Schulden und Insolvenz Hilfe Forum
Schulden => Die Restschuldbefreiung => Thema gestartet von: geschieden1907 am 13. Februar 2019, 04:31:12
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Frage. Ich stehe kurz vor der RSB und habe nun ein Schreiben von meinem TH bekommen, dass ich bitte nach Erteilung der RSB die Prozesskosten an das Gericht überweisen soll. Diese wurden damals wohl gestundet, was mir entfallen ist. Jedoch verstehe ich nicht, wieso ich nun noch im Nachgang die Prozesskosten zahlen muss, obwohl ich in den letzten 6 Jahren über 100.000 Euro an den TH überwiesen habe? Nach meinem Wissen werden doch die Prozesskosten zuerst bedient, wenn pfändbares Einkommen besteht, oder? Denn pfändbares Einkommen hat direkt von Anfang an bestanden, in nicht kleiner Summe.
Oder ist das Schreiben des TH ggf. nur ein Versehen?
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Ich hatte so ein ähnliches Schreiben bekommen. Einfach mal beim Gericht anrufen oder vorbei schauen. Die Dame dort teilte mir dann mit, dass sämtliche Verfahrenskosten und Gerichtskosten bereits durch das gepfändete Einkommen gedeckt waren. Desweiteren wurde mir gesagt das diese Schreiben vorsorglich rausgeschickt werden.
LG