"

Schulden und Insolvenz Hilfe Forum

Bitte logg dich ein oder registriere dich.

Einloggen mit Benutzername, Passwort und Sitzungslänge
Erweiterte Suche  

Neuigkeiten:

Hinweis zur Suchfunktion:
Unser Forum bildet mit der Vielzahl der Beiträge seiner Teilnehmer eine umfangreiche Wissensdatenbank zum Thema "Schulden & Co.". Nutzen Sie daher die Suchfunktion (nur für registrierte Mitglieder), um festzustellen, ob Ihr Problem schon mal besprochen und gelöst wurde. Das ist oftmals der schnellste und effektivste Ansatz, um zu einer Lösung zu gelangen. Die erweiterten Suchoptionen bieten die Möglichkeit, Suchbegriffe zu verknüpfen oder gezielt nur bestimmte Bereiche zu durchsuchen.

Autor Thema: Restschuldbefreiung fast geschafft - Frage zu Glaeubigern  (Gelesen 3361 mal)

LoonaBlue

  • Newbie
  • *
  • Karma: 0
  • Offline Offline
  • Beiträge: 2

Hallo ihr Lieben,

ich wuerde sagen, bin kurz vor der Ziellinie (Verfahren eroeffnet 28.04.2011), denn heute stand folgender Eintrag unter insolvenzbekanntmachungen.de :

Beschluss:
1. Nach Beendigung der Laufzeit der Abtretungserklärung ist gem. § 300 Abs. 1 InsO über die Erteilung der Restschuldbefreiung zu entscheiden.
2. Den Insolvenzgläubigern und der Treuhänderin wird hiermit im schriftlichen Verfahren (§ 5 Abs. 2 S. 1 InsO) Gelegenheit gegeben, bis zum 08.06.2017 Anträge auf Versagung der Restschuldbefreiung gem. §§ 296 bis 298 InsO zu stellen.
Innerhalb dieser Frist sind die Tatsachen und Beweismittel vorzutragen bzw. vorzulegen, auf die der Antrag gestützt wird.

Nach Ablauf der gesetzten Frist wird das Gericht - ggf. nach Anhörung der Schuldnerin zu den vorgebrachten Versagungsgründen - über die Erteilung der Restschuldbefreiung entscheiden.


Nun meine Frage :

werden die Gläubiger direkt vom Gericht angeschrieben, um sie über das Ende der Abtretungserklaerung zu informieren und die Möglichkeit Anträge auf Versagung zu stellen? Oder hätten sich diese das sozusagen als Vermerk in ihren eigenen Akten oder im Kalender notieren müssen?


Vielen Dank fuer euer "Wissen"!
« Letzte Änderung: 18. Mai 2017, 21:50:57 von LoonaBlue »
Gespeichert
 

hurts

Antw:Restschuldbefreiung fast geschafft - Frage zu Glaeubigern
« Antwort #1 am: 18. Mai 2017, 21:09:49 »

Die Gläubiger wurden bei mir nicht angeschrieben.
Sie müssten die Veröffentlichungen verfolgen.
Gespeichert
Regelinsolvenz seit Mitte 2010.
WVP seit Mitte 2012.
 
The following users thanked this post: LoonaBlue

LoonaBlue

  • Newbie
  • *
  • Karma: 0
  • Offline Offline
  • Beiträge: 2
Antw:Restschuldbefreiung fast geschafft - Frage zu Glaeubigern
« Antwort #2 am: 19. Mai 2017, 21:44:04 »

Gibt's noch mehr oder andere Erfahrungen? ...
Gespeichert
 

ketamin

Antw:Restschuldbefreiung fast geschafft - Frage zu Glaeubigern
« Antwort #3 am: 24. Mai 2017, 16:26:03 »

Bei mir(regelinsolvenz) wurde es auch nur im Internet veröffentlicht. Lediglich der TH und ich bekamen diese Mitteilung postalisch.

LG
Gespeichert
 
The following users thanked this post: LoonaBlue
 

Privatinsolvenz - Insolvenz - Schulden - Webseitenschutz