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Autor Thema: Gerichtskosten  (Gelesen 13392 mal)

zamorra

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  • Beiträge: 59
Gerichtskosten
« am: 09. September 2019, 10:54:27 »

Hallo an die Forengemeinde,

Meine Frau und ich (beide 70 Jahre und  in Insolvenz) wurden durch dieses Forum einige Ängste genommen, dafür zunächst DANKE

Heute ist für meine Frau ein schöner Tag. Mit der Post kam Heute ihre Restschuldbefreiung. Auf meine muss ich noch ca. 4 Wochen warten (hoffe ich mal)

Daraus ergibt sich mir jetzt eine weitere Frage.

Wir lagen und liegen immer noch unterhalb der Pfändungsgrenze und haben beim Antrag auf Insolvenz eine Stundung der Gerichtskosten beantragt.

Wann muss ich die erneute Stundung beantragen und ist diese an einer Frist bzw. Form gebunden.
Das gilt jetzt zunächst für meine Frau und dann aber zur gegebenen Zeit ja auch für mich.

PS: Die Kosten für den Insolvenzverwalter haben wir innerhalb der vorangegangenen Jahre mit kleinen Beträgen abgestottert.


Liebe Grüße
Gespeichert
 

Wandervogel

Antw:Gerichtskosten
« Antwort #1 am: 09. September 2019, 15:04:19 »

Bei mir kam eine Rechnung der Gerichtskasse, auf die hin ich dann die weitere Stundung beantragt habe. Jährlich wurde dann wegen meines Einkommens nachgefragt und ich habe jährlich eine Erklärung über mein Einkommen hingeschickt, bis die 4 Jahre herum waren.
Gespeichert
 
 

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