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Autor Thema: 400 € Basis in der Wohlverhaltensphase  (Gelesen 2492 mal)

Corinna76

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400 € Basis in der Wohlverhaltensphase
« am: 14. Juni 2009, 07:04:24 »

Hallo zusammen,

ich bin nun seit März 2009 in der WVP und arbeite in einem Sonnenstudio angemeldet auf 100€!

Nun meine Frage muss ich komplett die 100€ an meinen TH abführen oder darf ich es behalten?

Ich habe mal gehört das man 50% von einer 400 € Beschäftigung behalten darf, ansonsten lohnt es sich ja nicht
noch zusätzlich etwas zu tun!

Zur Info: ich mache im  moment eine Integrationsmassnahme durch die Rentenversicherung und muss künftig 18€ davon abführen!

Glg Corinna
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paps

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Re: 400 € Basis in der Wohlverhaltensphase
« Antwort #1 am: 14. Juni 2009, 16:25:40 »

Im Allgemeinen wird bei einem Nebenjob die Mehrarbeistklausel zu Grunde gelegt, wenn die Haupttätigkeit ein Vollzeitjob ist.
Ansonsten wird der Nettoertrag voll zu den anderen Einkünften dazu gerechnet.
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MfG Paps (der jetzt in BW lebt)

Paps arbeitet hauptberuflich für die Debeka-Versicherungen Bausparkasse
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Besorgt

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Re: 400 € Basis in der Wohlverhaltensphase
« Antwort #2 am: 17. Juni 2009, 14:38:27 »

@Paps,

darf ich etwas noch dazu fragen? 

Wenn Person A eine "Rente" (egal welche , Hinterbl. Erwerbsunfäh. oder Altersrente) bekommt , wird dann der 400€ Job als normal Gehalt angerechnet?

Du sagts als Nebenjob wird die Mehrarbeitsklausel zu Grunde gelegt, wie sieht diese Klause aus?

LG Besorgt
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paps

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Re: 400 € Basis in der Wohlverhaltensphase
« Antwort #3 am: 18. Juni 2009, 17:07:08 »

theoretisch könnte auch mit Renten zusammengerechnet werden.
Allerdings dann nicht als Mehrarbeit.

Mehrarbeit ist zu 50% des Bruttowertes unpfänbar.
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MfG Paps (der jetzt in BW lebt)

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