Schulden und Insolvenz Hilfe Forum

Schulden => Die Wohlverhaltensperiode => Thema gestartet von: Blubsi am 17. März 2021, 22:28:29

Titel: Angst
Beitrag von: Blubsi am 17. März 2021, 22:28:29
Hallo ich bin derzeit mit 40h angestellt.Habe mich jetzt aufgrund von Depressionen an meine Hausärztin gewand.Durch die 40h die ich einfach nicht schaffe habe ich sehr viele jobwechsel.
Nun habe ich den Sachverhalt meine Treuehänder erklärt und Sie gefragt ob es möglich ist mit einem Attest von meiner Hausärztin auf 30h runter zu gehen.Einen Therapieplatz wird auf jedenfalls gemacht doch die Wartezeiten sind extrem lang.Somit ist aktuell nur Attest vom Hausarzt möglich.
Reicht das aus.
Meine Treuehänder meinte ja aber wenn Sie es in Ihren Bericht schreibt kann ein gläubiger doch versagungsantrag stellen.
Titel: Antw:Angst
Beitrag von: Wandervogel am 18. März 2021, 10:35:33
Hausärztliche Atteste haben nahezu keinen Wert. Um sicher zu gehen, solte immer ein fachärztliches Attest bzw. das einer Klinik vorgelegt werden. Ohnehin kann man fragen, ob nicht ohnehin statt einer hausärztliche Behandlung eine psychotherapeutische Behandlung bzw. psychiatrische Behandlung angesagt ist.

Meine Empfehlung also: zuerst eine fachärztliche (psychiatrische) Diagnose einholen und darauf dann ein Attestierung durch eben diese Facharztpraxis. Weitere Diagnosen/Atteste, auch hausärztliche und psychologische, können dies dann untermauern und befestigen.

Dass Gläubiger einen Versagungsantrag stellen können, ist auch bei besten Attesten möglich. Aber für die Abwehr dieser Antrgäge sollte man sich eben gut vorbereiten. Je besser die Atteste sind, umso weniger werden Gläubiger Lust haben, gutes Geld für einen Versagungsantrages aus dem Fenster zu blasen. Sowas machen dann eigentlich nur noch persönlich motivierte Gläubiger.