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Autor Thema: Wie Schufa über RSB informieren?  (Gelesen 11843 mal)

Truman7

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Wie Schufa über RSB informieren?
« am: 17. Juli 2020, 22:34:26 »

Hallo,
ich habe am 15.04.2020 meine Restschuldbefreiung erhalten. Ein schönes Gefühl, denn ich hatte Angst, dass irgendein Gläubiger vor Gericht erscheint und Einspruch einlegt. Ist aber wohl nicht geschehen.
Nun war ich heute bei der Bank und bat um ein Dispo in Höhe von 100€. Der Grund: ich hatte einige wenige Male erlebt, dass durch meine Unachtsamkeit eine Abbuchung die 0€ Grenze unterschritten hat und von der Bank sofort zurück gebucht wurde. Das brachte Unannehmlichkeit und Zusatzkosten. Das wollte ich jetzt vermeiden.
Meine Bank hatte nichts dagegen, aber ich wurde informiert, dass bei der Schufa die RSB noch nicht hinterlegt wurde. Und es steht tatsächlich so im Gerichts-Schreiben, dass das Gericht die Schufa über RSB nicht informiert.

Wie soll ich es anstellen? Gibt es ein Formular oder reicht ein Dreizeiler mit Kopie des Urteils? Soll ich per Einschreiben es schicken? Wie ist die richtige Vorgehensweise?

Dass ich noch fast 4 Jahre in der Schufa mit dem Vermerk über meine Beendete Insolvenz stehen bleiben werde, ist mir bekannt. Mir geht es darum, dass die jetzt anfangen die 3 Jahre zu zählen und auch die Forderungen die dort eventuell eingetragen sind, als nichtig vermerken. Und mich nicht mehr als Insolvent führen...

Grüße, Truman7
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chaussee

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Antw:Wie Schufa über RSB informieren?
« Antwort #1 am: 18. Juli 2020, 17:55:57 »

Dreizeiler mit Kopie des Urteils sollte reichen, sogar per Mail. Früher oder später sollte es aber auch so auftauchen. Die RSB wird taggenau gelöscht, nach drei Jahren, es sind also wirklich drei Jahre und nicht fast vier Jahre!
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