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Schulden und Insolvenz Hilfe Forum

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Autor Thema: Abfindung  (Gelesen 7309 mal)

bmw

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Abfindung
« am: 30. Oktober 2009, 15:13:25 »

Guten tag,

Nachdem ich mir hier schon etwas durchgelesen habe, sind denoch ein paar fragen offen.
Ich befinde mich seit zweieinhalb Jahren in der Wohlverhaltensphase .

Da ich vor kurzen Betriebsbedingt gekündigt wurde und ich Gerichtlich gegen diese Kündigung vorgegangen bin, wurde im rahmen des Güte Termins eine Abfindung ausgehandelt.

Was ich jetzt so gelesen habe geht die Gesamt summe z.H des Th über.
Da es als Arbeitseinkommen gerechnet wird.

Wenn es aber so gerechnet wird, habe ich da nicht Anspruch auf einen unpfändbaren betrag??


Mfg
BMW

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rookie

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Re: Abfindung
« Antwort #1 am: 30. Oktober 2009, 15:24:01 »

Hast Du schon nen neuen Job ?

Wenn nicht kannst Du  beim Insolvenzgericht auf Antrag einen Teil der Abfindung als unpfändbar erklären lassen.

Das geht über einen bestimmten Zeitraum.....bei einem Inso- Kameraden von mir wurde für 1 Jahr die Differenz zwischen Arbeitslosengeld und dem letzten Netto gewährt......

Der Th musste das dann auf Anordnung vom Gericht  mönatlich an ihn überweisen.

Die Frage hatte ich mir auch gestellt. Stand auch kurz vor der Entlassung.

Den Zeitraum bestimmt aber letztlich das Gericht und kann variieren.

Ich würde mir damit nicht zu viel Zeit lassen den Antrag zu stellen.

« Letzte Änderung: 30. Oktober 2009, 15:32:49 von rookie »
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bmw

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Re: Abfindung
« Antwort #2 am: 30. Oktober 2009, 15:33:49 »

danke für deine Antwort.

Nein habe ich leider noch nicht.

also hab ich das doch richtig verstanden das ich die gesamte Abfindung abgeben muss!? das leuchtet mir aber nicht ganz ein.
Da es ja heißt das es als Arbeitsentgelt betrachtet wird. Und dem zu folge, müssten Dann doch nur der Pfändbare betrag abgegeben werden.

das mit dem Antrag bei Gericht habe ich gelesen.
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rookie

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Re: Abfindung
« Antwort #3 am: 30. Oktober 2009, 15:36:47 »

Nein,

Abfindungen haben nichts mit dem Monatsgehalt zu tun...wandert komplett in den Th-Rachen...... :fuchsteufelswild:


Das mit den Abfindungen ist in der Inso und WVP ganz klar geregelt----
« Letzte Änderung: 30. Oktober 2009, 15:49:15 von rookie »
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bmw

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Re: Abfindung
« Antwort #4 am: 30. Oktober 2009, 16:01:01 »

Das ist ja ma eine bescheidene Regelung.
Der Lohnsteuerjahresausgleich bleibt einem in der WVP
Ein Lotto Gewinn bleibt einem.
Aber wenn jemand den Arbeitsplatz verliert und man eh schon Finanzielle Einbußen hat, muss mans abgeben.

Das soll mal einer verstehen.

Wo kann ich das den genau nachlessen??


Habe hier im Forum ein Musterschreiben gefunden. Jedoch werde ich da nicht ganz schlau draus. Einerseits wird geschrieben das, das Gericht den Zeitraum und die Höhe festsetzt. Andererseits soll man in dem schreiben bereits eine summe und den Zeitraum eintragen.

wieso überweisst der Th das geld dan monatlich?? dachte man bekommt die gesammte summe.
« Letzte Änderung: 30. Oktober 2009, 16:14:24 von bmw »
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rookie

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Re: Abfindung
« Antwort #5 am: 30. Oktober 2009, 16:38:32 »

schau mal hier:

http://www.brennecke-partner.de/1962/Rechtsinfos/Insolvenzrecht/Arbeitsrecht

Der Th überweist Ihm das monatlich.....mehr weiss ich auch nicht :dntknw:
« Letzte Änderung: 30. Oktober 2009, 16:40:12 von rookie »
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bmw

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Re: Abfindung
« Antwort #6 am: 30. Oktober 2009, 16:46:15 »

danke für den link. werde jetzt erst ma abwarten bis ich das geld aufn konto hab. da der Gütetermin gestern erst gewessen ist. wirds wohl noch eine weille dauern.

ich hätte da jetzt noch ne frage. und hoffe die wirt jetzt nicht falsch verstanden.

Wie bekommt ein TH eigentlich von einer gezahlten abfindung was mit, wenn man ihn darüber nicht in kentniss setzt???
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rookie

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Re: Abfindung
« Antwort #7 am: 30. Oktober 2009, 17:18:52 »

Wie bekommt ein TH eigentlich von einer gezahlten abfindung was mit, wenn man ihn darüber nicht in kentniss setzt???


<<< na wenn der AG es ihm überweist.....was er ja muss

Mach Dich locker...das Geld ist weg.

Stell nen Antrag und dann bekommst du`n  Teil....besser als in die hohle Hand gesch....  :wink:
« Letzte Änderung: 30. Oktober 2009, 17:20:38 von rookie »
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bmw

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Re: Abfindung
« Antwort #8 am: 30. Oktober 2009, 17:20:52 »

die zahlungen laufen über mich. mein ehemaliger AG weiss nichts von meiner Inso.
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rookie

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Re: Abfindung
« Antwort #9 am: 30. Oktober 2009, 17:27:24 »

Musst Du nicht regelmässig Deine Abrechnungen vorlegen ?


Also ich würde es in jedem Fall angeben.........wäre sonst fatal so kurz vorm Klo wenn er das erfährt und du hast es nicht angezeigt..... :wink:

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bmw

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Re: Abfindung
« Antwort #10 am: 30. Oktober 2009, 17:32:04 »

habe jeden monat meine Gehaltsabrechnung hin geschickt.
da es jetzt aber keine mehr giebt kann ich ihm auch nichts mehr schicken. wie gesagt es ist ne algemeine frage zu meinem verständniss wie der ablauf is.werde es auf jeden fall mitteilen. es interrssiert mich nur wie er das mitbekommen sollte.
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rookie

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Re: Abfindung
« Antwort #11 am: 30. Oktober 2009, 17:37:38 »

Er könnte den AG anschreiben ob es eine Abfindungszahlung bei der Kündigung gab wenn betriebsbedingt....blöd sind die ja auch nich

Dann stehste da im kurzen Hemd.... :whistle:
« Letzte Änderung: 30. Oktober 2009, 17:39:28 von rookie »
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bmw

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Re: Abfindung
« Antwort #12 am: 30. Oktober 2009, 17:48:10 »

wie gesagt angeben werde ichs so oder so. den antrag werde ich auch stellen. dreisst finde ich es trotzdem. da wie schon erwähnt einem z.B. ein Lotto gewinn bleibt aber eine abfindung soll man hergeben.  :nono: :fuchsteufelswild:
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paps

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Re: Abfindung
« Antwort #13 am: 30. Oktober 2009, 21:32:01 »

Wenn das Geld an Sie geht und Sie bereits die Höhe wissen, stellen Sie einen Eilantrag beim Gericht.
Mein(?) Musterschreiben haben Sie ja schon gefunden.
Gehen Sie davon aus, dass Sie 12 Monate arbeitslos sein werden.
Ist in Ihrer Gegend in Ihrem Beruf keine Aussicht auf baldige Einstellung, könnte man mit Bestätigung des Arbeitsamtes wegen "Schwer vermittelbar" auch noch ein Jahr ALG2 dranhängen.
Lassen Sie sich die Differenz zwischen ALG1/2 und bisherigem Netto freistellen.
Legen Sie das Geld auf ein Tagesgeldkonto.
Nach Entscheidung des Gerichts überweisen Sie den nicht freigestellten Betrag auf das Anderkonto.
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MfG Paps (der jetzt in BW lebt)

Paps arbeitet hauptberuflich für die Debeka-Versicherungen Bausparkasse
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ThoFa

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Re: Abfindung
« Antwort #14 am: 31. Oktober 2009, 10:48:11 »

Hallo,

ich hätte da jetzt noch ne frage. und hoffe die wirt jetzt nicht falsch verstanden.

wie hoch sind die Schulden, die Sie durch die RSB "erlassen" bekommen und wie hoch die Abfindung?

MfG

ThoFa
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bmw

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Re: Abfindung
« Antwort #15 am: 31. Oktober 2009, 15:49:08 »

Hallo Paps,

Danke für ihre Antwort.

Ich kenne nur die Brutto Höhe. Über das herauskommende Netto kann ich nur durch die zahlreichen Rechner im Netz spekulieren. Da diese nie 100% genau sind. Da der Güte Termin erst vor ein paar tagen gewesen ist, habe ich auch noch kein Urteil  zu geschickt bekommen. Dieses werde ich aber wahrscheinlich für den Antrag brauchen.!?

Wird wird Berechet, vor oder nach Abzug der Pfändung ?

Welche unterlagen müssen bei Gericht mit abgegeben werden??
Aktueller ALG Bescheid?
Letzte Gehaltsabrechnung (3 Monate)

Wie verhält es sich wenn ich bei der Berechnung auf eine höhere summe komme als die Abfindung tatsächlich ist??


mfg
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Scarlett

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Re: Abfindung
« Antwort #16 am: 31. Oktober 2009, 20:54:00 »

Wenn das Geld an Sie geht und Sie bereits die Höhe wissen, stellen Sie einen Eilantrag beim Gericht.
Mein(?) Musterschreiben haben Sie ja schon gefunden.
Gehen Sie davon aus, dass Sie 12 Monate arbeitslos sein werden.
Ist in Ihrer Gegend in Ihrem Beruf keine Aussicht auf baldige Einstellung, könnte man mit Bestätigung des Arbeitsamtes wegen "Schwer vermittelbar" auch noch ein Jahr ALG2 dranhängen.
Lassen Sie sich die Differenz zwischen ALG1/2 und bisherigem Netto freistellen.
Legen Sie das Geld auf ein Tagesgeldkonto.
Nach Entscheidung des Gerichts überweisen Sie den nicht freigestellten Betrag auf das Anderkonto.

Wie sieht das mit ALG oder Hartz denn überhaupt aus, wenn man Abfindungen bekommt???? Verwirkt man da nicht Ansprüche, je nachdem wie dann die Kündigung wirklich lautet????

Wenn dann der TH bzw. IV die Abfindung bekommt und man keine soziale Absicherung hat genau wegen der Abfindung wäre ja total blöd????
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Ein Diamant ist nichts als Kohle, die dem Druck standgehalten hat.
 

rookie

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Re: Abfindung
« Antwort #17 am: 02. November 2009, 14:56:36 »

,,,was ist denn eigentlich wenn das Gericht einem das Geld in der Arbeitslosigkeit für 12 Monate freigegeben hat und nach 4 Monaten ein Job gfunden wird ?

Zurückzahlen ?
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bmw

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Re: Abfindung
« Antwort #18 am: 24. November 2009, 14:13:35 »

Guten Tag,

Nach telefonischer Rücksprache mit dem Insolvenz Gericht wurde mir von dessen  mitgeteilt, das es immer nur eine Einzelfall entscheidung sei.

 Und dem antrag in der Regel nur Dann stattgegeben wird wenn ich nach meinen ausgaben, unter den Harz 4 schnitt kämme.

Bezüglich der unterlagen wurde mir mitgeteilt, das sie

1. eine Aufstellung meiner Monatlichen ausgaben benötigen
2. einen aktuellen ALG1 Bescheid


Auf meine frage hin ob ich den vorab in den Antrag schon eine Summe x eintragen soll welche ich als unpfändbar frei bekommen möchte, meinten Er nur - „“ „““““JA -

Jedoch meinte er, das ich nicht die Berechnung nehmen kann wie sie hier im Forum
Geschrieben wurde. Also die Differenz zwischen ALG und Arbeitseinkommen x 6 oder 12 Monate.

Meine frage hierzu:

Wie soll ich es den Dann berechnen.???



Mfg
BMW

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rookie

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Re: Abfindung
« Antwort #19 am: 24. November 2009, 15:51:27 »

Differenz zwischen letztem Netto und ALG I

Das x 12............
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