Schulden und Insolvenz Hilfe Forum

Schulden => Die Restschuldbefreiung => Thema gestartet von: Pippalu am 16. Juni 2017, 14:51:13

Titel: neue §
Beitrag von: Pippalu am 16. Juni 2017, 14:51:13
Hallo ich habe eine Frage, mein Schlusstemin war im Mai 2014 und es gab auch keine Versagungsgründe
und bin dann in de W.Pharse gekommen.
Ab Juli 2014 gab es ja neue § diese gelten doch nur für die neuen Fälle oder?
Z.B. kann ja jetzt bis zum Ende der Gläubiger einen Versagungsantrag nach 290§ stellen.
Also auch in der W-Zeit.
Titel: Antw:neue §
Beitrag von: Der_Alte am 16. Juni 2017, 23:54:33
Für Verfahren, die vor 2014 eröffnet wurden, gilt ausschließlich die InSO in der Fassung vor 2014.
Titel: Antw:neue §
Beitrag von: Pippalu am 19. Juni 2017, 10:26:15
Hallo,
was ich nur komisch fand, als ich mal so bei Insolvenzbekanntmachungen schaute,
da waren auch Verfahren die 2011 gestartet sind und da stand dann zB. übert die Restschuldbefreiung wird jetzt entschieden u.s.w. und der §290 drin. Deswegen habe ich jetzt mal nachgefragt.
Kann es sein, das es für Fälle gilt, wo das eigentliche Insoverfahren noch nicht abgeschlossen ist?