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Autor Thema: Insolvenz und das liebe Finanzamt  (Gelesen 3091 mal)

gewuerzgurke

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Insolvenz und das liebe Finanzamt
« am: 19. Februar 2017, 08:43:42 »

Hallo liebe Gemeinde,

Habe jetzt den Beschluss zur Restschuldbefreiung erhalten. Vor meiner Inso, hatte eine Firma, war ich grosser Einzahler beim Finanzamt. In den letzten Zügen vor der Inso blieb bestimmt noch eine Steuerschuld offen, da keine Erklärungen mehr abgegeben wurden. Während der Inso beendete ich meine Selbstständigkeit und war wieder ganz normal angestellt. Ich wurde vom IV aufgefordert, eine Steuerklärung bzw. Jahresabschluss zu machen. Ich schrieb ihm daraufhin, dass dies seine Aufgabe sei(er kassierte schliesslich 30.000!)und ich ihm gerne die nötigen Unterlagen zur Verfügung stellen würde. Darauf hörte ich nie wieder etwas in dieser Sache von ihm und es wurden über die gesamte Laufzeit kein Jahresabschluss an das Finanzamt übermittelt.

Nun meine Frage: Kann ich den Abschluss für 2015 und 2016 jetzt einreichen? Es würde mit Sicherheit eine grössere Rückerstattung erfolgen. Oder würde ich da "schlafende Hunde wecken"? Sind denn Steuerschulden nach der Inso eigentlich auch erledigt? Glaube nicht, dass der IV etwaige beim Finanzamt angemeldet hatte. Oder soll ich warten, bis nach 10 Jahren der Steuerfrieden eingetreten ist?

Vielen Dank

Mark
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KarlPaul

Antw:Insolvenz und das liebe Finanzamt
« Antwort #1 am: 19. Februar 2017, 10:08:22 »

Schon ab Deiner Wohlverhaltensperiode (und vorausgesetzt im Aufhebungsbeschluss Deiner Insolvenz hat sich der IV keine weitere Erstattungen gesichert?) kannst Du bereits Deine Steuererklärungen abgeben und eine mögliche Erstattung oder Nachzahlung gehören zu Deiner Kostenstelle.
Es sei denn das Finanzamt kann auch noch alte Steuerschulden aufrechnen. (Das war bei mir so und deshalb hatte ich auf eigene Erklärungen verzichtet.) Ab Ende Insolvenz und Restschuldbefreiung ist dies auch erledigt.
Ich würde es mir aber genau überlegen ob auch wirklich nichts schief gehen kann? Um dies zu beurteilen fehlen mir die Details.
 

 


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gewuerzgurke

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Antw:Insolvenz und das liebe Finanzamt
« Antwort #2 am: 19. Februar 2017, 11:52:57 »

Danke KarlPaul für deine schnelle Antwort!

Steuerschulden habe ich nicht aus der Firma heraus. Anfang 2009 bin ich sehr schwer krank geworden und habe meine Firma 2010 pleite gehen lassen müssen. Bekam 3 Jahre EU-Rente. Hierzu hatte ich keine Einkommens-Steuererklärung abgegeben. Da ich nicht glaubte, dass ich es schaffen würde. Der IV hielt, wie erwähnt, auch nicht für notwendig eine Erklärung.

Im Beschluss über die Restschuldbefreiung steht zwar, dass alle angemeldeten und nicht angemeldeten Forderungen nun befreit sind, traue dem Frieden jedoch nicht. Wobei ich glaube, dass der IV nicht ganz unschuldig wäre, sollte ich belangt werden sollen. Zumal dann die Masse auch völlig falsch aufgeteilt wäre, sollte das Finanzamt nun noch Forderungen erheben.

Gruss

Mark
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KarlPaul

Antw:Insolvenz und das liebe Finanzamt
« Antwort #3 am: 19. Februar 2017, 16:08:46 »

gefühlt würde ich nicht dran rühren
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Der_Alte

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Antw:Insolvenz und das liebe Finanzamt
« Antwort #4 am: 19. Februar 2017, 16:43:32 »

Mit einer EU-Rente möglicherweise keine Steuererklärungspflicht bestanden haben. Das wäre zunächst anhand der seinerzeitigen Einkünfte zu klären. Da das Finanzamt wohl keine Erklärung angefordert hat, spricht einiges dafür, dass keine Erklärungspflicht bestand.

Für eine freiwillige Steuererklärung hat man vier Jahre Zeit, so dass für die Jahre 2013 bis heute noch die Möglichkeit einer Steuererklärung gegeben ist. Ob sich das lohnt kann man selbst einfach prüfen, indem man mit dem Finanzamtsprogamm Elster jeweils eine entsprechende Berechnung macht.

Die Restschuldbefreiung gilt selbstverständlich auch für Forderungen des Finanzamts, die aus den Jahren vor der Insolvenz stammen. Ein Gespräch mit der Finanzkasse dürfte der schnellste Weg sein, dort Klarheit zu schaffen.
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