"

Schulden und Insolvenz Hilfe Forum

Bitte logg dich ein oder registriere dich.

Einloggen mit Benutzername, Passwort und Sitzungslänge
Erweiterte Suche  

Neuigkeiten:

Herzlich Willkommen im neuen Board!
Der Redaktion des Forums, bzw. den Moderatoren ist es per Gesetz untersagt, individuellen Rechtsrat zu erteilen. Das Forum dient dem allgemeinen Erfahrungsaustausch der Nutzer und der Vermittlung allgemein gehaltener Informationen. Deshalb unser Rat: wendet Euch zwecks Rechtsberatung immer an eine Schuldnerberatungsstelle, einen Rechtsanwalt oder die Rechtsberatungsstellen beim zuständigen Amtsgericht.
Das Recht der Teilnehmer untereinander, gegenseitig Mitteilungen über ihre jeweilige Meinung zu machen, bleibt davon unberührt und stellt auch keine Rechtsberatung dar!
Und nicht vergessen: auch hier gibt es Forenregeln, die es zu beachten gilt!

Autor Thema: Verfügung über unpfändbares Gehalt  (Gelesen 1985 mal)

basche24

  • Newbie
  • *
  • Karma: 0
  • Offline Offline
  • Beiträge: 7
Verfügung über unpfändbares Gehalt
« am: 25. Januar 2012, 10:33:20 »

Hallo Forengemeinde!

Ich bin neue hier und fang gleich mal mit meiner ersten Frage an.

Seit Anfang Januar wurde das RI Verfahren eröffnet.
Leider habe ich erst Ende Januar einen Termin beim Insolvenzverwalter (scheint wohl viel zu tun zu haben).

Ich habe mir nach Eröffnung des Verfahrens ein neues Girokonto eröffnet und dies dem InsoVerwalter per Fax mitgeteilt.
Wie kann ich nun dieses Konto nutzen?
Mein Gehalt liegt weit unter der gesetzlichen Pfändungsgrenze.
Kann ich auch Einzahlungen auf das Konto vornehmen und dies dann für Überweisungen nutzen, zb. Strom, Versicherungen, Handy etc.?
Hintergrund: Mein letztes Gehalt wurde mir bar ausgezahlt, darum habe ich derzeit 0 EUR auf dem neuen Konto.

Oder darf man praktisch nur noch bar überall verfügen? Auch keine EC-PIN Karteneinkäufe mehr tätigen?
Wie darf ich also mit meinem Konto nun umgehen?
Gespeichert
 

Insoman

  • Moderator
  • weiß was
  • *****
  • Karma: 2
  • Offline Offline
  • Beiträge: 733
Re: Verfügung über unpfändbares Gehalt
« Antwort #1 am: 25. Januar 2012, 10:52:56 »

Wenn Ihr Konto mit Eröffnung des Verfahrens gesperrt wurde, kann der Verwalter das Konto freigeben. Sie hätten Ihm dann Auszüge vorzulegen, aus denen hervorgeht, dass sich keine pfändbaren Gelder auf dem Konto befinden.
Nach erfolgter Freigabe können Sie über das Konto, im Rahmen der Guthabenregelung, frei verfügen.
Gespeichert
www.insopoint.de

...wer sich nicht wehrt, lebt verkehrt...
 

basche24

  • Newbie
  • *
  • Karma: 0
  • Offline Offline
  • Beiträge: 7
Re: Verfügung über unpfändbares Gehalt
« Antwort #2 am: 25. Januar 2012, 11:39:27 »

Das Konto, welches im Inso-Antrag hinterlegt wurde, wurde ja bereits durch den Verwalter per Kontoauszüge gesichtet und auf Guthabenbasis freigegeben.
Da dieses Bank mir jedoch nun erhöhte Kontoführungsgebühren angekündigt hat, habe ich ein neues Konto eröffnet und dies dem Insoverwalter schriftlich mitgeteilt.
Das neue Konto steht ja nun auf NULL EURO.
Deswegen hier die Frage: Kann ich dort Geld einzahlen, um Überweisungen auszuführen oder krallt sich sowas dann der Insoverwalter?
Gespeichert
 

Der_Alte

  • Gast
Re: Verfügung über unpfändbares Gehalt
« Antwort #3 am: 25. Januar 2012, 15:41:30 »

Was Sie mit dem unpfändbaren Gehaltsrest machen geht den Treuhänder grundsätzlich nichts an.
Gespeichert
 
 

Privatinsolvenz - Insolvenz - Schulden - Webseitenschutz