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Autor Thema: Von Insolvenz nicht erfasste Gläubiger nach Eröffnungsverfahren?!  (Gelesen 11074 mal)

Lisbeth

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Hallo liebe Community :smiley:

wie ihr dem Titel schon entnehmen könnt, geht es bei meinem Anliegen um Gläubiger die von der Insolvenz nicht erfasst wurden. Konkret sieht das folgendermaßen aus:

Ich wurde und werde beim Durchlaufen meines kürzlich eröffnetem Insolvenzverfahrens anwaltlich beraten. Und genau da liegt jetzt die Problematik. Bevor der Antrag zur Eröffnung der Privatinsolvenz zum Gericht geschickt wurde, gab es einen außergerichtlichen Einigungsversuch mit den Gläubigern. Dieser ist gescheitert. Während der Verhandlungen mit den Gläubigern sind 3 neue Gläubiger entstanden die nicht Teil der außergerichtlichen Verhandlungen waren. Diese sind wegen Corona und meiner sowieso schon vorhandenen Zahlungsunfähigkeit entstanden.(Stromanbieter etc.) Diese 3 Gläubiger wollte ich während des Ausfüllen meines Antrags zur Gläubigerliste hinzufügen, war mir darüber aber unsicher und habe deshalb bei meinem Anwalt nachgefragt ob und wie ich das genau machen soll. Seine Assistentin am Telefon meinte jedoch dass ich die Gläubiger jetzt nicht mehr hinzufügen könne weil es dafür zu spät sei und ich das aber nach Eröffnung des Verfahrens nachholen könnte. Da das Verfahren jetzt seit knapp 3 Wochen offiziell eröffnet ist, habe ich bei meinem Anwalt nochmal nachgefragt wie genau ich die Nachtragung der 3 Gläubiger jetzt in Angriff nehmen soll und wie ich diese dem Insolvenzverwalter mitteile. Mein Anwalt persönlich meinte daraufhin dass ich dem Insolvenzverwalter "AUF KEINEN FALL" die 3 fehlenden Gläubiger mitteilen soll da das ganze Insolvenzverfahren sonst platzen würde. Ich sollte die Gläubiger einfach ignorieren, die Briefe weg schmeißen und die könnten sich ja sonst unter "insolvenzbekanntmachungen.de" informieren und sich an den Insolvenzverwalter wenden. Ich finde diese Vorgehensweise ehrlich gesagt ziemlich fragwürdig. :? Nach meiner Recherche über dieses ganze Thema fühl ich mich ziemlich hilflos. Wenn ich die fehlenden Gläubiger dem Insolvenzverwalter mitteile und ich beweisen muss dass es nicht fahrlässig war die nicht mitanzugeben...Wie soll ich das beweisen? Ich habe über den Rat der Assistentin keine schriftlichen Aufzeichnungen sondern lediglich den mündlichen Rat am Telefon. Und mal abgesehen davon werden die sich garantiert nicht eingestehen mich falsch beraten zu haben. Wenn ich einfach darüber schweige und die Gläubiger nicht angebe und auch nicht zahle, wird es ja über kurz oder lang auch beim Insolvenzverwalter landen und der wird sich dann auch fragen wo die herkommen. Und die 3 Gläubiger bezahlen darf ich ja auch nicht, da mir ja auch dann die Restschuldbefreiung versagt werden kann.

Also Leute, ich brauche dringend euren Rat :embarrassed: Ich hab wirklich überhaupt keinen Plan was ich tun soll :neutral:

Ich wäre für ein paar Ratschläge sehr dankbar.

Liebe Grüße :smiley:
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Schunix

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Antw:Von Insolvenz nicht erfasste Gläubiger nach Eröffnungsverfahren?!
« Antwort #1 am: 05. Februar 2022, 08:26:46 »

Hallo,
Ihr habt versucht alles richtig zu machen.
1.)  A l l e  Gläubier müssen auf die Gläubigerliste!  Wenn Du nachträglich noch Gläubiger hast, müsst Ihr die unbedingt beim IV, gemäß Insolvenzordnung, nachmelden. (Der Anwalt, der den Antrag eingeleitet hat, hatte wohl nicht seinen besten Tag.)
Es gibt gibt den § 301 InsO: "Wenn die Restschuldbefreiung erteilt wird, so wirkt Sie für alle Gläubiger, auch für die die Forderungen nicht angemeldet haben". Das nur zu Eurer Sicherheit.
2.) Immer alles schiftlich mit dem IV erledigen und 1 Kopie behalten, als Nachweis, dass die geforderten Unterlagen gesand wurden. Und nur Kopien senden!
(bin aktiver SB)
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