"

Schulden und Insolvenz Hilfe Forum

Bitte logg dich ein oder registriere dich.

Einloggen mit Benutzername, Passwort und Sitzungslänge
Erweiterte Suche  

Neuigkeiten:

Hinweis zum Einstellen neuer Themen:
bitte wählt eine aussagekräftige Überschrift! Titel wie "Bitte helft mir!", "Ich habe Schulden!", "WICHTIG!", "Was meint Ihr?" o. ä. werden erfahrungsgemäß seltener beachtet / aufgerufen und sind nicht erwünscht. Ebenfalls nicht erwünscht sind Überschriften, die ausschließlich neugierig machen sollen und gegenteiligen Inhalt aufweisen. Dies schließt auch den Einsatz von durchgehender Großschreibung in Überschriften ein.

Autor Thema: Verfahrenskosten  (Gelesen 2080 mal)

KarlPaul

Verfahrenskosten
« am: 11. November 2016, 17:17:11 »

Zahle nach meiner RSB Anfang 2015 die verbliebenen Kosten, die mir gestundet worden sind, in Raten a 50 € an die Justizkasse. Seitdem gab es keinen weiteren Kontakt. Offen sind jetzt noch 17 Raten. Mittlerweile wäre es eine Kleinigkeit für mich diesen Restbetrag sofort zu tilgen? Sollte ich es tun oder sollte ich laufen lassen bis es sich von selbst erledigt hat? 
Gespeichert
 
 

Privatinsolvenz - Insolvenz - Schulden - Webseitenschutz