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Autor Thema: Vorgehensweise in Ordnung?  (Gelesen 3475 mal)

blauecouch

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Vorgehensweise in Ordnung?
« am: 04. Januar 2015, 15:07:22 »

Hallo liebe Forummitglieder!

Irgendwie bin ich nun doch in die Schuldenfalle getappt und möchte nun mit Hilfe der Caritas und meiner Familie da wieder raus. Ich stehe bei einigen Banken in der Kreide, da ich immer wieder Neuanschaffungen und Kreditaufstockungen tätigte. Jetzt stehen die zu zahlenden Monatsraten in keinem Verhältnis zum Einkommen.

Da mich meine Familie nach der Offenbarung unterstützt, haben wir folgenden Plan entworfen:
1. Autokredit wird innerhalb der Familie umgeschrieben. Immobilienbesitz existiert nicht.
2. Girokonto wird auf die Lebensgefährtin mit Kontovollmacht für mich umgeschrieben. So sollte es keine Kontopfändung geben. Vielleicht heiraten wir in diesem Jahr sogar noch...
3. Die Gläubiger werden ausschließlich mittels pfändbaren Arbeitseinkommen bedient.

Ist diese Vorgehensweise rechtlich gesehen in Ordnung???
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KarlPaul

Re: Vorgehensweise in Ordnung?
« Antwort #1 am: 04. Januar 2015, 19:08:00 »

1. Autokredit wird innerhalb der Familie umgeschrieben. Immobilienbesitz existiert nicht.
Wenn der Kreditgeber auch damit einverstanden ist?
Falls das Auto schon soweit abgezahlt ist, das der Wert höher ist als der Restkredit könnte die
Differenz dem IV für die Masse interessieren. Es sei denn es wird beruflich benötigt.

2. Girokonto wird auf die Lebensgefährtin mit Kontovollmacht für mich umgeschrieben. So sollte es keine Kontopfändung geben. Vielleicht heiraten wir in diesem Jahr sogar noch...

Falls Du daran denkst Deine Einkünfte an das Konto der Lebensgefährten umzuleiten um sich von derem
Konto per Vollmacht bedienen zu können ist das keine gute Idee.

3. Die Gläubiger werden ausschließlich mittels pfändbaren Arbeitseinkommen bedient.

Nur wenn da keine weiteren Einkünfte anfallen.  
« Letzte Änderung: 04. Januar 2015, 19:13:15 von KarlPaul »
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Insokalle

Re: Vorgehensweise in Ordnung?
« Antwort #2 am: 04. Januar 2015, 19:20:28 »

Rechtlich möglich ist vieles. Nur die Sinnhaftigkeit des Tuns ist oft diskussionswürdig. Vor allem dann, wenn wohl ein Insolvenzverfahren unausweichlich ist wie sich aus dem anderen Post schließen lässt.


Zu 1: Neben dem angesprochenen Problem soll nun auch die Familie mit hineingezogen werden?


Zu 2: Hier fehlen weitere Informationen aber i.d.R. ist das kein guter Plan.
Wenn Sie das Konto umschreiben, ist dies mögl. anfechtbar.
Wenn Sie das Konto umschreiben, wissen Sie was dann pfändbar ist?

Wenn Sie heiraten, bilden Sie keine Gemeinschaftskonten o.ä.

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blauecouch

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Re: Vorgehensweise in Ordnung?
« Antwort #3 am: 04. Januar 2015, 20:54:37 »

Das Auto nutzt von Anfang an mein Vater und es ist auch auf ihn zugelassen, nur der Darlehensvertrag läuft auf mich. Ich habe es ihm zu besseren Zeiten aus Dankbarkeit angeschafft. Da er eine saubere Schufa hat, ist es so die beste Lösung. Ich selbst nutze einen Firmenwagen.

Die Kontoumschreibung wurde mir durch die Schuldnerbeatung (nicht die angesprochene Caritas) empfohlen.
Was spricht konkret dagegen?

Mit meiner neuen Beraterin habe ich das Prozedere bei einer Heirat besprochen. Ein Gemeinschaftskonto wird es nicht geben.
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KarlPaul

Re: Vorgehensweise in Ordnung?
« Antwort #4 am: 04. Januar 2015, 21:48:45 »

"Die Kontoumschreibung wurde mir durch die Schuldnerbeatung (nicht die angesprochene Caritas) empfohlen.
Was spricht konkret dagegen?"
 
Mit welchem Zweck soll dies denn erfolgen? Was willst Du damit erreichen?
Ist dieses Konto im Plus oder Minus?
« Letzte Änderung: 04. Januar 2015, 21:52:51 von KarlPaul »
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KarlPaul

Re: Vorgehensweise in Ordnung?
« Antwort #5 am: 04. Januar 2015, 21:52:02 »

"Das Auto nutzt von Anfang an mein Vater und es ist auch auf ihn zugelassen, nur der Darlehensvertrag läuft auf mich. Ich habe es ihm zu besseren Zeiten aus Dankbarkeit angeschafft. Da er eine saubere Schufa hat, ist es so die beste Lösung. Ich selbst nutze einen Firmenwagen."

Wenn das Auto einen Wert über Restschuld hat wird es der IV wohl verwerten. Zu mal Du es ja Dank Firmenwagen nicht benötigst. Ffeu Dich schon einmal auf den geldwerten Vorteil des Firmenwagens als pfändbares Einkommen.

Gib das Auto also auch an, vielleicht kann es ja Dein Vater vom IV und oder dem Kreditgeber erwerben?


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blauecouch

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Re: Vorgehensweise in Ordnung?
« Antwort #6 am: 04. Januar 2015, 22:02:19 »

Das Konto ist im Plus. Laut "Berater" gibt es keine Kontopfändung, wenn man kein Konto hat.
Klingt für mich logisch. Ist es aber auch legal, den nicht pfändbaren Arbeitslohn (IV pfändet den Arbeitslohn) auf ein anderes Konto überweisen zu lassen?
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KarlPaul

Re: Vorgehensweise in Ordnung?
« Antwort #7 am: 04. Januar 2015, 22:28:16 »

Wenn Du ein Konto, welches im Plus ist, auf eine andere Person "umschreibst" und im nächsten Schritt für dieses Konto eine Vollmacht bekommst, dann legst Du nur den Grundstein für eine Versagung der RSB.

Für Dein Gehaltsproblem gibt es andere Lösungen.
Schau mal in der Forumssuche unter "Doppelpfändung"
« Letzte Änderung: 04. Januar 2015, 22:31:10 von KarlPaul »
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blauecouch

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Re: Vorgehensweise in Ordnung?
« Antwort #8 am: 04. Januar 2015, 22:33:10 »

Dann sollte Person B ein neues Konto eröffnen, auf das dann mein und B´s Gehalt geht, um das Ganze zu legalisieren? Mein aktuelles Konto löse ich im Gegenzug auf....?
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KarlPaul

Re: Vorgehensweise in Ordnung?
« Antwort #9 am: 04. Januar 2015, 22:57:40 »

Richte Dir einfach in der Insolvenz ein eigenes Konto aus und lasse es entsprechend freigeben und gut ist es.


Die Nutzung des Kontos von jemanden anders führt zu einem Bündel von Problemen.
Dazu ist es mir heute im Detail zu spät.
Geht vom Vorwurf der Geldwäsche mit anschließender Kündigung von der Bank bis das dieses Konto nicht pfändungsgeschützt ist und Deine Gläubiger
den Kontoinhaber für Deine Schulden haftbar machen können. Laß es einfach.
Gehe den geraden Weg.
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Der_Alte

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Re: Vorgehensweise in Ordnung?
« Antwort #10 am: 04. Januar 2015, 23:23:22 »

Um das Kontoproblem einfach und kurz zu fassen:

Sobald auf dem Konto Geld für einen Dritten eingeht, wird der Kontoinhaber Drittschuldner und hat das gesamte eingehende Geld an den Gläubiger auszuzahlen. Pfändungsschutz besteht dort nicht.

Diese Verfahrensweise ist höchst gefährlich. Ich verstehe nicht, wie jemand als Schuldnerberater solche Ratschläge geben kann.
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Insokalle

Re: Vorgehensweise in Ordnung?
« Antwort #11 am: 05. Januar 2015, 10:07:07 »

Ich versteh das auch nicht. Aber es liegt halt an den kostenlosen Beratungsstellen, da trifft man leider mal auf Laien mit zweifelhaften Vorschlägen.
In der Folge "vergisst" man dann, den Auszahlungsanspruch im Vermögensverzeichnis anzugeben und dann versuchen Sie mal aus der Nummer wieder rauszukommen.


Zitat
Dann sollte Person B ein neues Konto eröffnen, auf das dann mein und B´s Gehalt geht,

Das ist doch derselbe Quatsch in grün. Was soll das?
Richten Sie ein P-Konto bei einer Bank ein, mit der Sie bisher nichts zu schaffen hatten.
« Letzte Änderung: 05. Januar 2015, 10:12:46 von Insokalle »
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elga

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Re: Vorgehensweise in Ordnung?
« Antwort #12 am: 06. Januar 2015, 15:27:09 »

ich verstehe das problem mit dem konto nicht. wenn der pfändbare betrag vom ag abgeführt wird, hast du keine kontopfändung zu befürchten. deine gläubiger dürfen, soweit sie auch angegeben sind,während der insolvenz gar nicht pfänden. du solltest nur zusehen, dass dein konto bei einer anderen bank, als der gläubiger bank ist. ich habe vor iv-eröffnung ein neues guthabenkonto bei einer andern bank eröffnet und das alte wurde somit nicht mehr bedient.


gruß elga
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blauecouch

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Re: Vorgehensweise in Ordnung?
« Antwort #13 am: 06. Januar 2015, 21:46:33 »

Ich glaube gelesen zu haben, dass die unpfändbare Summe bei Kontopfändung geringer ist als die bei Lohnpfändung. Stimmt das? Bei mir wäre das der Grundfreibetrag + eine unterhaltsberechtigte Person. Wie hoch ist dann der unpfändbare Betrag beim P-Konto? Im übrigen habe ich eine neue sehr kompetente lokale Bank gefunden. Mit dem Berater habe ich offen über meine jetzige und vielleicht zukünftige Situation gesprochen und habe die Zusage, dass mir das Konto weder bei Inso noch Kontopfändung gekündigt wird. Allerdings haben wir das Thema P-Konto oder Umschreibung noch nicht erörtert, da kommt dann die Tage. Vorher wollte ich hier um Erfahrungen bitten.
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Der_Alte

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Re: Vorgehensweise in Ordnung?
« Antwort #14 am: 07. Januar 2015, 16:11:40 »

Der unpfändbare Betrag auf dem P-Konto entspricht ohne zusätzlichem Gerichtsbeschluss dem jeweiligen Grundfreibetrag nach Tabelle. Für einen Schuldner mit einer unterhaltsberechtigten Person (UB) sind das 1439,99 €, soweit die UB von einer anerkannten Stelle bescheinigt ist. Dazu kann noch das Kindergeld pfändungsfrei kommen.

Allerdings kann man beim zuständigen Gericht einen Beschluss nach § 850 l ZPO beantragen, dass das bereits vom Arbeitgeber um die pfändbaren Teile reduzierte Gehalt in voller Höhe auf dem P-Konto vor weiterer Pfändung geschützt ist.
« Letzte Änderung: 07. Januar 2015, 16:16:34 von Der_Alte »
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