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Autor Thema: Verlustvortrag bei Einkommensteuererklärung  (Gelesen 2983 mal)

svennii

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Verlustvortrag bei Einkommensteuererklärung
« am: 19. Dezember 2007, 16:15:03 »

Hallo ihr Gleichgesinnten.
Ich habe eine etwas spezifische Frage, bei der mir bisher keiner weiterhelfen konnte.
Es geht darum: Der Sachbearbeiter auf dem Finanzamt hat mir einen sehr hohen Steuerfreibetrag für 2007 eingetragen, der sich aus der doppelten Haushaltsführung, Fahrtkosten und hauptsächlich aus dem Verlustabzug meiner negativen Einkünfte aus Gewerbe vergangener Jahre zusammensetzt. Dieser Sachbearbeiter sagte damals, dass er nur meine negativen Einkünfte mit eintragen könne, nicht die meiner Frau, die auch ein Gewerbe hatte, da sie sich in der Insolvenz befindet.
Im Dezember 2006 wurde dieser Freibetrag eingetragen und am 24.1.207 wurde mein Insolvenzverfahren eröffnet. Wie verhält sich das nun mit der Einkommensteuer für 2007? Wird da mein negativer Verlustvortrag mit angerechnet? Ansonsten sieht es übel aus, da müsste ich ja einen sehr hohen Steuerbetrag nachzahlen. Dazu kommt, dass der Treuhänder monatlich dadurch ja auch einen höheren pfändbaren Betrag bekommen hat als ihm dann im Nachhinein zu gestanden hätte, wenn die LSt ganz normal monatlich abgeführt wäre. Aber da wird sicher nichts zu machen sein.
Kennt sich jemand von euch bezüglich dieses Verlustvortrages aus, ob der angerechnet wird? Vielen Dank schon mal im Voraus für eure Antworten.
Ich bin froh, dass es euch als Forum gibt und man sich hier immer wieder gute Tipps holen kann.
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Gruß svennii
 

Schreiner

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Re: Verlustvortrag bei Einkommensteuererklärung
« Antwort #1 am: 05. Januar 2008, 21:53:27 »

hallo svennii

meine frage: bist du mitlerweile arbeitnehmer oder angestellter?
wenn ja! dann kann ich dir aus eigener erfahrung sagen, dass wenn du eine LSTE (Lohnsteuererklärung)  abgiebst, dein verlustvortrag mit angerechnet wird auf deine bezahlte LST
das heist im klarteckst : dein verlustv. wird auf deine LST angerechnet (somit bekommst du deine LST komplet zurück wenn der verlustv. höher ist als deine bezahlte LST) nachteil : der IV zieht deine rückerstattung komplet ein! diese wird der IVM zugeführt. so ist es zur zeit bei mir.
mit vielen Grüßen Schreiner
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svennii

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Re: Verlustvortrag bei Einkommensteuererklärung
« Antwort #2 am: 07. Januar 2008, 16:48:38 »

Vielen Dank für die Antwort. Ich dachte schon, dass mit so etwas noch keiner etwas zu tun hatte.
Ja ich bin inzwischen Angestellter und habe 2007 keine LSt vom Lohn abgezogen bekommen, wegen dem Freibetrag, der fast ausschließlich aus dem Verlustvortrag resultiert. Aber so wie du das nun sagst, wird der Verlustvortrag doch mit einbezogen und ich müsste somit keine große Summe an LSt nachzahlen. Das wäre doch schon mal sehr gut.
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Gruß svennii
 

Schreiner

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Re: Verlustvortrag bei Einkommensteuererklärung
« Antwort #3 am: 07. Januar 2008, 18:59:45 »

Hallo svennii
Wie ich aus deiner Nachricht entnommen habe bist du Angestellter!
Du hast also in 2006 den VVT eintragen lassen auf deiner LSTK ??
Frage: warst du in 2006 schon Angestellter oder noch selbständig? 
             
Was mich Irritiert, wenn du in 2006 deinen VVT eintragenlassen hast musst du schon Angestellter gewesen sein, denn so viel wie ich weis, kannst du als Selbst. dies nur bei der G.u.V. berücksichtigen lassen!!
Ab 2007 bist du Angestellter zahlst aber keine LST ( die wird dir direkt mit dem Gehalt ausgezahlt)
ist das richtig? 
Meine Tipps kommen aus meinem Herzen u. Bauch raus!
Soweit ich weis kannst du den VVT nur für  ein Jahr beantragen beim FA. ( also jedes Jahr neu)
Ist dem so! dann hast du für 2008 keine Change ! (deine LST must du abführen) wird dir aber für 2009 angerechnet jenach dem wie hoch dein VVT ist.
Und dieser wird der IVM zugeführt.
Achte auf deinen VVT !
Wenn ich richtig liege ??? wird nur dein VVT berücksichtigt für dich und nicht deiner Frau!
Um eine Antwort wie es rechtlich richtig ist wäre ich sehr dankbar!!
noch eine gesundes erfogreiches Jahr  :wink:

viele liebe Grüße Schreiner
   


« Letzte Änderung: 07. Januar 2008, 19:16:45 von Schreiner »
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