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Autor Thema: Vergleichsangebot während Regelinsolvenz  (Gelesen 2505 mal)

Alles-wird-gut

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Vergleichsangebot während Regelinsolvenz
« am: 11. Mai 2011, 12:39:53 »

Moin,
ich bin in er Wohlverhaltensphase einer Regelinsolvenz.
Im April bin ich von meinem Arbeitgeber gekündigt worden. Mir steht eine Karenzzahlung wegen eines Wettbewerbsverbotes zu die der Arbeitgeber wegen angeblich schlechter wirtschaftlicher Lage nicht monatlich zahlen kann. Es wird daher ein Vergleich angestrebt. Die Vergleichssumme soll im 5 stelligen Bereich sein. Wie viel würde von so einer Summe gepfändet werden? Was könnte am besten machen?
Zusatzinfo: Wegen Arbeitslosigkeit und Wettbewerbssperre bin ich momentan in HARTZ IV, unverheiratet, allein lebend, Unterhaltsverpflichtung gegenüber meinem Sohn der nicht bei mir lebt. Eröffnung des Verfahrens nach dem 01.07.2007.

MfG
« Letzte Änderung: 11. Mai 2011, 12:49:01 von Alles-wird-gut »
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Insokalle

Re: Vergleichsangebot während Regelinsolvenz
« Antwort #1 am: 11. Mai 2011, 17:55:06 »

Hört sich an, als wäre es wie Arbeitslohn pfändbar, § 850 Abs. 3 ZPO.
Evtl. (teilweiser) Pfändungsschutz über § 850i ZPO möglich durch Antrag beim Insolvenzgericht.
Gespeichert
 

tomwr

Re: Vergleichsangebot während Regelinsolvenz
« Antwort #2 am: 11. Mai 2011, 18:53:10 »

Zitat
Zusatzinfo: Wegen Arbeitslosigkeit und Wettbewerbssperre bin ich momentan in HARTZ IV, unverheiratet, allein lebend,

Warum besteht kein Anspruch auf Arbeitslosengeld I ?
Anwartschaftszeit nicht erfüllt ?
Siehe auch hier:
http://www.arbeitsagentur.de/nn_25634/zentraler-Content/A07-Geldleistung/A071-Arbeitslosigkeit/Allgemein/Anwartschaftszeit.html

Mir ist unverständlich, warum man aufgrund eines Wettbewerbsverbots Hartz IV beziehen sollte.
Und warum man das Wettbewerbsverbot vertraglich vereinbaren soll, wenn der Arbeitgeber es sich offenbar gar nicht leisten kann. Zu zahlen sind mindestens 50% der letzten Bezüge (Brutto !). Maximal darf ein Wettbewerbsverbot 2 Jahre dauern und muss inhaltlich definiert sein (welche Firmen, welche Branchen, welche Regionen) und muss angemessen sein. D.h. es muss dem Arbeitnehmer ermöglichen dennoch auf dem Arbeitsmarkt tätig zu werden.

Meiner Meinung nach wollen die Dich über den Tisch ziehen. Wahrscheinlich steht sowieso eine Abfindung zu (je nachdem wie lange das Arbeitsverhältnis bestanden hat) und da wollen die wahrscheinlich das Wettbewerbsverbot in den Aufhebungsvertrag reinbringen.

Sofern die das wirklich zahlen wollen, mußt Du entweder wirklich gut sein oder viel Know How in der Firma gesammelt haben. Heißt, Du hast eigentlich super Chancen auf dem Arbeitsmarkt. Und auch gehaltstechnisch läßt sich da verhandeln. Ich würde abwägen, ob Du überhaupt ein Wettbewerbsverbot willst oder ob es nicht günstiger wäre darauf zu verzichten und ggf. kurzfristig zur Konkurrenz zu wechseln. Wäre ja auch eine Option. Es gibt viele Hürden beim Wettbewerbsverbot und viele Formulierungen sind oftmals nichtig vor Arbeitsgerichten. Insbesondere würde ich keine speziellen Schadenersatzforderungen pauschal anerkennen. Letztlich können sie Dich zu einer Unterschrift nicht zwingen.

Sofern eine Einmalzahlung erfolgt und diese für einen definierten Zeitraum gilt (Dauer des Wettbewerbsverbots) ist diese Zahlung dann monatlich zu verteilen. Einem Antrag auf Pfändungsschutz würde ich ggf. dann auch stellen, insbesondere auch wegen der Unterhaltsverpflichtung einen Antrag auf Erhöhung der Pfändungsfreigrenzen. Aber wie da die Vollstreckungsgerichte tatsächlich entscheiden habe ich auch nie verfolgt, daher keine Gewähr dass die dem Ansatz 100%ig folgen. Besser wäre eine monatliche Zahlung.

Meiner Meinung nach sollte man sowas mit einem Anwalt für Arbeitsrecht aushandeln, das kostet natürlich Geld aber wenn man Geld bekommt, kann man da ggf. auch den Anwalt bezahlen. Der ist durchaus in der Lage da mehr rauszuholen. Nur mal so als Tipp.
Gespeichert
 

Alles-wird-gut

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Re: Vergleichsangebot während Regelinsolvenz
« Antwort #3 am: 11. Mai 2011, 19:10:23 »

Danke schon mal für die Antworten.
HARTZ IV bekomme ich aufgrund meiner voran gegangenen Selbstständigkeit. Jetzt hatte ich noch kein Jahr eingezahlt.
Der (ehemalige) Arbeitgeber hat sich bezüglich der Höhe der vereinbarten Karenzzahlung auf ihm unbekanntes Gebiet vorgewagt. Zusätzlich ist er dann noch ahnungslos auf eine von mir vorgeschlagene Erhöhung eingegangen. Am Schluß war er dann auch noch der Meinung, bei Kündigung in der Probezeit entfällt für ihn die Zahlungsflicht. In der Summer nicht sehr geschäftstüchtig. Zwei Gehälter ist er mir auch noch schuldig.
Der Anwalt arbeitet für mich über ein Beratungsschein der mir aufgrund meiner Einkommenssituation zusteht.
Mir geht es jetzt darum wie ich mit meinem Anspruch am besten da stehe, ohne so viel über die Pfändung zu verlieren. Ich würde mir gerne auch eine weitere Selbstständigkeit mit dem Geld finanzieren.
Gespeichert
 

tomwr

Re: Vergleichsangebot während Regelinsolvenz
« Antwort #4 am: 12. Mai 2011, 15:15:18 »

Also pfändungsseitig wäre es besser, die Karenzzahlung monatlich auszahlen zu lassen anstelle einer Summe. Dann gelten die normalen Pfändungsfreigrenzen. Bei einer Einmalzahlung wäre ein Antrag nach §850i notwendig und hier hat das Gericht dem Schuldner für einen angemessenen Zeitraum soviel zu belassen wie ihm nach freier Schätzung des Gerichts bei Zahlung als fortlaufenden Arbeitslohn bezieht. Man könnte als angemessen bei der Karenzentschädigung natürlich den Zeitraum des Wettbewerbsverbot annehmen allerdings ist das wohl eine Einzelfallentscheidung des Gerichts. Also meine Hand würde ich jetzt dafür nicht ins Feuer legen.

Die Karenzentschädigung unterliegt nur der Lohn/Einkommensteuer, nicht der Sozialversicherungspflicht.
Gespeichert
 
 

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