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Autor Thema: Eintrag in den Insolvenzbekanntmachungen des Amtsgerichts  (Gelesen 2522 mal)

wackeldackel

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Hallo liebe Gemeinde,

meine RSB erfolgte im Oktober 2016. Ich würde gerne die Einträge in den Inolvenzbekanntmachungen des Amtsgerichtes löschen lassen. Denke mal, dass die ziemlich lange drin bleiben werden.

Kann ich das so einach beantragen bzw. fordern? Mir ist es unangenehm, wenn jeder die Möglickeit hat, mir hinterher zu schnüffeln.

Vielen Dank!
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waldi

Antw:Eintrag in den Insolvenzbekanntmachungen des Amtsgerichts
« Antwort #1 am: 23. April 2017, 09:22:46 »

Auch wenn's schwerfällt, hilft es vielleicht, die Meldung bezüglich erfolgreich abgeschlossener Insolvenz als eine Art Erfolgsmeldung zu betrachten.

Jeder, der aus welchen Gründen auch immer den Weg der Insolvenz geht, hat sich in der Regel vorher ausgiebig mit der Kehrseite dieser Medaiile beschäftigt. Dazu gehört dann beispielsweise auch der jahrelange Eintrag in der Schufa sowie die Veröffentlichungen seitens des Insolvenzgerichtes.

Auf der Plusseite der Medaille steht die (meist) einmalige Chance, seinem Leben in finanzieller Hinsicht eine neue Chance zu geben.
Sich hierauf zu konzentrieren ist auf jeden Fall erfolgsgekrönter als jegliche Gedanken, die Kehrseite der Medaille auslöschen zu wollen.

Eine erfolgreiche Bescheidung eines Antrages bezüglich Löschung der Einträge sieht die Insolvenzordnung nicht vor.

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wackeldackel

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Antw:Eintrag in den Insolvenzbekanntmachungen des Amtsgerichts
« Antwort #2 am: 23. April 2017, 14:43:28 »

Wie lange bleibt denn ein Eintrag in der Schufa bestehen? Dachte immer, dass man nach einem Jahr clean ist nach der RSB.
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wackeldackel

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Antw:Eintrag in den Insolvenzbekanntmachungen des Amtsgerichts
« Antwort #3 am: 23. April 2017, 14:52:49 »

Jetzt habe ich doch eine Antwort gefunden.

https://www.insolvenzbekanntmachungen.de/fragen.html

Demnach müsste ja nach 6 Monaten der Eintrag gelöscht sein?
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Ehefrau

Antw:Eintrag in den Insolvenzbekanntmachungen des Amtsgerichts
« Antwort #4 am: 23. April 2017, 18:18:26 »

In den Insolvenzbekannmachungen dürfte dich heute schon keiner mehr finden. In der Schufa dagegen wird der Eintrag erst zum 31.12.2019 gelöscht.
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