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Schulden und Insolvenz Hilfe Forum

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Autor Thema: Vergleich während der Insolvenz  (Gelesen 8670 mal)

Etti83

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Vergleich während der Insolvenz
« am: 31. Oktober 2008, 13:10:30 »

Hallo,
meine Freundin ist seit einem Monat in der Insolvenz.
So weit sollte es nicht kommen! Wir haben versucht einen Vergleich zu machen, es sind 12 Gläubiger und 16000 € Schulden, geboten haben wir 3500€ im Vergleich, 10 Gläubiger haben zugestimmt (14000€) die anderen 2 Gläubiger (2000€) haben abgelehnt.
Wir hatten daraufhin der Schuldenberatung die den Vergleich gemacht hat gesagt wir würden den Betrag noch erhöhen, die Schuldenberatung meinte, dass ist nicht notwendig, sie schicken dass zum Gericht, dann macht der Richter den Vergleich und dann kommt es schon so durch.
So war es nicht der Richter hat sich 4 Monate später gemeldet und geschrieben Insolvenz wird eröffnet, für mich unverständlich aber egal.
Meine Freundin ist zur Zeit arbeitslos, sie erhält 350€ im Monat, ich bekomme 1400€ im Monat, Wir kommen so in etwa mit meinem Geld hin.
Jetzt kommt mein Anliegen, ich würde gerne einen Vergleich während der Insolvenz machen, sie bekommt ihr Arbeiztslosengeld 8 Monate Also 8 * 350 = 2800€ wenn wir diese Sparen würden und einen neuen Vergleich machen würden mit insgesamt 6000€ zu 16000€ ist dass erlaubt?
Die Telekom alleine bekommt 10500 € hatte sich aber im Vergleich mit anteilig 2000 € zufrieden gegeben, kann man die Insolvenz auch platzen lassen und mit der Telekom einen Vertrag sowie mit den Gläubigern die auch einem Vergleich zustimmen machen und die restlichen Schulden so auszahle die dann nur noch 2000 € betragen? Wieviel würden sich nach einem Jahr an Gerichtskosten und IV kosten ansammeln.
Meine Freundin bekommt keinen Job mehr alle Arbeitgeber sagen ab wenn sie Insolvenz hören, es entstehen erhebliche Probleme dadurch dass sie in der insolvenz ist.
Z.B bei der Bank wird ihr seid 2 Wochen dass Geld nicht ausbezahlt obwohl sie eine Freigabe vom IV für ihr Arbeitslosengeld hat.

Wir wollen irgendwie daraus und dass mit 5000 oder 6000.
Wenn sie dann wieder verdient wird es echt besser in unserer Haushaltskasse.

Mfg

Etti
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Tatum

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Re: Vergleich während der Insolvenz
« Antwort #1 am: 31. Oktober 2008, 14:06:27 »

Meine Freundin ist zur Zeit arbeitslos, sie erhält 350€ im Monat...sie bekommt ihr Arbeiztslosengeld 8 Monate Also 8 * 350 = 2800€ wenn wir diese Sparen...

Verstehe ich nicht. Würdet ihr zwei dann nur von deinem Verdienst leben?  :dntknw:


Meine Freundin bekommt keinen Job mehr alle Arbeitgeber sagen ab wenn sie Insolvenz hören, es entstehen erhebliche Probleme dadurch dass sie in der insolvenz ist.

Das verstehe ich auch nicht. Wenn es so schlimm ist, sollte deine Freundin von der Insolvenz nichts erwähnen und dies mit ihrem TH absprechen. Dieser wird den AG dann auch nicht informieren. Er benötigt lediglich eine schriftliche Begründung von deiner Freundin für das zuständige Amtsgericht.

Z.B bei der Bank wird ihr seid 2 Wochen dass Geld nicht ausbezahlt obwohl sie eine Freigabe vom IV für ihr Arbeitslosengeld hat.

Und das verstehe ich auch nicht. Wenn deine Freundin Arbeitslosengeld bekommt, so darf sie darüber innerhalb von 7 Tasgen verfügen, da es sich hier um Sozialleistungen handelt, ergo, die Bank darf es nicht einbehalten.
Zum anderen erfolgt die Freigabe der Konten durch den TH eigentlich unverzüglich, d,h, sobald deine Freundin ihren TH bzgl. der Kontensperrung in Kenntnis gesetzt hat, gibt der TH dieses Konto mittels Fax bei der kontoführenden Stelle wieder frei. Länger als einen Tag dauert dies in der Regel eigentlich nicht.

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Etti83

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Re: Vergleich während der Insolvenz
« Antwort #2 am: 31. Oktober 2008, 14:33:06 »

Vielen dank für deine schnelle Antwort, ja wir haben aus protest gegen den deutschen Staat mit dem rauchen aufgehört, wir haben viel geraucht( 450 Monatlich), deshalb reichen auch meine 1400 monatlich und wir könnten ihr Arbeitslosengeld auf meinem Sicheren Konto ansparen.

Die Bank sagt seit einer Woche sie müssten dies erst prüfen sie haben seit Montag dass Schreiben vom IV dass sie dass Arbeitslosengeld freigeben müßten. Sie tuen es aber einfach nicht und vertrösten uns immer wieder,  ich habe jetzt Hausverbot weil ich gesagt habe ich gehe damit zur Presse. Dass ist alles eine Frechheit ein hoch auf die Diba bei der ich bin, da hat man keine Probleme.

Mit dem IV haben wir erst Dienstag ein Gespräch da wollen wir darum bitten dass er uns vertraut dass wir dass Gehalt abführen, sonst findet meine Freundin echt keinen Job sie hat 15 zusagen gehabt. Alle Arbeitgeber sagen dass sie keine Leute nehmen die in der Insolvenz sind wie soll es da die nächten 6 Jahren weiter gehen, deshalb ganz wichtig ist ein Vergleich noch möglich in der Insolvenz?

Was uns auch echt fertig macht dass viele "Freunde" sich von mir abgewendet haben weil sie meine Freundin wegen ihren schulden nicht akzeptieren, echt traurig sie ist 22 und ich 25 wir sitzen hier alleine und grübeln wie wir die Sch.... loswerden deshalb habe ich mich auch hier angemeldet, danke für die nette und schnelle Antwort

mfg

Etti

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Tatum

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Re: Vergleich während der Insolvenz
« Antwort #3 am: 31. Oktober 2008, 14:58:40 »

Hallo Etti!

lasst beide nicht den Kopf hängen und nur Mut. Es waren keine Freunde, die sich jetzt von euch abwenden, nur weil sich deine Freundin in der Insolvenz befindet. So oberflächlich zu denken, gehört nicht mal annähernd Freund genannt, viele Leute geraten auch unfreiwillig in finanzielle Not und gerade da benötigt man eine helfende Hand und keine, die sich zurückzieht.

Momentan allerdings entzieht es sich meiner Kenntnis, ob deine Freundin in der Insolvenz noch einen "Vergleich" mit den Gläubigern machen kann.  :gruebel:
Aber da melden sich bestimmt noch die Profis hier zu Wort.
Was hat denn die Schuldnerberatung dazu gesagt?  Oder ihr fragt am Dienstag den TH.

Was will denn die Bank da noch prüfen, wenn der TH das Konto bereits freigegeben hat?  :mad2:
Das ist mir so ja auch noch nicht untergekommen, dass die Bank trotz Freigabe des TH das Konto einfach weiterhin sperrt.
Kann mir gut vorstellen, dass sowas an den Nerven zehrt, zumal die Bank ja auch verpflichtet ist, die Sozialleistungen deiner Freundin innerhalb von 7 Tagen auszuzahlen.

Wenn ihr am Dienstag das Gespräch mit dem TH habt (schön, das du deine Freundin begleitest), dann sprecht das gleich mit den Schwierigkeiten der Jobsuche an.
Ich bin mir sicher, sofern deine Freundin ihrer Mitwirkungspflicht auch immer nach kommt, wird das Thema Insolvenz und AG zukünftig keine Probleme mehr sein.
Mein AG z.B. weiss auch nichts von meiner Insolvenz, da ich gute Gründe darlegen konnte, warum er darüber nicht Kenntnis besitzen sollte. 

Schreib doch mal, was rausgekommen ist und immer daran denken, Insolvenz ist auch Schadensbegrenzung und die "Freunde", die sich jetzt abwenden, brauchen übermorgen vielleicht mal eure Hilfe.  :whistle:

Es grüßt Tatum
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paps

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Re: Vergleich während der Insolvenz
« Antwort #4 am: 31. Oktober 2008, 16:55:17 »

Sie könnten als unbeteiligte Person Vergleiche mit den GL anstreben.
Aber das will gut durchdacht sein.
Schließlich würde nach jetzigem Stand ja nichts pfänbar sein.
Es fallen also nach den 6  Jahren ausschließlich die Gerichts- und TH-Kosten an.
Die Kosten für das Verfahren werden sich so um die 1500,- bewegen.

Was ich an der SB nicht ganz verstehe, warum auf den Einzelvergleich mit der T-com nicht eingegangen wurde.
Wenn wirklich die Bereitschaft signalisiert war, hätte man die restlichen Gl (5.500,-)auch noch gut vergleichen können.
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MfG Paps (der jetzt in BW lebt)

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Etti83

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Re: Vergleich während der Insolvenz
« Antwort #5 am: 01. November 2008, 14:12:30 »

Hallo, ich bedanke mich für die beiden netten antworten von tatum und paps.
Ich finde es schön wie hier auf Probleme eingegangen wird.
Ich verstehe die SB auch nicht paps!
Ich selbst bin der Ansicht dass ein Vergleich möglich ist aber halt ausnahmslos alle ja sagen müssten, sagt einer nein platzt auch der Vergleich in der Insolvenz, die Frage ist halt kann ich dann nicht alle Gläubiger ausbezahlen, die dem Vergleich zugestimmt haben, dann fliegt meine Freundin zwar aus der Insolvenz aber sie hätte nur noch 3000 Euro Schulden, die kann man dann auch noch so abzahlen.
Dass ist alles sehr schwierig ich habe ja den Gedanken mich mit 8 Gläubigern gut zu stellen und 4 reinzulegen, macht man sich damit auch strafbar oder platzt nur die Insolvenz?

Und tatum, danke für die aufheiternden Worte, aber wo findet man denn noch wirkliche Freunde.
Iich hoffe der TH sagt dass sie es ihren Arbeitgebern verheimlichen darf, eigentlich doch ein logischer Schritt, denn nur so findet sie Arbeit.


Ganz herzlichen dank an euch

Lg

Stefan ( Etti)
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paps

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Re: Vergleich während der Insolvenz
« Antwort #6 am: 01. November 2008, 16:43:37 »

Zum jetzigen Zeitpunkt geht der vergleich eh nur über/mit dem Th.
Vorher wäre es egal gewesen, welcher Gläubiger mit welcher Quote zufrieden ist.
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Etti83

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Re: Vergleich während der Insolvenz
« Antwort #7 am: 02. November 2008, 21:30:38 »

Danke für die Antwort, mein Problem an der Geschichte ist dass ich vielleicht in einem Jahr 4000 Euro ansparen kann, die Eltern meiner Freundin würden auch noch einmal 4000 dazutun, dass heißt bei 16000 Schulden eine Quote von 50% Denke dass die Gläubiger damit zufrieden sein müßten, doch was soll dass kosten wenn wir es über den TH machen, dann kommen ja wieder viele Kosten oben drauf was es ja auch nicht leichter macht aber wenn die in einem Jahr garnichts aus der insolvenzmasse bekommen dann geben die sich doch damit zufrieden, ich habe schon öfters gehört dass sowas mögich ist doch dann müssen alle Gläubiger zustimmen, doch kann man dann nich wenn 90 % zustimmen diese einfach auszahlen und die 10 & der Gläubiger kriegen so ihr Geld?

Gruß STefan
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paps

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Re: Vergleich während der Insolvenz
« Antwort #8 am: 03. November 2008, 19:49:30 »

Im Verfahren müßte der betrag zur Masse fiktiv gerechnet werden und daraus die Th Kosten.
Außerhalb des Verfahrens, kann natürlich auch ein Dritter eine Einigung mit den GL versuchen.
Wenn Zustimmungen(Verzicht) von allen vorliegt, kann das Verfahren beendet werden.

In diesem Falle sind aber vergessenen Gläubiger nicht berücksichtigt.

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MfG Paps (der jetzt in BW lebt)

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ThoFa

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Re: Vergleich während der Insolvenz
« Antwort #9 am: 06. November 2008, 13:59:12 »

Hallo,

hier liegt m.E. ein Beratungsfehler der Schuldnerberatung vor. Wenn es sich tatsächlich so zugetragen hat, wie Sie es beschreiben, dann hätte die Sache im gerichtlichen Schuldbereinigungsplan mittels Zustimmungsersetzung geregelt werden können (müssen).

MfG

ThoFa
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