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Schulden und Insolvenz Hilfe Forum

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Autor Thema: Altersrente in der WVP  (Gelesen 5018 mal)

cgschmidt

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Altersrente in der WVP
« am: 20. Juni 2013, 17:39:22 »

Hallo,

es sind jetzt noch zwei Jahre in der WVP. 2015 ist Schluß. Dann bin ich auch 65 Jahre.

Frage: Kann ich ohne Probleme mit dem TH zu bekommen, aus Gesundheitsgründen (30 % Schwerbeh.)  früher die Rente beantragen (mit Abschlägen)? Dann erhält er bzw. die Gläubiger ja auch weniger als wenn ich durcharbeiten würde?

Danke für hilfreiche Antworten!
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Prinz Eisenherz

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Re: Altersrente in der WVP
« Antwort #1 am: 29. Juni 2013, 22:47:42 »

Stellt sich mir die Frage, warum Sie noch am Arbeiten sind und welche berufliche Tätigkeit Sie nachgehen.
Klar iast mir, wenn man mit 60 in Rente geht dann hat man dann diese 18 % Abzug.
Mir ist klar, dass dies wenn man nur eine normale Rente bekommt und sonst keine andere Vorsorge oder Zusatzversorgung hat unter Umständen einiges an Verlust mit sich bringt.
Wenn Sie aber in Insolvenz sind und ihre Rente unterhalb der Pfändungsgrenze liegt was könnte der TH ihnen anhaben wollen?
Ja es gibt diese Passus, dass man im Falle der Inso verpflichtet ist sich eine angemessene Tätigkeit zu suchen.
Aber als Rentner gilt das nicht.

Ich würde mich mal beim Rentenamt schlau machen.

Ich bin schon mit 60 in Rente gegangen und habe auch 30% aber was ist das schon ?
Da ich aber zwei Renten bekomme liege ich über der Pfändungsfreigrenze und da nützen mir die 30 % nichts.
Jedenfalls werde ich bepfändet.
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waldi

Re: Altersrente in der WVP
« Antwort #2 am: 30. Juni 2013, 11:27:53 »

Zitat
(30 % Schwerbeh.)
Es gibt keine prozentuale Behinderung - auf was sollte sich der Prozentsatz denn beziehen?

Also nehme ich an, dass hier vom Grad der Behinderung (GdB) die Rede ist.
Und 30° ist weißGott nichts, was sich irgendwie auf die Rente auswirken könnte.
Geschweige denn, dass die Bezeichung 'Schwerbehinderung' hier gerechtfertigt wäre.
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cgschmidt

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Re: Altersrente in der WVP
« Antwort #3 am: 30. Juni 2013, 13:05:46 »

Hallo waldi, tut mir leid, dass die "30 Prozent" irritiert haben - mein Fehler. Selbstverständlich ist es der GdB und dass dies keine Schwerbehinderung darstellt, liegt auf der Hand (außer dass man im Bedarfsfall die Gleichstellung beantragen kann).

Aber wer lesen kann, ist einwandfrei im Vorteil - diese Antwort bezog sich nicht auf meine Frage und ist absolut nicht hilfreich  :lollol:
Nun denn, Prinz Eisenherz hat mir schon weitergeholfen - danke an ihn!
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Der_Alte

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Re: Altersrente in der WVP
« Antwort #4 am: 30. Juni 2013, 13:35:13 »

Wenn Sie heute ein Gehalt bekommen, dass pfändbare Teile enthält und Sie gehen ohne Not in die vorzeitige Altersrente, könnte darin schon ein Verstoß gegen Obliegenheiten zu sehen sein. Es müßte m.E. schon ein schwerwiegender Grund vorhanden sein, eine Erwerbstätigkeit aufzugeben. Nur die rechtliche Möglichkeit, mit Abschlägen in die Altersrente zu gehen, rechtfertigt es meines Erachtens nicht.
Und es kommt auf die Sicht der Gläubiger an, ob von dort ein Antrag gestellt wird.
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Prinz Eisenherz

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Re: Altersrente in der WVP
« Antwort #5 am: 30. Juni 2013, 15:27:54 »

Hallo.

Es zeigt mir, erneut wie unvollständig das ganze Insolvenzrecht ist.
Nehmen wir mal an, dass Sie wirklich bedingt durch ihre Berufliche Tätigkeit wirklich schwer Krank wären und statt 30 nun 70% hätten.
Ich denke, es gibt ja auch Personen die Krank sind und schon um mehr Prozente gekämpft haben wie schwer es ist diesbezüglich mehr Prozente zu bekommen da kann sicherlich so mansch einer einer ein  :whistle: Lied von singen.
Ich habe dies auch schon versucht und es ist Abgelehnt worden.
Aber jetzt mit 63 ist man eigentlich Alt genug um sich in den wohlverdienten Ruhestand zurückzuziehen.
In meinen Augen wäre ein Einspruch auch nur eines Gläubigers oder TH dagegen nur weil es eine Gesetzmäßige verletzung der Obliegenheit darstellt. Für mich, ein Asoziales verhalten.
Gleichwohl ich davon überzeugt bin, dass es Menschen gibt, dennen dass egal wäre und denken noch es währe. :cool:
Genauso wie die Irischen Banker :fuchsteufelswild:  #
Da geht mir der  :hi: hoch.
Ja und was heißt hier ohne Not ?
Ein Mensch der fast 50 Jahre fleißig war und womöglich auch noch wie es heute oft so ist, durch viele unglückliche Vorfälle noch im fast Rentenalter oder vielleicht schon drin bedingt durch die derzeitigen Lebensumstände in Insolvenz geht, auch noch verhindern zu wollen in Rente zu gehen, da fehlen mir zumindest die Worte.
Beamter müsste man sein.
Dann bekommt man auch Hilfe und das Unbürokratisch   :neutral:
Aber was ist denn heutzutage noch jemand wenn er einer ganz normalen oft körperlich schweren Arbeit nachgeht.
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timon28

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Re: Altersrente in der WVP
« Antwort #6 am: 30. Juni 2013, 15:59:53 »


Beamter müsste man sein.
Dann bekommt man auch Hilfe und das Unbürokratisch   :neutral:
Aber was ist denn heutzutage noch jemand wenn er einer ganz normalen oft körperlich schweren Arbeit nachgeht.


@Prinz Eisenherz:
mir wurde mal ernsthaft gesagt, als ich nach Hilfsmöglichkeiten gefragt hatte, "tja, wenn Sie arbeitslos wären, dann wär das kein Problem, dann würden Sie Hilfe bekommen."
*hallo* gehts noch? Arbeitslos werden, damit man Unterstützung erhalten kann? wo sind wir denn?
Ich stellte dann nämlich fest, dass, wenn es bei Anträgen um mein Nettogehalt ging, das "gesetzliche Nettogehalt" vor Abzügen wg. Kindesunterhalt und Abführung an IV/TH ging. Diese Abzüge würden nicht zählen, sondern wären mein Problem. Mein Nettoeinkommen wäre also zu hoch gewesen für eine Bewilligung bei Zuschüssen
Und in dem Moment fühlte ich mich statustechnisch durch Trennung/Scheidung und Inso unter einen Abeitslosen gestellt durch den Staat. Zumindest ging es mir emotional so, weil Trennung/Scheidung noch nicht allzu lange her waren.
Obwohl ich zugebe, dass jemand der ohne Arbeit ist, sicher noch ganz andere Probleme hat. Will nicht alle arbeitslosen in das alte Klischee stülpen, sie würden es sich in dieser "Hängematte" bequem machen. Das liegt mehr mehr als fern.


Schönen Sonntag noch
Timon28
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Verbraucherinso Beginn Januar 2011
Ankündigung RSB Februar 2012
Aufhebung Inso-verfahren März 2012
Beginn WVP März 2012
Laufzeit Abtretung 14. Jan 2011 - Jan 2017
 

Der_Alte

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Re: Altersrente in der WVP
« Antwort #7 am: 30. Juni 2013, 18:38:00 »

@ Prinz Eisenherz

Was ist bitte daran asozial, wenn ein auf die Restschuldbefreiung erpichter Schuldner verpflichtet ist, alles zumutbare zu tun, um seine Schulden zu bezahlen? Wenn jemand erwerbsunfähig ist, dann erlischt die Erwerbsobliegenheit. Wenn man aber erwerbsfähig ist, dann kann man eben nicht wie ein schuldenfreier Mensch nach seinem Gusto entscheiden, ob man die Schuldentilgung einstellt. Dieses bisschen Zumutbarkeit muss man eben aushalten, wenn man am Ende schuldenfrei sein möchte. Es wird im Regelfall niemand in die Insolvenz gezwungen, also: wer die Zeche bestellt, muss sie auch zahlen. Und die Regeln der Insolvenz sind zum einen für jeden nachlesbar und zum anderen gibt es entsprechende Beratungsstellen. Dass viele dennoch blauäugig in die Insolvenz gehen, liegt wohl eher an der Trägheit, sich mit dem auseinander zu setzen, was die Insolvenz bedeutet.
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Prinz Eisenherz

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Re: Altersrente in der WVP
« Antwort #8 am: 01. Juli 2013, 08:00:18 »

Nun hallo und guten Morgen.  :coffee:
Gut gebe ich ja zu, dass ein normaler Arbeitnehmer und auch Schuldner dazu angehalten werden sollte sich Redlich darum bemühen sollte wenn er keinen anderen Ausweg gefunden hat, als in Inso zu gehen seine Schulden auch zu tilgen.
Nur ich weiß nicht ob man sich Erinnern kann, dass ich diesen Versuch gemacht habe zunächst einmal meine Inso zu verhindern indem ich zunächst einmal bei meinem früheren Arbeitgeber angefragt habe ob die mir meine Rente ausrechnen um damit eine Stundung meiner Schulden für ein Dreivierteljahr die ich ja hatte, bei meinen Gläubigerbanken hatte,zu erreichen.
Nun habe ich von mir selber aus die Inso nicht alleine Beantragt sondern war zunächst auch bei der Beratung die ich diesbezüglich aufsuchte weiter bemüht eine Inso zu vermeiden.
Das wurde von dennen abgelehnt.
Diesen abgelehnten Vergleich seitens der Gläubigerbanken habe ich aber bis heute nicht zu Gesicht bekommen.
Ob er seitens der Schuldnerberatung überhaupt gestellt wurde weiß ich bis heute nicht.
Ich brauchte aber was in den Händen um dass zu untermauern.
Was blieb mir übrig als danach zu einer Schuldenberatung zu gehen.
Gut vielleicht wäre es eine Option gewesen einfach abzuwarten bis dass ich dann Tatsächlich in Rente gegangen wäre und einfach abzuwarten was Seitens der Gläubiger passiert.
Sicherlich wären eine Menge Mahnungen aber auch vielleicht der Gerichtsvollzieher bei mir aufgetaucht.
Da ich ja damals noch mit meinen Kindern zusammenwohnte aber auch mein Konto erheblich überzogen war,wollte ich die folgen die mir Drohten ohne eine Schuldenberatung aus meiner Gesamtlage heraus nicht Ahnungslos strapazieren.
Ein Vergleich mit meinen Gläubigern scheiterte wie üblich auch.
Im neuen Insolvenzrecht steht doch sicherlich auch dazu was neues bzw. werden strengere Massstäbe angelegt um alle Möglichkeiten eines Vergleichs in betracht kommen zu lassen.
Bei mir ist es auch so, dass mehr Pfändbar ist, als ich für beide Kredite an Monatlichen Raten zu zahlen war.
Da ich zum Beginn der Inso aber kurz vor dem Renteneintritt stand und nur noch für kurze Zeit mit meinen Kindern zusammengelebt habe, wäre aus heutiger Sicht meine Ratenzahlung möglich gewesen.
Jedenfalls wäre ich damit sicherlich günstiger weggekommen da ich ja neben der Pfändung meines Einkommens noch andere beträge bis zu Beginn der WVP abgeführt habe.

Leider ist es heutzutage oft so, dass Menschen im Rentenfähigen Alter gezwungen sind entweder aus diesen Gründen zu versuchen wenn Sie Arbeit haben, weiter Arbeiten zu gehen und erst überhaupt nicht dran zu Denken ihren Job gegen den Wohlverdienten Ruhestand zu tauschen.
Nur muss der Arbeitgeber das dann auch mitmachen wenn so eine Person mit 60 oder 63 dann Insolvent ginge.
Denn bei Beendigung der Inso wäre man ja 66 oder 69 Jahre alt.
Das Risiko zu Sterben ist in diesem Alter auch nicht gerade gering.
Insofern berücksichtigen Gesetze nach meiner Meinung nicht die Tatsächlichen Gegebenheiten des einzelnen Bürgers.

Nun wie Herr Junkers meint, wäre die Spitze der Finanzkrise zwar jetzt überschritten aber das Soziale also das immer mehr Menschen bedingt durch Minijobs Zeitarbeit aber auch durch immer mehr steigende Fixkosten belastet sind usw Arm werde oder bereits sind macht es auch nicht besser.
Zwar sehe ich an meiner Tochter und das Garantiere ich, dass Sie sich jetzt mit 28 Redlich seit Jahren um einen Berufseinstieg bemüht aber bisher ohne Erfolg, dass alle die Menschen bei erreichen ihres Rentenalters wen wir schon unter der Erde liegen Riesenprobleme haben überhaupt eine Grundsicherung zu haben.
Schon jetzt klafft doch eine große Lücke zwischen Grundsicherung im Alter und dem was Hartz vier oder die Pfändungstabelle aussagt.

Gruß

Prinz Eisenherz

Ritter der Tafelrunde.

 
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Prinz Eisenherz

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Re: Altersrente in der WVP
« Antwort #9 am: 01. Juli 2013, 08:12:24 »

Nun zu dir Timo.

Ja ich habe deine Aussage schon Richtig verstanden.

Satire

Nun wir leben in Deutschland wo die Arbeitslosenzahl so langsam fast Unberdeutet wird.
Möchtest du deine Schulden nicht mehr zahlen wollen, bleibt dir keine andere Wahl als bei deinem Arbeitgeber den Goldenen Löffel zu klauen damit du rausfliegst um dann in der Arbeitslosigkeit nicht zahlen zu müssen.
Was ist verkehrt daran.
Unternehmer oder Handwerksbetriebe die Pleite gehen, dessen Eigentümer machen das doch auch.
Auch wenn Sie Millionen Schulden haben.

Jetzt aber im ernst.
Ich glaube nicht das ein Beamter ob Insovent oder nicht bei Erreichen des Rentenalters sich wegen dieser Inso noch um einen Job bemühen müssen.
Ich Glaube eher das Beamte so gut wenn überhaupt Insolvenz gehen müssen.
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waldi

Re: Altersrente in der WVP
« Antwort #10 am: 01. Juli 2013, 08:39:48 »

mir wurde mal ernsthaft gesagt, als ich nach Hilfsmöglichkeiten gefragt hatte, "tja, wenn Sie arbeitslos wären, dann wär das kein Problem, dann würden Sie Hilfe bekommen."

Um diese Ausführungen auch inhaltlich nachvollziehen zu können, wäre wohl eine Erläuterung vonnöten, um welche Art der 'Hilfsmöglichkeit' hier vergeblich nachgefragt worden ist.
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Prinz Eisenherz

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Re: Altersrente in der WVP
« Antwort #11 am: 01. Juli 2013, 12:43:37 »

Jaja, das ist so eine Sache mit Hilfe.

Hilfe besteht in so einem fall wahrscheinlich in dem irgendwelche Angehörigen zum Beispiel die Schulden begleichen die man hat um eine Inso aus dem Weg zu gehen.#
Oder aber die Gläubiger Verzichten aufs Geld weil sie sowieso nichts bekommen würden.
Oder wie in meinem fall, dass ich die Rentenberechnung bekommen hätte und meine Gläubiger sich mit einer Stundung oder mit einem Vergleich einverstanden gewesen wären.
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