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Autor Thema: Wohlverhaltensperiode  (Gelesen 1365 mal)

wackeldackel

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Wohlverhaltensperiode
« am: 21. November 2012, 10:23:44 »

Hallo Leute,

meine Inso läuft seit 11/2010. Ich möchte jetzt beim Gericht anfragen, wann ich in die WVP eintreten kann. Geht das so einfach? Kann man da so einfach anfragen? Und wenn, wie schreibt man das genau?

Vielen Dank

Mark
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tomwr

Re: Wohlverhaltensperiode
« Antwort #1 am: 21. November 2012, 12:06:26 »

Kann man einfach formlos schreiben. Das Gericht wird vermutlich auch formlos antworten. Verfahren dauert noch. Aha. Dann ist ja alles klar.  :whistle:

Wenn man's genauer wissen möchte, nimmt man einfach selbst Akteneinsicht beim Insolvenzgericht, das ist für den Schuldner kostenlos. Das ist sowieso in regelmäßigen Abständen (so einmal im Jahr) zu empfehlen. Die Berichte vom TH geben Auskunft über seine Aktivitäten und Prognosen (auch über die weitere Dauer seiner Tätigkeit).
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wackeldackel

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Re: Wohlverhaltensperiode
« Antwort #2 am: 21. November 2012, 14:52:04 »

Wieso AHA, dann ist ja alles klar?

Was ist denn dann klar? Ich verstehe das nicht.
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tomwr

Re: Wohlverhaltensperiode
« Antwort #3 am: 21. November 2012, 15:17:51 »

Ich wollte damit zum Ausdruck bringen, dass die Antwort des Insolvenzgerichts nicht unbedingt hilfreich sein wird. War ein bischen ironisch gemeint.  :wink:
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