Schulden und Insolvenz Hilfe Forum

Schulden => Die Restschuldbefreiung => Thema gestartet von: Grinsekatze am 23. Mai 2020, 10:52:32

Titel: Überschuss? Bezahlung IV?
Beitrag von: Grinsekatze am 23. Mai 2020, 10:52:32
Hallo zusammen,
mein Mann ist durch, RSB wurde erteilt. Nun kam ein Schreiben vom Gericht mit Kosten für den IV, laut Schreiben aber zu zahlen von den gepfändeten Einkünften. Ist das richtig?
Weil ich schon öfter gelesen habe, dass nach der RSB eine dicke Rechnung kommt.
Und jetzt bekam er auf sein Konto vom IV einen Betrag gezahlt, der überschüssig war. Es gab keine Info vorab, wir waren sehr überrascht.
Können wir das Geld jetzt guten Gewissens ausgeben oder könnte da doch noch was nachkommen?
Titel: Antw:Überschuss? Bezahlung IV?
Beitrag von: HausH am 25. Mai 2020, 09:04:44
moin,

also bei mir war es so das ich nach der Insolvenz ( drei Monate später) eine Auflistung der Zahlungen die in der Insolvenz an den Treuhänder gingen, von diesem erhalten habe. Das nannte sich EA - Summen und Saldenliste. Da waren alle Posten drin, ein- Ausgänge, sogar Zinsen...und natürlich auch die Zahlungen für das Verfahren. Gerichtskosten, Vergütung für den Treuhänder vereinfachtes Verfahren und Vergütung für den Treuhänder Restschuldbefreiungsverfahren. Eine Vergütung, wie du es nennst, habe ich damals auch erhalten. Es war der sogenannte Motivationsrabatt, das waren bei mir etwas über 250 €.

Ich habe dann nach der Restschuldbefreiung nichts weiter zahlen müssen, es hatte sich auch (bisher) niemand mehr gemeldet der irgendwas wollte. Im Dezember diesen Jahres ist dann mein Schufaeintrag hoffentlich raus. Ich denke ihr könnt das Geld auf den Kopf hauen :)

gruß HausH