"

Schulden und Insolvenz Hilfe Forum

Bitte logg dich ein oder registriere dich.

Einloggen mit Benutzername, Passwort und Sitzungslänge
Erweiterte Suche  

Neuigkeiten:

Hinweis zur Suchfunktion:
Unser Forum bildet mit der Vielzahl der Beiträge seiner Teilnehmer eine umfangreiche Wissensdatenbank zum Thema "Schulden & Co.". Nutzen Sie daher die Suchfunktion (nur für registrierte Mitglieder), um festzustellen, ob Ihr Problem schon mal besprochen und gelöst wurde. Das ist oftmals der schnellste und effektivste Ansatz, um zu einer Lösung zu gelangen. Die erweiterten Suchoptionen bieten die Möglichkeit, Suchbegriffe zu verknüpfen oder gezielt nur bestimmte Bereiche zu durchsuchen.

Autor Thema: Wen MUSS ich alles als GL angeben?  (Gelesen 1721 mal)

DarkAngel35

  • öfter hier
  • ****
  • Karma: 0
  • Offline Offline
  • Beiträge: 103
Wen MUSS ich alles als GL angeben?
« am: 07. Juni 2010, 22:10:12 »

Guten Abend... :hi:

ich mal wieder.... :whistle:

habe mal ne kurze Frage.Wen muss ich eigentlich alles bei ner Inso mit angeben?Habe z.b. bei Otto ne Waschmaschine per Ratenzahlung gekauft und würde diese auch gerne noch zu Ende bezahlen.Geht das oder muss ich auch diesen Kauf mit in die Inso nehmen.Ausserdem liegen hier noch so 2 - 3 Rechnungen rum die sich so im einzelnen um die ca. 30 - 40 Euro belaufen.Muss ich die angeben oder könnte ich die auch noch so bezahlen bzw. kann ich generell solche Sachen noch vor Antragsstellung bzw. Verfahrenseröffnung bezahlen ohne mich irgendwie "schuldig" zu machen?Für Antworten wäre ich euch sehr dankbar...

Schönen Abend noch... :hi:

P.s. sorry wenn ich soviel neue Themen eröffne...möchte halt nix falsch machen...
Gespeichert
Endlich schuldenfrei...
 

paps

  • weiß was
  • *****
  • Karma: 14
  • Offline Offline
  • Beiträge: 6471
Re: Wen MUSS ich alles als GL angeben?
« Antwort #1 am: 07. Juni 2010, 23:31:38 »

Sie wollten doch nicht in die Inso?

Selbstverständlich können Sie laufende Rechnungen zahlen.
Sie können auch die Waschmaschine noch abbezahlen, wenn bis dahin kein Antrag gestellt wurde.

Sie sollten nicht mehr zahlen wenn Sie den Antrag auf Eröffnung abgegeben haben.

Grundsätzlich sind nur die Insolvenzgläubiger, die zum Zeitpunkt der Eröffnung auch eine Forderung gegen den Schuldner haben.
Allerdings sollte zwischen außergerichtlichem Einigungsversuch und Gläubigerauftsellung im Eröffnungsantrag keine all zu große Differenz sein.
Gespeichert
MfG Paps (der jetzt in BW lebt)

Paps arbeitet hauptberuflich für die Debeka-Versicherungen Bausparkasse
 (http://www.cosgan.de/images/more/schilder/041.gif)
 
 

Privatinsolvenz - Insolvenz - Schulden - Webseitenschutz