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Autor Thema: Privatinsolvenz/ Restschuldbefreiung/ titulierte Forderung  (Gelesen 4805 mal)

StevenPTY

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Privatinsolvenz/ Restschuldbefreiung/ titulierte Forderung
« am: 11. Dezember 2015, 21:21:29 »

Hi,

ich bin noch neu im Form und in diesen Angelegenheiten, deshalb
entschuldigt schon einmal jetzt meine vielleicht unprofessionelle Frage :)

Wenn bereits vor dem Antrag auf Insolvenz titulierte Forderungen wie Mietrückstände
oder Anwaltskosten aus Mietangelegenheiten bestehen, werden diese titulierten Forderungen
nach Antrag und Wohlverhaltensperiode im Rahmen einer Restschuldbefreiung gelöscht oder
gibt es da Ausnahmen. Diese Forderung gelten ja normalerweise 30 Jahre wenn ich richtig
informiert bin ? Gibt es da einen Unterschied zu "nicht" titulierten ?

Vielen Dank für eine Antwort.

Steven
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waldi

Re: Privatinsolvenz/ Restschuldbefreiung/ titulierte Forderung
« Antwort #1 am: 12. Dezember 2015, 12:02:43 »

Man müsste den Hintergrund dieser Frage kennen, um genauer hierauf eingehen zu können.

Sinn eines Insolvenzverfahrens mit sich anschließender Wohlverhaltensphase ist unter anderem, dass nach sechs Jahren alle vor Antragstellung bestehenden Schulden vom Tisch sind. Wo sie dann sind, sei mal dahingestellt.

Titel & Verjährungsfristen spielen dabei überhaupt keine Rolle.

Anders sieht es aus, wenn es sich um Schulden aus Straftaten o.ä. handelt.

Kleiner Tipp, Steven:
Einfach mal die eigene Situation kurz schildern, und dann die daraus resultierende Frage stellen.
« Letzte Änderung: 12. Dezember 2015, 12:04:49 von waldi »
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StevenPTY

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Re: Privatinsolvenz/ Restschuldbefreiung/ titulierte Forderung
« Antwort #2 am: 12. Dezember 2015, 16:25:41 »

Hi,

erstmal danke für die Antwort. Durch schwere Krankheit meiner Frau, dananch späterer
Pflege und Behinderung meines Sohnes konnte ich in meiner Existenzgründung im letzten Jahr
nur noch sehr limitiert arbeiten und somit unsere voherige Wohnung nicht mehr bezahlen.
Wir wurden hinausgeklagt und entsprechende Mietforderungen 5 Mieten, Kosten Gebühren des
gegnerischen Anwalts wurden über das Amtsgericht tituliert. ca. 14.000 EUR. Ich stehe davor
über den gegnerischen Anwalt einen Vergleich und Stundung abzuschliessen wofür für einen
kleineren Teil der genannten Summe ca. 5.000 nicht tituliert ein verzicht auf Einrede gefordert
wird.

Da die Einkünkte meines Geschäftes sich zwar pos. entwickelt aber immer noch sehr limitiert sind
und durch unverschuldete Arbeitslosigkeit sich noch weitere Schulden existieren, überlege ich die
Involenz zu beantragen, um dann beim Eintritt ins Rentenalter neben den harten fam. Belastungen
durch Krankheit und Behinderung, wenigstens schuldenfrei zu sein.

Sollten diese Schulden, die nicht aus Straftaten resultieren, wieder nach den 6 Jahren eingefordert
werden können, müsste ich die ganze Angelegenheit mit der Insolvenz nochmal überlegen. Es besteht
derzeit sogar noch die Chance einen bedeutenden Teil davon selbst abzubauen. Aber wie gesagt das hängt
von der Geschäftsentwicklung in den nächsten Jahren ab.

Danke Euch im vorraus. Einen schönen 3ten Advend.

Steven






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StevenPTY

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Re: Privatinsolvenz/ Restschuldbefreiung/ titulierte Forderung
« Antwort #3 am: 12. Dezember 2015, 16:27:31 »

...ca. 9 tituliert 5 nicht.
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waldi

Re: Privatinsolvenz/ Restschuldbefreiung/ titulierte Forderung
« Antwort #4 am: 12. Dezember 2015, 20:03:45 »

Zitat
Sollten diese Schulden, die nicht aus Straftaten resultieren, wieder nach den 6 Jahren eingefordert werden können...
Nein, können sie nicht.
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Feuerwald

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Re: Privatinsolvenz/ Restschuldbefreiung/ titulierte Forderung
« Antwort #5 am: 15. Dezember 2015, 11:54:46 »

Noch ergänzend:

Die Restschuldbefreiung kann in Insolvenzverfahren, die nach dem 01.07.2014 beantragt wurden, in aller Regel bereits nach 5 Jahren erteilt werden, wenn die (gestundeten) Verfahrenskosten bereinigt sind. Ein Selbständiger, der  seine Tätigkeit und Existenz im Insolvenzverfahren weiter führen will, sollte sich tunlichst und möglichst frühzeitig vor dem Insolvenzantrag mit den Optionen des Regelinsolvenzverfahrens auseinandersetzen.

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