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Autor Thema: Ende WVP- einige Fragen  (Gelesen 4525 mal)

Ellen

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Ende WVP- einige Fragen
« am: 31. August 2013, 19:07:08 »

Hallo zusammen,

als absoluter Laie habe ich einige Verständisfragen.  :rougi:
Mein Partner ist in Privatinsolvenz, welche jetzt wohl vorbei ist.  :dntknw:

Die letzten 3 Jahre verliefen sehr ruhig. Mein Partner ist ein Durchschnittsverdiener, hat seine Lohnbescheinigungen fleißig in Kopie jeden Monat an seinen Treuhänder übersandt, worauf hin selten mal ein kleiner Betrag gefordert worden ist, Höchstbetrag war einmal über 100€, sonst darunter.
Beim vorigen Verdienst von nicht mal 7 Euro/Std war natürlich gar nichts von ihm "zu holen".

Was - vorallem auch mir- nicht klar war, dass jetzt doch noch ein großer Hammer folgt: 1457,36€ sind zuzahlen. Vorwiegend handelt es sich um die Vergütung des Treuhänders. Die Rechnung sieht wie folgt aus(Auszug Schreiben vom Amtsgericht):

8 - Vergütung des Insolvenzverwalters/Treuhänders "Bl.d.A.": 78, Betrag: 849,66€
    (Nr. 9018 KostVerzGKG) , "Bl.d.A.": 1-6 TJ, Betrag: 562,82€

Dazu meine 1. Frage: Was bedeutet das unter Treuhänder mit "KostVerzGKG"?

Im 2. Schreiben steht dann folgendes " anliegend Abschrift des Beschlusses über die Festsetzung der Vergütung des Treuhänders...". In dieser Rechnung steht dann folgendes:
" 600,00 € Nettovergütung... 114,00€ Umsatzsteuer..."

Dazu meine 2. Frage: Wie werden aus 714€ in der Rechnung an meinen Partner plötzlich 849,66€? Bzw. sogar ganze 1412,81€???  :dntknw:

Mein Partner ist sich nach der langen Zeit nicht mehr sicher, ob damals erwähnt wurde, dass nach der Wohlverhaltensperiode noch die Treuhänderkosten zu zahlen sind. Ich bin natürlich total geschockt und habe riesen Existenzängste. Wie sollen wir das zahlen? Ich verdiene kein Geld und ab Februar 2014 wird der Gürtel noch enger, da sein Lohn bei ALG II ja mit abgerechnet wird...

Mein Partner möchte mit dem Amtsgericht jetzt eine Ratenzahlung von 20€ vereinbaren. Allerdings glaube ich nicht, dass diese sich auf solch eine niedrige Rate einlassen werden. Denn ich vermute, dass wir bei dem Ratenzahlungs-Vorschlag eine Verdienstauskunft angeben müssen... Oder wie läuft sowas ab?

Ich bin echt frustriert, nochmal 4-6 Jahre was abzahlen... Ich war so froh, dass wir das endlich hinter uns haben...

Zum Hauptschreiben:
"...in o.g. Angelegenheit (Restschuldbefreiungsverfahren) endete die Laufzeit der Wohlverhaltensphase mit Ablauf des 28.08.2013. "

Was genau heißt das?
Zeitgleich hat er am 28.8. seinen Lohnzettel beim Treuhänder in Kopie eingereicht. Der Lohnzettel wurde für August ausgestellt ( er bekommt rückwirkend seinen Lohn). Muss er dann jetzt nochmal was zahlen?

Weiter zum Schreiben:
"Anträge auf Versagung des Restschuldbefreiung liegen bisher nicht vor. Die Anhörung aller Gläubiger zur beabsichtigten Erteilung der Restschuldbefreiung wurde bereits veranlasst."

Was heißt das auf deutsch? Was kommt da jetzt ggf. noch auf uns zu?

Danke fürs lesen und ggf. für Hilfestellungen. "Leider" hab ich von diesen Dingen keine Ahnung und selbst wenn ich die Schreiben 10 Mal lese, verstehe ich fast nur Bahnhof, da mir das Hintergrundwissen fehlt.


Liebe Grüße
Ellen
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bullirider

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Re: Ende WVP- einige Fragen
« Antwort #1 am: 31. August 2013, 21:57:50 »

Hallo,
Stundungsantrag nach RSB in Suchfunktion eingeben und informieren. :gruebel:
Gruß Garry 
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Der_Alte

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Re: Ende WVP- einige Fragen
« Antwort #2 am: 01. September 2013, 12:26:11 »

weitereStundung der Verfahrenskosten beantragen. Das Gericht prüft dann, ob und in welche Höhe Raten zu zahlen sind.
Wenn bislang nichts gepfändet werden konnte ist die Chance einer weiteren Verfahrenskostenstundung recht hoch.
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Ellen

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Re: Ende WVP- einige Fragen
« Antwort #3 am: 03. September 2013, 22:35:50 »

Hallo,

vielen lieben Dank für die Antworten.
Die Suchfunktion nutzte ich bereits. Allerdings gab mir dies (vermutlich weil ich Laie bin) keine konkrete Antwort auf meine Fragen. Vorallem die Zusammenstellung der Kosten ist natürlich ein Rätsel, welches individuell zu sein scheint, demnach werde ich da wohl leider keine Antwort drauf finden.

Mlg Ellen
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paps

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Re: Ende WVP- einige Fragen
« Antwort #4 am: 04. September 2013, 10:31:55 »

Es scheint sich ja um die Schlusskosten zu handeln.
Diese setzen sich zusammen aus den Kosten des TH und den Gerichtskosten (KostVerzGKG= Kostenverzeichnis Gerichtskostengesetz)
Die Grundvergütung des TH beträgt pro Jahr 100,-+ MWSt = 119,-
Dazu kommen ev. weitere Kosten. So dass durchaus 849,- Euro zusammen kommen könnten.

Nach dem 28.08. ist keine Zahlung an den Th mehr erforderlich, da die Abtretung des Lohnes hier endet.

M.E. ist dieses Schreiben aber nur zur Kenntnis. Die Kosten werden bei bestehender Stundung durch die Gerichtskasse gezahlt. Von dieser erhalten Sie nach dem Verfahren dann eine separate Zahlungsaufforderung. Hierauf können Sie analog der Prozesskostenhilfe reagieren und diese innerhalb von 14 Tagen beantragen.
Wird weitere Stundung oder Ratenzahlung gewährt, erfolgt nach 3 Jahren eine abschließende Prüfung.



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MfG Paps (der jetzt in BW lebt)

Paps arbeitet hauptberuflich für die Debeka-Versicherungen Bausparkasse
 (http://www.cosgan.de/images/more/schilder/041.gif)
 

Insokalle

Re: Ende WVP- einige Fragen
« Antwort #5 am: 04. September 2013, 11:10:35 »

Wegen des unvollständigen und ungenauen Beitrages sind nur Vermutungen möglich. Ist denn jetzt die RSB erteilt oder wie ist der Stand des Verfahrens?
Falls ja, dann vermute ich auch, dass es die abschließende Abrechnung des Gerichts ist. Die 849 € könnten die Rechnung des IV/TH für das lfd. Verfahren zu sein oder evtl. Gutachterkosten, man weiß es ja nicht genau. Diese Kosten scheinen an den IV bereits bezahlt worden zu sein. Das dürfte der Grund sein, dass sie als Auslagen auf der Gerichtskostenrechnung stehen. KV Nr. 9018 dürfte falsch sein, es müsste wenn überhaupt dann Nr. 9017 sein.
Dazu kommen die jährlichen Kosten des TH aus der WVP und die Gerichtskosten.

Wenn es eine Rechnung des Gerichts ist, dann ist es kein Schreiben zu Kenntnisnahme.
Die Rechnung wäre zu zahlen, weil die Stundung der Verfahrenskosten mit Erteilung der RSB endet. Wenn er nicht zahlen kann, muss er wie vom Alten beschreiben einen Antrag auf Verlängerung der Stundung stellen.
http://www.pleite-was-nun.info/Forum-top-Treuhaenderkosten-koennen-nicht-bezahlt-werden-Versagensgrund-WVP-abgeschlossen-11108.html#msg532602

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Ellen

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Re: Ende WVP- einige Fragen
« Antwort #6 am: 05. September 2013, 13:16:39 »

Hallo,

vielen Dank für die Antworten und sorry, falls ich mich seltsam ausgedrückt haben sollte.  :rougi:

Also Post vom Amtsgericht, 2 Schreiben.
1. Schreiben:
"Sehr geehrter Herr...,
in o.a. Angelegenheit (RSB) endete die Laufzeit der Wohlverhaltensperiode mit Ablauf es 28.08.2013.
Die Gerichtskosten wurden Ihnen bis zur Erteilung der Restschuldbefreiung gestundet. Sie werden daher gebeten, die Gerichtskosten gemäß der anliegenden Kostenrechnung umgehend zu begleichen.
Anträge auf Versagung der Restschuldbefreiung liegen bisher nicht vor. Die Anhörung aller Gläubiger zur beabsichtigen Erteilung der RSB wurde bereits veranlasst."


Das habe ich soweit verstanden, außer was da jetzt noch mit den Gläubigern ist.
Anbei befindet sich dann ein Beschluss:
"In dem Restschuldverfahren (Name etc.) endet die Laufzeit der Wohlverhaltensperiode mit Ablauf des 28.08.2013.
das schriftliche Verfahren wirdn angeordnet. Termin zur Anhörung alles Gläubiger zur beabsichtigten Erteilung der Restschuldbefreiung ( § 300 Abs. 1 InsO) wird im schriftlichen Verfahren durchgeführt. Die Beteiligten erhalten Gelegenheit, bis zum 17.09.2013 schriftlich Stellung zu nehmen. Falls die Versagung der RSB beantragt wird, sind innerhalt der Frist die Versagungsgründe glaubhaft zu machen (§ 296 Abs. 1 InsO)."


Habe ich so verstanden: Gläubiger haben Zeit zu sagen "nööö der hats nicht verdient schuldenfrei zu sein, weil... ".
Richtig verstanden?

Anbei eine Rechnung (angekreut "vorl.Schlusskostenrechnung"), wie oben schon geschrieben.

Danke paps für die Erklärung mit dem "KostVerzGKG"! Ich komme gleich nochmal dazu.

2. Schreiben:
"Sehr geehrter Herr..,
anliegend wird eine Abschrift des Beschlusses über die Festsetzung der Vergütung des Treuhänders übersandt."

Anbei dann ein Beschluss:
"In dem Restschuldbefreiungsverfahren über das Vermögen des (Name etc.)
wird die Vergütung des Treuhänders während der gesamten Restschuldbefreiungsphase wie folgt festgesetzt:
600,00 € Nettovergütung nach Insolvenzrechtliche Vergütungsordnung (InsVV)
114,00 € Umsatzsteuer (...)
Insgesamt hat der Treuehänder bisher 595,00 € als Vorschuss aus der Staatskasse erhalten bzw. dem Treuhandkonto entnommen. Dem Treuhänder steht daher noch ein Betrag in Höhe von 119,00€ zu (...) "


Und jetzt nochmal meine Frage vom Eingangspost:
Im ersten Schreiben stehen 849,66€ unter "Vergütung des Treuhänders. Im 2. Schreiben ist aber die Rede von 600,00€ + mwst. Wie kann das sein?

Und bei "KostVerzGKG" steht Nr. 9018, 1-6TJ = 562,82€ @ Insokalle

Der Treuhänder hat sich inzwischen gemeldet und uns auch mitgeteilt, dass nichts mehr laut Pfändungstabelle zu zahlen ist. Wir haben jetzt formlos dem Gericht geschrieben, dass wir eine Stundung der Kosten möchten, mehr erstmal nicht.

Was wird jetzt noch (außer den Kosten) auf uns bzw. meinen Partner zu kommen?

Vielen lieben Dank nochmal & eine schöne Restwoche,

mlg Ellen
« Letzte Änderung: 07. September 2013, 00:27:28 von Ellen »
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Insokalle

Re: Ende WVP- einige Fragen
« Antwort #7 am: 06. September 2013, 11:30:43 »

Zum ersten Schreiben:

Zitat
Richtig verstanden?
Ja
Selbst wenn die Frist abgelaufen ist und sich niemand gemeldet hat, kann es noch einige Wochen dauern bis zur Erteilung der RSB.



Zum zweiten Schreiben:

Der Nebel lichtet sich allmählich. Aber im Grunde ist die Frage oben schon beantwortet. Noch einmal wiederholt: 849,66 € scheint die Vergütung des TH aus dem Insolvenzverfahren zu sein. Dazu müsste er eigentlich Unterlagen haben, denn auch die Vergütung wurde vor Jahren festgesetzt.
Während die 600 € wohl die Vergütung für den anschließenden Zeitraum der WVP sein sollen. Davon abgezogen sind die in der Zeit eingenommenen pfändbaren Beträge.

Ich gehe davon aus, dass er für die Verlängerung der Stundung noch einige Vordrucke oder Formulare ausfüllen muss.


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Ellen

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Re: Ende WVP- einige Fragen
« Antwort #8 am: 06. September 2013, 16:45:22 »

Hallo Insokalle,

danke für Deine Antwort. Gut, jetzt hab ich alles verstanden.  :thumbup:

Das mit den ausfüllen wegen der Stundung dachte ich mir bereits, als ich hier im Forum las, deshalb haben wir in dem Schreiben auch nichts weiter dazu geschrieben.

Das mit den Treuhänder-Kosten habe ich jetzt auch verstanden, werden wir in seinen Unterlagen nochmal nachschauen.
Aber äußerst interessant finde ich, dass die gepfändeten Beiträge beim Treuhänder bleiben. Ich war immer der Annahme, dass die Gläubiger das Geld bekommen... Wieder was dazu gelernt. Hoffen wir nur, dass ich das Wissen nur nie wieder nutzen muss.

Ich wünsch ein schönes Wochenende!  :cheesy:


Liebe Grüße Ellen
« Letzte Änderung: 07. September 2013, 00:27:04 von Ellen »
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