Schulden > Die Restschuldbefreiung

Finanzamt Aufrechnung

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Chris:
Hallo miteinander,

ich habe folgendes Problem:

Insoeröffnung 04/2011, Restschuldbefreiung 04/2017, Insoverfahren läuft noch weil Insoverwalter den Schlussbericht noch nicht eingereicht hat. Steuerschulden vor Insoeröffnung (keine Straftat)

Nun habe ich meinem Bruder die Einkommensteuererklärung für 2018 gemacht und ihm den zu erwartenden Erstattungsbetrag vorgelegt weil er grad ein bisschen knapp war. Dafür hat er mir eine Abtretungserklärung unterschrieben.

Die Finanzkasse hat nun den Erstattungsbetrag mit meinen Steuerschulden aufgerechnet.
Ist das gerechtfertigt? Wäre schön, wenn mich jemand aufklären könnte.

LG Chris

HausH:
moin,

ich halte es für nicht gerechtfertigt, was das FA da gemacht hat. In deinem Eröffnungsbeschluss steht doch die Abtretungszeit drin, so ist bis zum Tag x in 4/2017 von deinem pfändbaren Einkommen abzutreten, nicht mehr und nicht weniger...alles danach wäre es nicht mehr gerechtfertigt.


Lege erst mal einen Widerspruch dagegen ein und begründe das so, dann würde ich dem Treuhänder mal auf die Füsse treten damit das endlich mal ein Ende hat.

Ist aber alles nur meine Meinung als mit betroffener :) Meine FA Schulden sind damals in der Wophlverhaltensphase komplett getilgt worden, wurden auch immer schön "umgebucht".

gruß HausH

Chris:
Vielen Dank für Deine Antwort.
Ich arbeite beim Steuerberater und habe heute einen Abrechnungsbescheid angefordert, damit ich dagegen Einspruch einlegen kann.

Hat sonst niemand, der sich auskennt, eine Einschätzung der Sachlage? Mein Bundesland ist übrigens RLP   :rolleyes:

LG Chris

KarlPaul:
 "Dafür hat er mir eine Abtretungserklärung unterschrieben."

Hättest Du sonst das Geld von Deinem Bruder nicht bekommen? Wäre es sonst ihm weggepfändet worden?

Ansonsten warte auf den Bescheid und die Begründung warum das Amt mit Deinen Steuerschulden verrechnet hatte. 

Ehefrau:
Ich glaube, dass es rechtens sein KANN.
Zum Einen ist das Finanzamt teilweise privilegiert und zum Anderen wird die Restschuldbefreiung nicht für jede Art von Steuerschuld erteilt.
Es kommt ganz sicher darauf an, was du da an Steuerschulden hast, und ja diese Art von Umbuchung ist grundsätzlich rechtens.

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