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Schulden und Insolvenz Hilfe Forum

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Autor Thema: Was und wie weit zurück kontrolliert der Inso-Verwalter ?  (Gelesen 3995 mal)

Orbison

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Hallo ihr Lieben  :cheesy:;

durch eine s.g. Schrottimmobilie bin leider auch ich in eine Situation geraten, die für die Zukunft aussichtslos ist. Allen Meinungen nach ist die Privatinsolvenz in meiner Sache eigentlich die vernünftigste Lösung.

Nun gehöre ich zu den Menschen mit überdurchschnittlichem Gehalt und muss im Falle der PI ca. 661,- Euro von meinem Gehalt pfänden lassen. Ehrlich gesagt wirklich kein großes Problem. Das ist etwas weniger als der Betrag, den ich für die "geplatzte" Immofinanzierung eh über 25-30 Jahre zahlen müsste....

Klar, daß ich z.B. auch einen etwas höherwertigeren PKW habe. Etwas "Kohle" ist auch auf einem Sparbuch und meine Kinder verfügen ebenfalls über Sparbücher wo monatlich 25 Euro eingezahlt werden.

Mein Insolvenzberater strebt an, zunächst noch einmal eine Einigung mit der finanzierenden Bank anzustreben. Wir wissen allerdings, daß diese darauf nicht eingehen wird. Somit will er die PI für November 2008 ins Auge fassen.

Seine Tipps waren hier, zumindest das Sparbuch (5.000,-) aufzulösen und den PKW (Wert ca. 9.000,-) an einen Verwandten oder Freund "zu verkaufen".

Ich will um "Gottes willen" nicht falsch verstanden werden. Ich habe schon irgendwo Angst und ein schlechtes Gewissen diese Massnahmen durchzuführen, aber irgendwo wird man dazu ja mehr oder weniger "gezwungen".

Meine Frage zielt daher eigentlich darauf hin, wie weit ein Inso-Verwalter ab Beantragung zurückblickt. Sieht er, daß ich 3 Monate vorher ein Sparbuch aufgelöst und einen "höherwertigen" PKW besessen habe ???
Wenn ich z.B. das Auto weiter benutze (also während der PI) woher weiß der Verwalter das, wenn ich es ihm nicht sage ?

Eigentlich hätte ich ganz gerne gewusst, wie so ein Verwalter vorgeht.... Ich möchte mich vor allem davor schützen, aus Dummheit oder Unwissen die PI zu gefährden. Andererseits möchte ich der "betrügerischen" Bank (anderes Thema) auch nicht mein Vermögen in den Rachen schmeißen.

Wie soll ich mich verhalten ?
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paps

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Re: Was und wie weit zurück kontrolliert der Inso-Verwalter ?
« Antwort #1 am: 06. August 2008, 21:31:34 »

Was sagt ihr Berater dazu?

Gläubigerschädigende Verfügungen an Verwandte sind bis zu 10 Jahren anfechtbar.

Das mit dem Auto kommt auf jeden Fall ans Tageslicht, wenn noch Restkosten vorhanden sind und die Autobank zur Tabelle meldet.
Dann sollte der Dritte schon lieber in den Vertrag eintreten und ihnen den PKW zur Nutzung überlassen.

Zum Sparbuch.
Hatten Sie nicht auch bei anderen Gläubigern Schulden, denen das Sparbuch als Sicherheit abgetreten wurde?
Und Sie haben nur vergessen dies bisher dem Berater mitzuteilen?
Wenn nicht, dann sollten Sie minimal 3 Monate warten, besser 12 bis Sie einen Antrag auf Insolvenz stellen.
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MfG Paps (der jetzt in BW lebt)

Paps arbeitet hauptberuflich für die Debeka-Versicherungen Bausparkasse
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Orbison

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Re: Was und wie weit zurück kontrolliert der Inso-Verwalter ?
« Antwort #2 am: 06. August 2008, 21:45:38 »

Vielen Dank für die Antwort.

Also der Wagen ist frei jeglicher Belastung, soll heißen der Brief ist bei mir. Wie verfolgt ein Verwalter also nun nach, ob ich ein PKW vor 3 Monaten veräussert habe ?

Hat er Einsicht beim Straßenverkehrsamt, der Zulassungsstelle, dem Finanzamt (KFZ)  oder wie auch immer ???

Mein Berater meint, ich solle es so machen, weil seiner Meinung nach max. 90 Tage zurückverfolgt werden. Ich kann aber im Moment nicht beurteilen, ob das so wirklich stimmt. Irgendwo muss ich ihm ja auch vertrauen.... :neutral:

Ist schon irgendswie alles schwierig. Ich bin echt unentschlossen und unsicher  :dntknw:

Es ist ja wirklich so, daß dieses Klischée des "Deutschen liebstes Kind...das Auto"  immer wieder Anwendung findet. So auch bei mir. Ich habe wirklich viel Arbeit, Schweiß und auch Geld in dieses Auto investiert. Es ist für mich kein schnöder Gebrauchsgegenstand, sondern ein leidenschaftliches Hobby. Das möchte man(n) natürlich nur sehr ungern verlieren.... :uneinsichtig:

....andererseits ist uns die Entschuldung ebenfalls extrem wichtig, um auch in Zukunft als relativ junge Familie noch planen zu können, daher will ich auch hier nix riskieren. Wie sagt Bruce Darnell "DramaDramaDrama".. :Oh_no:

Bin für weitere Tipps und Meinungen sehr dankbar.... :wink:


Euer orbi
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ThoFa

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Re: Was und wie weit zurück kontrolliert der Inso-Verwalter ?
« Antwort #3 am: 06. August 2008, 23:31:47 »

Hallo,

auch hier: Sie sollten über Ihren Berater nachdenken.
Diese 90 Tage sind Blödsinn. Wass immer dies auch überhaupt sein soll. Sie begeben sich mit den Tricks auf gefährliches Feld.

MfG

ThoFa
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Orbison

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Re: Was und wie weit zurück kontrolliert der Inso-Verwalter ?
« Antwort #4 am: 07. August 2008, 09:33:24 »

Guten morgen;

ja, solch´ einen Kommentar habe ich erwartet. Das meine ich jetzt aber nicht negativ. Ganz im Gegenteil.

Also dieser Insolvenzberater macht zumindest in soweit einen guten Eindruck, da er auch in diversen Medien auftritt. Nein, es ist nicht RTL-Zwegat  :biggrin:
Die Medienpräsenz sagt natürlich nie viel aus, aber solch´ ein Mann muss ja letztendlich wissen wovon er spricht. Denke ICH zumindest.

Um die Situation aber wirklich nochmals klarzustellen. Ich suche hier bestimmt nicht nach Tipps, wie ich eine s.g. "Insolvenzverschleppung" erfolgreich durchführen kann. Ich möchte dieses Forum (welches ich sogar sehr gut finde) nutzen, um eventuelle Risiken abzuschätzen.

An erster Stelle steht natürlich der Erfolg der PI. Erst an zweiter Stelle steht die Sicherung meines "Vermögens" (welches mit Sicherheit jetzt auch nicht sehr hoch ist).

Daher gefällt mir der Ausdruck "Tricks" auch nicht wirklich. Ich möchte einfach ausloten, welche Möglichkeiten ich habe. Ich meine, daß ich hier wie jeder andere auch denke. Vielleicht gehe ich mit diesem Thema auch etwas offener um (oder zu offen?), aber ich habe von diesen Dingen keine Ahnung.

Daher auch meine Nachfrage, warum "diese 90 Tage Blödsinn" sein sollen. Das mag gut und gerne sein, aber wem soll ich denn nun glauben, wenn ich kein fundiertes Wissen über die Vorgehensweise eines Inso-Verwalters erlange ? Hier steht nun die Aussage des vermeintlich professionellen Beraters gegen die eines Forenmitgliedes welches vielleicht sogar auch über entsprechendes Wissen verfügt. Ganz sicher hat einer der beiden recht, oder vielleicht auch keiner.... Wie soll ich das wissen?

Nur mal folgendes Szenario angenommen:
Ich melde das Fahrzeug tatsächlich heute um, so daß ich nicht mehr der Halter bin. Mein Sparbuch mit mal angenommenen 5.000 Euro löse ich auf und bunkere die Kohle unter meinem Kopfkissen.....
Mitte November würde die PI beantragt.

Aus diesem Szenario ergeben sich doch eben die Fragen, ob und wie der Verwalter diese Massnahmen zurückverfolgen kann. Und wenn er das nun so feststellt, was ist die Konsequenz daraus?
Klar, der Wagen wäre dann trotzdem weg, und wenn er nachweisen kann, daß ich 5 Mille unterm Kopfkissen habe, sind die auch wech. Das ist mir schon klar.
Aber ist durch Massnahmen, die ich bereits relativ weit vor der eigentlichen Insolvenz durchgeführt habe, die PI gefährdet ?

Das ist eigentlich, was ich damit sagen will: PKW und Vermögen sichern. Wenn es weg ist ist es halt weg. Belasse ich alles so wie es ist, ist es eh weg.... Aber wird dadurch die PI gefährdet ?  :gruebel:

Also neben diesem Forum hier, werde ich auch zur Sicherheit eine Dritte Meinung bei einem Rechtsanwalt mit entsprechendem Fachgebiet einholen.

Wenn mir irgendwer fundiert sagt, daß meine Vorhaben 100% scheitern werden, dann lasse ich auch alles so wie es ist.... Die Entschuldung hat einfach die allererste Priorität.
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ThoFa

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Re: Was und wie weit zurück kontrolliert der Inso-Verwalter ?
« Antwort #5 am: 07. August 2008, 11:55:39 »

Hallo,

Daher auch meine Nachfrage, warum "diese 90 Tage Blödsinn" sein sollen.

ich kann solche Fragen nicht mehr lesen, dies ist nicht gegen Sie persönlich gerichtet. Ich nenne Ihnen mal ein Gegenbeispiel:

Sie behaupten Mord ist strafbar. Dann frage ich Sie "wo steht das?"  Sie antworten § 211 StGB und ich bin zufrieden.
Nun behaupten einer 90 Tage wird dies und das zurückverfolgt, ich sage das ist Blödsinn, ich hätte auch fragen können "wo steht das?".
Verstehen Sie worauf ich hinaus will ? Nicht ich "muss" Ihnen nachweisen wo etwas nicht steht, sondern der Gegenpart muss aufzeigen, wie er zu dieser Meinung kommt.

Wenn ich Ihnen jetzt sage, dass es Anfechtungsmöglichkeiten bis zu 10 Jahren gibt und Sie dieses auch gerne im § 133 insO nachlesen können, dann ist es eine konkrete Aussage.

Weiterhin kann ich Ihnen berichtet, dass in der Regel die Konotauszüge der letzten sechs Monate geprüft werden, teilweise auch länger zurück. Ich kann Ihnen dieses nicht mit Gesetztestexten belegen, weil es dafür keine Norm gibt. Dies ist ein Erfahrungswert aus dutzenden Beratungen.

Zuletzt dann noch aus der eigenen Beraterpraxis:
Sie würden von mir nie hören, machen Sie das so und so, wenn es sich dabei um den nicht ganz "geraden Weg" geht. Ein (aus meiner Sicht) guter Berater zeigt einem die Wege auf, die es gibt, erklärt einem die Risiken dabei und lässt dann den Kunden alleine entscheiden.

MfG

ThoFa

P.S.: Ich habe noch keinen Berater in den Medien gesehen, dem ich nicht in jeder ausgestrahlten Sendung ein Beratungs- und/oder Informationsfehler nachweisen konnte. Aber vielleicht haben Sie ja die Ausnahme gefunden.  :wink:

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Orbison

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Re: Was und wie weit zurück kontrolliert der Inso-Verwalter ?
« Antwort #6 am: 07. August 2008, 12:28:15 »

Hallo ThoFa;

 :biggrin:
wie einige male erwähnt, will ich um Gottes willen nicht falsch verstanden werden. Hoffe, daß auch Sie mich nicht falsch einschätzen.
Ihr letzter thread hat schon einiges an Wertschöpfung für mich...

Sicherlich kann man dieses Thema nicht nach einem gewissen Schema mit strickten Linien abarbeiten. Das verstehe ich aus Ihrer Ausführung deutlich und das ist mir schon irgendwo klar.

Mir fehlte z.B. aber auch die Information, das der Verwalter die Kontoauszüge kontrolliert. Ist doch eine wertvolle Information finde ich. Wie gesagt, woher soll ich das als Laie wissen....

Was den Berater angeht:
Ich habe erst ein Beratungsgespräch gehabt, und kann als Laie hier natürlich auch sehr schwer einschätzen, ob dieser nun hochkompetent ist oder nicht.
Daher kann ich natürlich nicht bewerten, ob ich hier die Ausnahme gefunden habe. :dntknw:

Deswegen bin ich ja hier....und werde mir weitere Meinungen einholen.

....und mir geht es ja eben um die Risiken.
Wenn ich weiß, daß das ummelden des PKW und Auflösung des Sparbuches nachweisbar sind, dann lasse ich das lieber frei nach dem Motto "Auto und Bares weg, aber dafür in 6 Jahren Schuldenfrei.

Ich danke Ihnen jedenfalls sehr für Ihre Beiträge.
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MissTraut

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Re: Was und wie weit zurück kontrolliert der Inso-Verwalter ?
« Antwort #7 am: 07. August 2008, 20:33:58 »

Hallo,

ich will hier mal nur anmerken, dass ich bei meinem Gespräch mit IV (September/Oktober 2007) die vollständigen Kontoauszüge ab Februar 2007 vorlegen "durfte".

LG
MissTraut
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(Konfuzius)
 

Orbison

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Re: Was und wie weit zurück kontrolliert der Inso-Verwalter ?
« Antwort #8 am: 08. August 2008, 10:48:12 »

Hallo MissTraut;

ja, im Grunde genommen kann ich die Aussage meines Beraters auch nicht so ganz nachvollziehen, wie er auf ~90 Tage kommt. Ich denke, daß entscheidet jeder IV individuell. Grundsätzlich würde ich selbst immer von 1/2 - 1 Jahr ausgehen....

Heute werde ich mir jedenfalls eine weitere Meinung eines ortsansässigen Fachanwaltes einholen, und gff. vielleicht sogar dann wechseln. Ich weiß es noch nicht.  :gruebel:

Klar, der jetzige Berater mag irgendwo seine Erfahrungen haben... wie könnte er dann eine solche Aussage treffen ? Aber wie soll ich das beurteilen. Bei der Auswahl des Beraters geht man doch erstmal nach Präsenz und ersten Eindruck. Beides war hervorragend. Was mir halt etwas sorgen macht, ist daß er recht locker (zu locker) und  optimistisch an den Fall rangeht. Nix gegen offenheit und optimismus, aber vermisse wirklich auch die Aufklärung zu eventuellen Risiken....

Naja, mal sehen was ich noch so in Erfahrung bringen kann.

Many THX
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Orbison

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Re: Was und wie weit zurück kontrolliert der Inso-Verwalter ?
« Antwort #9 am: 12. August 2008, 09:22:18 »

Moin Ihr Lieben;

so, habe mich an einen RA mit entsprechendem Fachgebiet gewandt, und werde auch zu diesem als Berater wechseln. Nicht daß ich dem vorherigen die Kompetenz absprechen möchte, aber der RA sitzt im Ort und ist für alle Dinge schnell erreichbar.

Der RA klärte mich über einige Fragen auf.

Ist es richtig, daß bei mir kein Insolvenzverwalter sondern ein Treuhänder eingesetzt würde ?

Stimmt es, daß dieser aus den Pfändungen 40% Provision erhält ?

Zumindest habe ich das so verstanden.
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lucca_m

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Re: Was und wie weit zurück kontrolliert der Inso-Verwalter ?
« Antwort #10 am: 12. August 2008, 10:40:35 »

DAs finde ich manchmal doch recht amüsant aber auch verwunderlich: DA werden Berater und Rechtsanwälte beauftragt und die letzte Instanz, wo nach der Korrektheit der Vergehensweise gefragt wird ist dann diese Forum hier.

Das spricht für die Kompetenz der Moderatoren!

Im Umkehrschluss stellt sich mir dann die Frage, wieso wird nicht gleich das Forum, und damit seine Moderatoren beauftragt?

Ob ein Insolvenzverwalter (Regelinsolvenz) oder ein Treuhänder (Verbraucherinsolvenz) ein Verfahren begleiten, ist für eine Entscheidungsfindung des kompetenten Berater irrelevant. Beide haben annähernd die gleichen Funktionen nur eben unterschiedliche Bezeichungen.

Ebenso wenig qualifizierend ist die "40% Provision"-Aussage. Welche Auswirkungen hat es direkt auf Sie, wenn 20%, 40% oder 80% als Provision gezahlt werden? Keine! Die Dauer des Verfahrens ist in der Insolvenzordung festgelegt, völlig unabhängig von der eingezahlten Summe.

Sollte tatsächlich jemand iim Laufe des Verfahrens, mehr eingezahlt haben als angemeldete Insolvenzforderungen bestehen, so kann er sich dann an den beauftragten RA oder Berater wenden. Und da wird man dann erkennen, ob eine Kompetenz dahinter steckt oder nicht.

viel Erfolg.
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ThoFa

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Re: Was und wie weit zurück kontrolliert der Inso-Verwalter ?
« Antwort #11 am: 12. August 2008, 11:00:24 »

Hallo,

nunja für den Berater ist es schon wichtig zu wissen, ob ein Treuhänder oder ein Insolvenzverwalter tätig sein wird. Hier geht es dann hauptsächlich um Anfechtungsmöglichkeiten. Es ist aber richtig, für den Schuldner macht es i.d.R. kaum einen Unterschied.

Und die 40 % sind natürlich pauschal auch so nicht richtig, da hilft zuweilen ein Blick in die InsVV.  Die 40 % sind nämlich für Insolvenzverwalter und nicht für Treuhänder.
Treuhänder erhalten i.d.R. 15 % der Insolvenzmasse.

MfG

ThoFa
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Feuerwald

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Re: Was und wie weit zurück kontrolliert der Inso-Verwalter ?
« Antwort #12 am: 12. August 2008, 12:26:36 »

" Schrottimmobilie "

was passiert mit der Schrottimmobilie nach Eröffnung des Insolvenzverfahrnes ?


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- <a href="https://www.sido.org">Schuldnerberatung für Selbständige - Bundesverband Selbständige – sido! e.V.</a>

- <a href="https://www.sido.org/informationen/insolvenz.pdf">Ratgeber Insolvenz für Selbständige – Regelinsolvenz- Unternehmensinsolvenz</a><br>
 

Orbison

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Re: Was und wie weit zurück kontrolliert der Inso-Verwalter ?
« Antwort #13 am: 12. August 2008, 13:34:44 »

Hi;

danke für die zahlreichen Meinungen  :wow:

Also, ob in meinem Fall nun der Verwalter oder Treuhänder kommt, ist wohl wirklich "Latte"...
Ich habe allerdings verstanden, daß der Treuhänder etwas eingeschränktere Möglichkeiten als der Verwalter hat. Es ging u.a. tatsächlich auch um die Anfechtbarkeit. Wenn ich es richtig verstanden habe, kann der Inso-Verwalter selbst anfechten, während das der Treuhänder i.d.R. nicht tut oder kann. Anfechten können hier wohl "nur" die Gläubiger (eventuell auf anraten des Treuhänders). Aber all das ist eigentlich schnurzpiepegal....

Ich habe mich nur darüber gewundert, dass der Verwalter / Treuhänder überhaupt etwas bekommt. Das wusste ich nicht, aber die Jungs müssen ja auch bezahlt werden  :biggrin:

ZU:
Ebenso wenig qualifizierend ist die "40% Provision"-Aussage. Welche Auswirkungen hat es direkt auf Sie, wenn 20%, 40% oder 80% als Provision gezahlt werden? Keine! Die Dauer des Verfahrens ist in der Insolvenzordung festgelegt, völlig unabhängig von der eingezahlten Summe.
Wir haben nur etwas "geflaxt" von wegen aufgrund meiner Pfändungssumme wird der Treuhänder wohl mein bester Freund (ausgegangen von 40%).... :biggrin:

Obwohl ich nun ja schon mit 2 Beratern gesprochen habe, nutze ich dieses Forum aus 2erlei Hinsicht gerne....

1. Rückversicherung ob ICH auch immer alles richtig verstehe
2. Jede weitere Meinung ist mir wichtig

So, dann noch zur Schrottimmo:
Die konnte ich "glücklich" Ende 2006 für sage und schreibe 10.000 Euro "verkaufen". Die existiert also nicht mehr  :juchu:

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