammelten Insolvenzmasse von meinem Treuhänder abrufen (seit ca. 2,5 Jahren werden monatlich zwischen 330-2600 Euro abgeführt) ?

---> Ich denke nicht, die bisher abgeführten Beträge sind zur Verteilung für die Gläubiger und somit nicht zur Deckung von privaten höheren Ausgaben

 Außerdem ist nach Auflösung des jetzigen Arbeitsverhältnisses mit einer Einmalzahlung zu rechnen, welche den benötigten Betrag deutlich übersteigt (Geldwert aus über 90 Tagen Resturlaub und ca. 600 Überstunden.)

---> Besteht nicht die Möglichkeit, ggfs. eine Abschlagszahlung auf die Einmalzahlung zu erhalten ?

Nächste Frage: Muss ich meinen neuen AG immernoch über das IV informieren, oder kann ich dies ab sofort unterlassen?

---> Wenn Du Dich mit Deinem IV geeinigt hast, daß der pfändbare Teil direkt von Dir an diesen überwiesen wird, wird das wohl nicht notwendig sein.

Nächste Frage: Kann ich ab jetzt meine abzuführenden Beträge selbständig an den TH überweisen?

---> siehe oben

Nächste Frage: Wird mein neuer Vermieter jetzt immernoch über das IV informiert, oder kann ich diesen Punkt getrost verschweigen? (In der Boniauskunft steht es ja eh drin.)

---> Wenn nicht expliziet danach gefragt wird, würde ich es nicht erwähnen.

Nächste Frage: Ab nächstem Jahr muss ich meine Bahncard 100 zunächst selbst bezahlen und dann über die Reisekostenabrechnung abrechnen. Bisher konnte das auf direktem Weg erfolgen. Auch hier steht die Frage, wie ich ohne Schulden machen diese Summe von 3300 Euro auf einen Schlag aufbringen sollte. Somit kommen wir auch hier zu den gleichen Fragen wie beim Umzug.

---> Da denke ich mal wirst Du Rücklagen bilden müssen, um diese Kosten aufzufangen. Aber ich denke, dazu schreiben unsere Fachmänner sicher noch etwas.

Zu guter letzt noch eine Frage: Wie verhält es sich mit der abzuführenden Steuer. Im Rahmen meiner Einsatzwechseltätigkeit, zahlt mir mein Arbeitgeber eine nicht pfändbare Auslöse. Nach dem jetzigen Steuerrecht, habe ich aber Anspruch auf eine Verpflegungsmehraufwendung, welche im Querschnitt mit der bereits bezahlten Auslöse zu verrechnen ist. Wenn die Auslöse UND die Verpflegungsmehraufwendung aber unpfändbar ist, die Steuer aber abgeführt wird,..... wie geht das?! Ich versteh das nicht! 

---> Hier kann ich Dir nicht weiterhelfen ... siehe oben  :whistle:

Was ich jedoch nicht verstehe ist Deine Aussage, dass die Steuererstattungen nur noch zur Hälfte abzuführen sind. Mit Beginn der Wohlverhaltensphase stehen Dir die Steuererstattungen vollständig zu, abgesehen noch von diesem Jahr, da wirst Du noch anteilig an IV weiterleiten müssen.

LG
MissTraut
« Letzte Änderung: 19. Mai 2008, 20:48:26 von MissTraut »
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dobberstein

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Re: Verfügung über Insolvenzmasse und berufliche Kosten
« Antwort #3 am: 20. Mai 2008, 10:06:17 »

Bzgl. Steuererstattung habe ich den gleichen Kenntnisstand wie MissTraut.
Gruss pd
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pd
 
 

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