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Autor Thema: Abkürzung Insolvenz?  (Gelesen 2829 mal)

Witch

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Abkürzung Insolvenz?
« am: 10. Januar 2010, 16:37:26 »

Hallo,

habe eine Auszahlung einer LV bekommen, welche höher ist als meine Schulden. Die Summe hat der IV eingezogen.
Kann ich das Verahren abkürzen bzw. wo muss ich so etwas beantragen?

Mit freundlichen Grüßen

Witch
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paps

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Re: Abkürzung Insolvenz?
« Antwort #1 am: 10. Januar 2010, 19:10:26 »

Im lfd. Verfahren wird im Schlusstermin die RSB erteilt werden.
Dazu ist es aber notwendig, dass die Gerichts, die Th und ggf. auch die nachrangigen Forderungen beglichen sind.

Ansonsten besteht die Möglichkeit während der WVP einen entsprechenden Antrag selbst zu stellen.
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MfG Paps (der jetzt in BW lebt)

Paps arbeitet hauptberuflich für die Debeka-Versicherungen Bausparkasse
 (http://www.cosgan.de/images/more/schilder/041.gif)
 
 

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