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Autor Thema: Restschuldbefreiung in der Schufa - Wiederspruch nach DSGVO  (Gelesen 12151 mal)

koelner84

  • Gast

Eins Vorweg. Ich war, bin und werde nicht "Kreditgeil" sein. Meine Insolvenzschulden stammten ausschließlich von Schulden aus drei Arbeitgeberinsolvenzen.
Ich habe noch nie in meinem Leben einen Verbraucherkredit abgeschlossen.

Meine RSB wurde im November 2018 erteilt. Der Schufa-Vermerk würde normalerweise im November 2021 gelöscht werden. Genau das macht mir grade etwas Bauchschmerzen.

In meiner Schufa sind die alten Forderungen, bereits während der sechs Jahre, von den Gläubigern gelöscht worden. Der Vermerk der Restschuldbefreiung ist der einzige Negativvermerk. Mein Scorewert ist mittlerweile auf gut über 95% gestiegen. Demnach bescheinigt mir selbst die Schufa eine gute Kreditwürdigkeit.
 
Ich bin seit Juli 2018 bei meinem Arbeitgeber in Vollzeit angestellt. Zunächst als Zeitarbeitskraft und seit April 2019 als Festangestellter.
Ich habe einen täglichen Fahrweg von insgesamt 65Km. Ohne Auto habe ich keine Chance zur Arbeit zu kommen. Ich würde meinen Job verlieren und könnte keinen anderen Job antreten. Mein Auto ist 26 Jahre alt und hat etwa 296.000Km runter. Alters- und Laufleistungsbedingt ist es nicht sicher ob die nächste HU bestanden wird oder es nicht zu einem anderen Problem kommen kann.
Um in dieser Sache wieder Sicherheit zu bekommen und einen drohenden Jobverlust und somit den Verlust der finanziellen Existenz vorzubeugen möchte ich gerne ein neues Auto kaufen. Dies geht nicht ohne einen Kredit.
Die Banken sagen mir klipp und klar das ein Kredit prinzipiell bewilligt würde. Ich aber, solange der Eintrag über die Restschuldbefreiung in der Schufa steht, trotz allem anderen keine Chance haben werde einen Kredit zu bekommen.

Unter Berufung auf Art. 21 Abs. 1 DSGVO habe ich der Schufa nun schriftlich meinen Wiederspruch zugesendet und meine wichtigen Gründe, wie oben beschrieben, geschildert.

Das Urteil vom LG Frankfurt/Main, 20.12.2018 - 2-05 O 151/18, bestätigt mich in meiner Einschätzung auf Erfolg.

Ich persönlich sehe darin eine besondere Härte und wichtige Gründe, die über den Interessen der Schufa liegen. Zudem bescheinigt der Scorewert und die ansonsten ausnahmslos positiven Einträge eine positive und sichere Entwicklung. Die reguläre Speicherfrist ist auch bereits zu einem Großteil vorbei.
Wie seht ihr die Erfolgsaussichten?

Mit besten Grüßen,

Koelner84
Gespeichert
 

koelner84

  • Gast
Antw:Restschuldbefreiung in der Schufa - Wiederspruch nach DSGVO
« Antwort #1 am: 02. September 2020, 08:30:37 »

Die Schufa hat sich nach einigen Wochen gemeldet.

Prinzipiell räumt Sie ein, dass eine Vorzeitige Löschung möglich ist. Vorausgesetzt die Interessen des Betroffenen überwiegen/es besteht eine besondere Situation.
Für die Schufa ist anscheinend ein Wohnungswechsel weitaus gewichtiger, auch wenn dieses Folgekosten mit sich zieht und nicht immer an die Schufa gebunden ist, als die Sicherung des Arbeitsplatzes durch Erhaltung der Mobilität.

Ich war darüber verärgert aber zugleich veränderte sich meine Situation. Mein Gefühl täuschte mich nicht. Alltagstauglich ist mein Auto nicht mehr der zuverlässigste. Es musste wirklich schnell eine Lösung her. Vor einigen Wochen gab es einen Todesfall in der Familie und ich konnte jetzt das Auto (halb so viele KM und halb so alt) übernehmen. Mit dem kann ich jetzt sicher und gut zur Arbeit fahren und etwas Geld für einen neuen ansparen.

Was aber bleibt ist das Unverständnis darüber, dass die Schufa es in kauf nimmt jemanden in die Arbeitslosigkeit zu schicken und somit (wir gehen mal nicht nur von einem lapidaren Einzelfall aus, dieser Situation sehen sich sicherlich einige gegenübergestellt) der Wirtschaft, durch den wegbruch der Kaufkraft im Alltag wegen drohender Mindereinnahmen(weitaus schlecht bezahlter Stelle, ALG1, ALG2, ….) indirekt schaden zuführt.

Von einer wirtschaftsnahen Einrichtung erwarte ich hier mehr Weitsicht. Traurig, aber so sieht die Realität aus.
Gespeichert
 

Bernard

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Antw:Restschuldbefreiung in der Schufa - Wiederspruch nach DSGVO
« Antwort #2 am: 07. September 2020, 14:42:27 »

Die Schufa ist eine Sache. Bei mir wurde die RSB nach einem Jahr gelöscht. Dabei wollte ich nur falsche Einträge gelöscht haben (das waren Altgläubiger welche nach der RSB ihre Forderung erneut meldeten, und dann mit erledigt kennzeichneten).

Das Problem sind eher die Auskunftsdateien wie CrifBürgel,  Infoscore (nun Experian) und Boniversum. Es ist interessant was die alles speichern. Eine dieser Auskunftsdateien hat meine ganze Altadressen als Negativmerkmal (ich wohne seit 16 Jahren an meiner jetzigen Adresse und zuvor wegen Studium an zuvor zwei anderen Adressen, welche auch nach 25 Jahren noch gespeichert sind).

Also selbst wenn Schufa sauber wird es schwierig, weil die anderen sind auch noch da. 
Gespeichert
 
 

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